Der Bereich Compliance stellt für die Deka-Gruppe die regulatorischen Funktionen des Compliance-Beauftragten nach Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie des Geldwäschebeauftragten nach Geldwäschegesetz (GWG) und KWG sowie die Zentrale Stelle für die Funktion des Geldwäschebeauftragten und die Pflichten zur Verhinderung strafbarer Handlungen (entsprechend § 25h Abs. 7 KWG) dar.
Zusätzlich werden im Bereich Compliance die Funktionen des Gruppen-Geldwäschebeauftragten, des Verfahrensverantwortlichen gemäß 24c KWG und der Unabhängigen Stelle nach §§70, 85 KAGB wahrgenommen.
Zusätzlich werden im Bereich Compliance die Funktionen des Gruppen-Geldwäschebeauftragten, des Verfahrensverantwortlichen gemäß 24c KWG und der Unabhängigen Stelle nach §§70, 85 KAGB wahrgenommen.
Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät den Vorstand der DekaBank, die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe und die konkret mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den sonstigen Datenschutzvorschriften und Regelungen der Europäischen Union oder anderer Jurisdiktionen. Bei Änderungen der Rechtslage leitet er Änderungen der Organisation, der IT-Systeme oder Geschäftsprozesse ein.
Er überwacht die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Änderungen von IT-Systemen, Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation, führt regelmäßige Kontrollhandlungen durch und berichtet mindestens einmal jährlich unmittelbar an den Vorstand beziehungsweise die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz bei der Deka haben oder wissen möchten, welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Er überwacht die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Änderungen von IT-Systemen, Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation, führt regelmäßige Kontrollhandlungen durch und berichtet mindestens einmal jährlich unmittelbar an den Vorstand beziehungsweise die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe.
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