Gemeinsam Nachhaltigkeitsziele erreichen

Grüne Mietverträge haben in der Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren einen erfreulichen Zulauf erfahren. Lange bestand in Deutschland jedoch keine einheitliche Definition, was einen konventionellen Mietvertrag nun zu einem grünen Mietvertrag macht. Während in anderen europäischen Ländern die Definition von Standards durch die Gesetzgebung erfolgte, war es in Deutschland den Branchenverbänden der Immobilienwirtschaft überlassen, diese Lücke zu füllen. Letztendlich hat ein grüner Mietvertrag zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung der Immobilie durch den Mieter mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung durch den Eigentümer zu verknüpfen.


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„Grüne Mietverträge sind ein wesentlicher Bestandsteil unserer Strategie hin zu einem nachhaltigen Immobilienportfolio. Wir laden unsere Mieter und Geschäftspartner ein, partnerschaftlich einen Beitrag zu den an uns gestellten Nachhaltigkeitszielen zu leisten. Dies ist Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung.“

Johannes Hermanns, Leiter Immobilienmanagement Deutschland bei Deka Immobilien



Das Thema Klimawandel und der Einfluss von Gebäuden auf die globale Emissionsbilanz findet wachsende Beachtung. Gleichzeitig werden Unternehmen durch die Öffentlichkeit und auch durch die eigenen Mitarbeiter zunehmend anhand von Nachhaltigkeitsfaktoren gemessen. Das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) ist angekommen. Der ökologische Fußabdruck findet in immer mehr unternehmerischen Entscheidungen Berücksichtigung. Dabei kommt auch den durch das Unternehmen genutzten Gebäuden eine zentrale Rolle zu. Einerseits ist auf einen ressourcenarmen Betrieb zu achten, gleichzeitig sind aber auch wachsende Anforderungen an Gesundheit und Wohlbefinden innerhalb und außerhalb der Immobilie als Teil einer ganzheitlichen und zukunftsfähigen Unternehmensstrategie zu berücksichtigen. Grüne Klauseln in Mietverträgen erlauben es den Unternehmen, immer stärker auch angemietete Flächen in diese Unternehmensstrategie zu integrieren.


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Der grüne Mietvertrag - Nachhaltige Nutzung trifft auf nachhaltige Bewirtschaftung

Im internationalen Kontext existieren bereits von regulatorischer Seite zahlreiche “grüne” Anforderungen an Mietverträge. So ist zum Beispiel in Frankreich ein grüner Anhang zu Gewerbemietverträgen bereits seit 2013 verpflichtend. Die dort geltenden Regelungen sollen unter anderem zu mehr Transparenz hinsichtlich den Verbräuchen von Strom, Wärme, Wasser und Abfall führen und halten die Parteien dazu an, gemeinsam einen Verbesserungsplan aufzustellen. Derartige gesetzliche Rahmenbedingungen sind im deutschen Immobilienmarkt bisher nicht geschaffen. Eine für Deutschland gültige Definition für grüne Mietverträge war vor diesem Hintergrund das Ziel verschiedener Marktinitiativen über das vergangene Jahrzehnt. Die untenstehende Zusammenfassung des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) beschreibt als Ziel eines grünen Mietvertrages treffend die Synergie aus einer nachhaltigen Nutzung der Immobilie durch den Mieter und einer nachhaltigen Bewirtschaftung durch den Vermieter.


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“Ein Green Lease ist ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag, der durch seine besondere Ausgestaltung – gegebenenfalls flankiert durch die Anforderungen einer etwa vorhandenen Zertifizierung der Immobilie – den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll.”


Auch andere Länder befassen sich - nicht zuletzt aufgrund der Vereinbarung der Pariser Klimaziele – mit Nachhaltigkeit und Green Leases. Wie der ZIA in Deutschland orientieren sich die nationalen Initiativen an dem international anerkannten „Drei-Säulen-Modell“ bestehend aus Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten.

Grüne Mietverträge bei der Deka Immobilien

Für eine dauerhafte Sicherstellung der Qualität unseres Immobilienportfolios sieht die Deka Immobilien die breite Anwendung von grünen Mietverträgen (Green Leases) als festen Bestandteil ihrer Asset Management Aktivitäten an. Zu diesem Zweck wurden intern Regelungsinhalte entwickelt, die zu unserer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie passen und gleichzeitig eine höhere Qualität für unsere Mieter in unseren Gebäuden gewährleisten sollen. Aufbauend auf einem aktiven Dialog mit unseren Mietern zu den Verbräuchen der Gebäude entwickeln wir gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen. Dieser Prozess gewährleistet gleichzeitig eine Datenverfügbarkeit für das Unternehmensreporting des Mieters rund um das Gebäude. Über Regelungsinhalte zur Materialwahl bei Aus- und Umbauten oder auch zur Auswahl von Reinigungsmitteln unterstützen wir unsere Mieter bei der Schaffung von gesunden Arbeitsräumen für ihre Mitarbeiter.

Mehr zu unseren exemplarischen Regelungsinhalten finden Sie in unserer Broschüre.

Umsetzung der UN Sustainable Development Goals:

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3 Good Health and Well-being

Die Regelungsinhalte der Deka Immobilien sehen
Maßnahmen vor, die sich positiv auf die Innenraumluftqualität auswirken.

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6 Clean Water and Sanitation

Beim Einsatz von Reinigungsmitteln soll auf eine
umweltverträgliche Auswahl geachtet werden.

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7 Affordable and Clean energy

Der Ressourcenverbrauch und das damit verbundene Emissionsaufkommen
zum Betrieb der Gebäude sind Teil der Regelungsinhalte bei der Deka Immobilien.

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11 Sustainable Cities and Communities

Als Regelungsinstrument für ein konstruktives und nachhaltiges
Miteinander adressieren Green Leases diesen Aspekt
der UN Sustainable Development Goals.

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12 Responsible Consumption and Production

Die Regelungsinhalte bei der Deka Immobilien sehen u. a. auch Anforderungen
an Baumaterialien vor, die bei einem Mieterausbau oder -umbau zum Einsatz kommen dürfen.