Sonnenkollektoren auf einem Dach bei Sonnenaufgang.

Glossar zum Thema Nachhaltigkeit

Erklärung häufig verwendeter Fachbegriffe

Wenn man sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt, stößt man auf viele Begriffe und Abkürzungen wie EU-Taxonomie, Dekarbonisierung, CO2-Neutralität, Green Leases oder RTS und DNSH. In diesem Glossar zum Thema Nachhaltigkeit werden einige der meistverwendeten Fachbegriffe erklärt.

Biodiversität
Die Hand einer Frau hält eine Glaskugel, aus der eine grüne Pflanze wächst.

Der Begriff Biodiversität beschreibt die Vielfalt von Ökosystemen, die Vielfalt der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb einer Art. Eine breite Vielfalt ist wichtig für intakte Ökosysteme unterschiedlichster Tier- und Pflanzenarten und funktionierende Kreisläufe, wie z.B. die Reinigung von Gewässern durch Mikroorganismen, von denen Menschen genauso abhängig sind wie andere Lebewesen. Greift der Mensch jedoch aktiv in die Natur ein, z.B. durch die Abholzung von Regenwald, dann wird die Artenvielfalt zum Teil erheblich eingeschränkt, und die natürliche Stabilität von Biodiversität geht verloren. Mit diesem Stabilitätsverlust gehen u.a. Krankheiten und Epidemien einher.

CO2-Emissionszertifikat

Durch den Kauf von CO2-Zertifikaten können Unternehmen ihre direkt oder indirekt in der Lieferkette entstandenen Treibhausgasemissionen kompensieren und so rechnerisch eine CO2-Neutralität erreichen. Anbieter von CO2-Zertifikaten investieren mit dem Verkauf der Zertifikate in Klimaschutzprojekte wie Aufforstungsprogramme oder die Installation von Photovoltaikanlagen, wobei die Mehrheit der Projekte in Entwicklungsländern liegt. Der Preis und die Qualität dieser Zertifikate unterscheidet sich dabei sehr, weshalb beim Kauf auf ein anerkanntes Siegel (z.B. Gold Standard oder Verified Carbon Standard) geachtet werden sollte. Die Institutionen, die diese Siegel vergeben, prüfen die Berechnung des Einsparpotenzials und die tatsächliche Mittelverwendung. Viele Standards betrachten zusätzlich soziale Kriterien wie die Einhaltung von Menschenrechten im Projekt oder die Vermeidung von Konflikten mit den Interessen der lokalen Bevölkerung.

Eine Luftaufnahme eines Waldes mit einem Schild in der Mitte.
CO2-Fußabdruck

Der CO2-Fußabdruck bezeichnet allgemein eine Bilanz, mit der der Gesamtbetrag von CO2-Emissionen, die durch Aktivität(en), durch ein Produkt oder durch Personen entstehen, dargestellt wird. Beim CO2-Fußabdruck eines Gebäudes sind mehrere Ebenen zu unterscheiden: Man kann den CO2-Fußabdruck ganzheitlich, entlang des kompletten Lebenszyklus des Gebäudes berechnen oder – im Sinne des aktuellen Beitrags – den CO2-Fußabdruck für den laufenden Betrieb des Gebäudes ermitteln. Der ganzheitliche Ansatz erfasst auch die CO2-Emissionen, die für die Herstellung der Baumaterialien, für den Betrieb der Gebäude bis hin zu dem späteren Abriss oder Rückbau anfallen. Üblicherweise wird jedoch der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes für dessen Betrieb angegeben. Er dient auch dazu, die Klimaauswirkungen von Gebäuden zu vergleichen: je niedriger der CO2-Fußabdruck, desto besser ist das Gebäude bezogen auf die Klimaziele einzuordnen.

Die Fußabdrücke einer Person befinden sich mitten in einem grünen Wald.
CO2-Neutralität

CO2-Neutralität ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu umweltverträglichem Wirtschaften. Als CO2- oder treibhausgasneutral bezeichnet man Tätigkeiten oder Produkte, die keine schädlichen Treibhausgasemissionen verursachen. Dies kann durch klimafreundliche Technologien und durch die Nutzung von erneuerbaren Energien erreicht werden. Besonders wichtig zur Erreichung der CO2-Neutralität ist die Senkung der Energieverbräuche. Wo alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und dennoch Emissionen entstehen, können diese im letzten Schritt durch den Kauf von CO2-Zertifikaten kompensiert werden. Entsprechend ihren Emissionen zahlen Unternehmen Geld an Organisationen, die damit Projekte zur CO2-Bindung, z.B. durch Aufforstungen, finanzieren. Rechnerisch wird so kein zusätzliches klimaschädliches Kohlendioxid der Atmosphäre zugeführt. 

Das Wort CO2-Neutral steht auf Holzklötzen in einem Wald.
CRREM – Carbon Risk Real Estate Monitor
Ein Tablet mit Grafiken und Diagrammen darauf.

CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) ist ein von der EU finanziertes Forschungsprojekt mit dem Ziel, die Immobilienbranche beim Erreichen des Pariser Klimaabkommens zu unterstützen. Das Forschungsteam hat ein Instrument ähnlich einer Benchmark entwickelt, das es Investoren und Immobilienbesitzern ermöglicht, ihre Immobilien energetisch im Vergleich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens einzuordnen. Um die Pariser Klimaziele erreichen zu können, müssen die CO2-Emissionen der Immobilien über die nächsten Jahre sinken. Wie stark die Emissionen sinken müssen, zeigen sogenannte Dekarbonisierungspfade von CRREM auf. Die Beurteilung der einzelnen Immobilien erfolgt auf der Grundlage von Energie- und Emissionsdaten, die mit den Dekarbonisierungspfaden verglichen werden. Dabei werden die Dekarbonisierungspfade kontinuierlich an neue regulatorische Anforderungen angepasst.

Mithilfe von CRREM können Herausforderungen, Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung von Immobilien abgeschätzt und verschiedene Szenarien und ihre Auswirkungen auf die Investorenportfolios empirisch quantifiziert werden.

Dekarbonisierung
Ein Gebäude, aus dem Bäume wachsen.

Dekarbonisierung beschreibt den Prozess der schrittweisen Reduktion von Treibhausgasemissionen zur Erreichung einer möglichst emissionsfreien Wirtschaft. Hintergrund ist das im Pariser Klimaabkommen verankerte Ziel der Treibhausgasneutralität, das in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts erreicht werden soll. Ziel einer Dekarbonisierungsstrategie ist es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes bilanztechnisch auf annähernd null kg CO2 zu reduzieren und damit für das Gebäude einen klimaneutralen Betrieb zu realisieren. Dazu wird zunächst der CO2-Fußabdruck des Gebäudes anhand realer Verbrauchsdaten ermittelt und werden Einsparpotenziale identifiziert. Daraus leiten sich dann Maßnahmen wie der Umstieg auf Ökostrom, die Installation von Photovoltaik oder die Erneuerung verschiedener Bauteile ab.

DNSH – Do No Significant Harm

Wirtschaftsaktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel nach der Taxonomieverordnung leisten, werden nur dann als nachhaltig gewertet, wenn sie gleichzeitig soziale Mindeststandards einhalten und keine erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die anderen fünf Umweltziele haben. Dieses Prinzip nennt sich „Do No Significant Harm“ (DNSH).

Eine Gruppe von Geschäftsleuten schüttelt sich in einem Büro die Hand.
Energieeffizienz

Der Begriff Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis vom Energieertrag (Output) zur zugeführten Energie (Input). Die Energieeffizienz ist umso höher, je geringer die Energieverluste sind. Das Ziel ist es also, Energieverluste auf ein Minimum zu reduzieren. Auf EU-Ebene regelt das die Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) vom 25. Oktober 2012. Sie schreibt u.a. verpflichtende Energieeinsparungen vor, um das EU-Ziel von 20% höherer Energieeffizienz gegenüber 2008 zu realisieren. Eine Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb von Gebäuden kann beispielsweise durch die Umstellung auf effiziente Gebäudetechnik (Heizen, Lüften und Kühlen), durch den Einsatz effizienter Beleuchtung oder durch die Optimierung der Fassaden erreicht werden.
Zur Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen nutzt der Gebäudesektor eine Kombination aus Energieeffizienzmaßnahmen und einer Verbesserung der Energieversorgung von Gebäuden (Energieerzeugung am Standort, Ökostrom etc.). Vgl. „Dekarbonisierung“

 Ein Bild eines Elektroautos, das bei Sonnenuntergang aufgeladen wird.
Energiemonitoring
Ein Mann arbeitet an einem Laptop mit Symbolen darauf.

Ein Energiemonitoring im Gebäudebereich beschreibt einen aktiven Managementprozess zu allen im Gebäude anfallenden Energieströmen und deren kontinuierlicher Optimierung. Üblicherweise erfolgt ein Energiemonitoring über fest installierte Messpunkte zum Betriebsverhalten der einzelnen technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung). Die gesammelten Messwerte werden in Verbindung mit den Komfortbedingungen in den Räumen (Temperatur, Luftfeuchte, Luftwechsel etc.) digital ausgewertet. Anhand von Lastkurven können so ungewöhnliche Betriebszustände identifiziert, deren Ursache analysiert und Optimierungsmaßnahmen – im Sinne eines abgeleiteten Energiemanagements – initiiert werden.

Wird dieser Prozess kontinuierlich durchgeführt, können vor allem in Bestandsgebäuden mit komplexer technischer Ausstattung erhebliche Optimierungspotenziale gehoben werden. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz und der Verringerung des CO2-Fußabdrucks eines Gebäudes werden oft auch Komfortoptimierungen für die Nutzer erzielt.

Zur Reduzierung der CO2-Bilanz verfolgt Deka Immobilien mehrere Ansätze; ein Baustein ist die Smart-Data-Technologie MeteoViva Climate. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erneuerbare Energien
Sonnenkollektoren auf einem Feld bei Sonnenuntergang.

Erneuerbare oder auch regenerative Energien sind Energiequellen, die der Menschheit nahezu unbegrenzt zur Verfügung stehen oder sich in kürzester Zeit regenerieren. Dazu zählen Sonne und Wind, aber auch Bioenergie, Geothermie, Meeresenergie und Wasserkraft. Ziel der Energiewende ist die nahezu vollständige Nutzung dieser Energiequellen und der Verzicht auf die Nutzung fossiler Brennstoffe wie z.B. Kohle und Gas, da die fossilen Brennstoffe bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen, die maßgeblich für die Klimaerwärmung verantwortlich sind.
Für den Gebäudebereich ergeben sich zwei Möglichkeiten, aktiv erneuerbare Energien zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist der Bezug von Energie. Dies kann z.B. durch den gezielten Einkauf von Ökostrom oder durch den Anschluss an ein erneuerbares Fern- oder Nahwärmenetz (z.B. mit Geothermie) erfolgen. Die zweite Möglichkeit ist die direkte Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien am Standort selbst. Dazu eignet sich beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach, an der Fassade und/oder in den Außenanlagen. Zur Erzeugung von Wärme könnten Solarkollektoren oder Umweltenergie nutzende Systeme (z.B. mit Grünstrom betriebene Wärmepumpen) zum Einsatz kommen. 

ESG

D­­­­ie Abkürzung ESG hat sich als Klassifikationssystem für nachhaltige Aktivitäten in der Unternehmens- und Finanzwelt international etabliert. ESG steht für „Environment“ (= Umwelt), „Social“ (= Soziales) und „Governance“ (= gute Unternehmensführung). Darunter werden Prinzipien zusammengefasst, nach denen Unternehmen handeln, um Umweltschutz und sozialen Fortschritt voranzutreiben sowie um Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zu verbessern, welche die nachhaltige Entwicklung und den Wohlstand aller sicherstellen.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit stellen somit ein ganzheitliches Bild dar, denn der Begriff „nachhaltig“ bezieht sich nicht nur auf unsere Umwelt, die Reduzierung von Emissionen und einen rücksichtsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Genauso wichtig sind ein guter Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden und auch der Einsatz für die Zivilgesellschaft und Chancengerechtigkeit.

Ein Holzschild mit der Aufschrift „Environmental Social Governance“ vor einem See.
ESG-Ratings

Unter einem „Rating“ versteht man in der Finanzbranche üblicherweise die Einstufung der Bonität eines Emittenten. In einem „ESG-Rating“ werden Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen nach diversen Nachhaltigkeitsaspekten bewertet. Die großen internationalen Nachhaltigkeits-Ratingagenturen (wie z.B. Sustainalytics, MSCI ESG, ISS oekom oder Vigeo Eiris) haben bereits große Onlineplattformen, auf denen Tausende Unternehmen bewertet wurden. Der Markt und die Nachfrage nach vergleichbaren ESG-Ratings wachsen stetig. Die Kriterien, nach denen Unternehmen oder Finanzprodukte bewertet werden, definiert jeder Ratinganbieter derzeit selbst. Verbände wie die Global Reporting Initiative (GRI) oder die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) geben dabei nur die Richtung vor. Die Ratings lassen sich daher nicht zwingend untereinander vergleichen, da sich die Kriterien durchaus unterscheiden. Dennoch stützen viele Investoren ihre Entscheidung u.a. auf die Analyse von Ratingagenturen. Mittlerweile werden Nachhaltigkeitsratings auch direkt von Unternehmen in Auftrag gegeben und bezahlt. Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, den Vergleich von Finanzprodukten zu vereinfachen, denn Unternehmen sind nun verpflichtet, Informationen zur Einhaltung der Kriterien offenzulegen.

Die Buchstaben aaa auf einer schwarzen Oberfläche.
ESG-Kriterien – die Entstehung
 Eine Hand hält Holzklötze mit verschiedenen Icons drauf.

In der Geschichte des Geldes gingen die Ziele der Anleger und Anlegerinnen schon immer über die rein finanzielle Rendite hinaus. Bereits in der Antike ließen sich damit auch politische Anliegen beeinflussen. Für viele Gläubige im Mittelalter lockte eine himmlische Belohnung ihre Finanzmittel in eine bestimmte Richtung. Die systematische Lenkung großer Finanzflüsse in Richtung Nachhaltigkeit begann Mitte des 20. Jahrhunderts. Denn mit Investitionen lassen sich politische Entscheidungen und Innovationen beeinflussen und gesellschaftliche Tendenzen steuern. James S. Coleman entwickelte 1988 das Konzept des sozialen Kapitals, nach dem das Eigeninteresse nicht der einzige Wert des Wirtschaftens sein könne. In jener Zeit begannen auch Umweltgruppen, die Hebelwirkung als Investoren zu nutzen, um Kapitalmärkte zu beeinflussen, damit Unternehmen auch ökologische und soziale Themen in ihre Entscheidungen einbinden. Dieser Trend setzt sich fort und auch der EU Green Deal setzt darauf, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu lenken. Heute gibt es eine Vielzahl von ESG-Rankings und Kriterien, an denen sich Anleger und Anlegerinnen bei ihren Investmententscheidungen orientieren können (z.B. Ausschlusskriterien für Waffenhandel, fossile Brennstoffe u.ä.). Zu den Kriterien gehören Themen wie Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Ressourceneffizienz, Arbeitssicherheit, Menschenrechte und gesellschaftliche Verantwortung. Seit 1. Januar 2022 dient die EU-Taxonomieverordnung als einheitlicher ESG-Standard für den Finanzmarkt.

EU-Offenlegungsverordnung
Die EU-Flagge mit dem paragraph Symbol drauf.

Die „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ regelt die Pflichten von Finanzmarktteilnehmern und weiteren Akteuren zur Berichterstattung von Informationen zur Nachhaltigkeit. Sie verpflichtet Unternehmen, die am Finanzmarkt agieren, ihre Strategie insbesondere zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und resultierenden negativen Auswirkungen zu kommunizieren. Darüber hinaus werden Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, bestimmte Kennzahlen (sogenannte PAIs) zu berichten. Die Verordnung ist zu großen Teilen seit dem 10. März 2021 anzuwenden.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomieverordnung ist einer von zehn Maßnahmenpunkten im Rahmen des EU-Aktionsplanes für die Finanzierung von nachhaltigem Wachstum. Der erste Teil der Taxonomie-VO trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Taxonomieverordnung soll als Klassifizierungssystem dienen, das definiert, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Dabei wurden jene Sektoren priorisiert, die für den Großteil aller direkten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich sind. Dazu gehören: „Forstwirtschaft“, „Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz und Wiederherstellung“, „Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren“, „Energie“, „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“, „Verkehr“, „Baugewerbe und Immobilien“, „Information und Kommunikation“ sowie „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. Es werden einzelne Aktivitäten bewertet, nicht das Unternehmen als Ganzes.
 
Dafür wurden bisher sechs Umweltziele formuliert, bei denen ein wesentlicher ökologischer Beitrag einer Aktivität geleistet werden kann:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und
  • Schutz von Ökosystemen.

Eine Tätigkeit wird nur dann als ökologisch nachhaltig angesehen, wenn sie zu einem der sechs Ziele beiträgt und dabei keines der anderen Ziele schädigt („Do No Significant Harm“-Prinzip). Die Taxonomie gilt grundsätzlich für alle Finanzprodukte, die Anwendung bleibt jedoch freiwillig. Nachhaltige Fonds (nach Art. 8 und 9 der Offenlegungs-VO) werden zukünftig den Anteil von Investitionen ausweisen, welche die Kriterien der Taxonomie einhalten. Fonds, die nicht als nachhaltig gelten, müssen darüber informieren, dass sie nicht im Einklang mit der Taxonomie investieren. Die konkreten technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ sind ab 2022 in Kraft gesetzt worden; die Kriterien zu den vier weiteren Zielen folgten ab 2023.

Die EU-Flagge ist vor einer Karte der EU abgebildet.
Fondsklassifizierung nach EU-Offenlegungsverordnung
Ein Mann betrachtet einen Aktienkurs mit der EU-Flagge im Hintergrund.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Offenlegungsverordnung* (Verordnung (EU) 2019/2088 – kurz: SFDR) zum 10. März 2021 können Finanzprodukte (wie z.B. Immobilienfonds) in eine der drei in der Verordnung beschriebenen Kategorien eingeordnet werden und müssen dementsprechend definierte Informationen offenlegen. Die drei Kategorien umfassen vereinfacht:

  1. Produkte, die keine definierten ESG-Ziele oder ESG-Strategien verfolgen (Art.-6-Produkt)
  2. Sogenannte ESG-Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale umfassen (Art.-8-Produkt)
  3. Impact-Produkte, die eine nachhaltige Investition (gemäß SFDR) zum Ziel haben

Die Einordnung in eine der drei Kategorien wird als Fondsklassifizierung bezeichnet.

* Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Green Leases
Ein Geschäftsmann schüttelt einer anderen Person die Hand.

Mietverträge sind die Grundlage für die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter. Sie legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Mietverträge, die ESG-bezogene Themen und Pflichten enthalten, werden als „Green Leases“ (deutsch: grüne Verträge) bezeichnet. Diese können einen kompletten Absatz zum Thema Nachhaltigkeit enthalten oder ESG-Themen durch Klauseln an verschiedenen Stellen adressieren.
Solche ESG-Klauseln können z.B. das Trennen von Abfall, den Ausbau mit energieeffizienten und wassersparenden Geräten (z.B. LED-Beleuchtung) oder den Bezug von Ökostrom durch den Mieter umfassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Informationspflichten, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Dadurch verpflichtet sich der Mieter, Verbrauchsdaten offenzulegen, um es dem Vermieter zu ermöglichen, den Gesamtenergieverbrauch und den CO2-Fußabdruck des Gebäudes fundiert erfassen zu können. Ziel grüner Verträge ist ein enger Austausch und eine effiziente Zusammenarbeit beider Parteien sowie die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Für die Deka Immobilien sind grüne Mietverträge ein wesentlicher Bestandteil auf dem Weg zu einem nachhaltigen Immobilienportfolio. Mehr Informationen zu grünen Mietverträgen bei der Deka Immobilien finden Sie hier.

Health & Wellbeing

Unter dem Begriff „Health & Wellbeing“ wird der Fokus auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzer eines Gebäudes verstanden. Dazu gehören neben dem hochwertigen, schadstofffreien und umweltschonenden Innenausbau auch die Akustik und der thermische Komfort des Gebäudes. Auch ein Ausblick in die Natur oder umfangreiche Bepflanzung verbessern die Nutzerqualität. Ein gesundes Speiseangebot im Gebäude oder Sport- und Entspannungsräume können ebenso zum Wohlbefinden beitragen. Um einen hohen Komfort dauerhaft sicherzustellen und bei Veränderungen schnell reagieren zu können, werden immer häufiger Komfortparameter wie Luftfeuchtigkeit, CO2-Gehalt, Temperatur oder der Schadstoffgehalt in den Räumen kontinuierlich überwacht und ausgewertet.

Die Zufriedenheit der Nutzer ist das oberste Ziel unter der Begrifflichkeit „Health & Wellbeing“ im Gebäudebereich.

Eine Stadt mit Pflanzen, die an den Seiten von Gebäuden wachsen.
Klimaschutz

Der Begriff Klimaschutz beschreibt Maßnahmen, die der globalen Erderwärmung entgegenwirken sollen, wie z.B. der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Umstieg auf regenerative Energien. Ziel ist die Einhaltung der Erderwärmung um maximal 2 Grad, wie sie im Pariser Klimaabkommen beschrieben ist. Aus Sicht der Wissenschaft sind jedoch die Auswirkungen der Erderwärmung bereits nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch abzumildern und zu begrenzen. Daher sind parallel zur Senkung der Treibhausgasemissionen, die für die Erwärmung verantwortlich sind, auch Maßnahmen zur Anpassung an die bereits jetzt unvermeidlichen Folgen des Klimawandels nötig (Adaption). Das können beispielsweise der Bau von Deichen und die Katastrophenvorsorge sein.

Eine Person hält eine Glaskugel, in der sich ein Baum spiegelt.
Kreislaufwirtschaft („Cradle to Cradle“)
Eine kreisförmige Ansicht eines Gebäudes mit Bäumen und blauem Himmel.

Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft strebt geschlossene Material- und Ressourcenkreisläufe an. Es geht darum, alle Abfälle wieder in den Kreislauf zurückzuführen und so als neue Ressourcen immer wieder zu nutzen. Abfall im eigentlichen Sinne entsteht dann nicht mehr. Dabei geht es nicht darum, aus den Abfällen andere minderwertigere Produkte zu fertigen (z.B. Lappen aus alter Kleidung), sondern die Produkte von vornherein so zu konzipieren, dass sie wieder in ihre Bestandteile zerlegt und als neuwertige Rohstoffe genutzt werden können. Dieses Prinzip wird auch „Cradle to Cradle“ genannt, was sinngemäß für das Prinzip „vom Ursprung zum Ursprung“ steht. Für den Bau von Gebäuden bedeutet dies, dass sie problemlos wieder demontiert und einzelne Bauteile, Rohstoffe und Materialien wiederverwendet werden können. Hier wird zukünftig dem digitalen Materialpass für Gebäude eine zunehmende Bedeutung zukommen.

Ökostrom & Ökogas

Ökostrom ist kein geschützter Begriff. Üblicherweise versteht man darunter elektrische Energie aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wasserkraft oder Windkraft. Ökostrom ist üblicherweise nahezu emissionsfrei, da nur in der Herstellung der Anlagen Emissionen entstehen. Für Ökostrom gibt es kein separates Stromnetz. So speisen alle Stromanbieter ihren Strom in das gleiche Stromnetz ein, egal ob es Atom- oder Ökostromanbieter sind. Trotzdem ist es sinnvoll, sich für einen Ökostromanbieter zu entscheiden, da dadurch die Nachfrage nach erneuerbaren Energien steigt. Damit verschiebt sich im Zeitverlauf die Strom-Zusammensetzung von Atom- und Kohlestrom hin in Richtung Naturstrom bzw. Ökostrom. Zudem werden Investitionen in regenerative Technik gefördert.
Ökogas bezeichnet im Gegensatz zu Erdgas und Biogas keine eigenständige Gasform. Die gelieferte Energie stammt meist aus einer Mischung von Bio- und Erdgas, kann aber auch zu 100% aus konventionellem Erdgas bestehen. Den Zusatz „Öko“ verdient es sich dann, wenn der Anbieter das entstehende Kohlenstoffdioxid durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert.

Ein Reißverschluss mit Sonnenblumen, Steckdose und Windrädern.
Ein Reißverschluss mit Sonnenblumen, Steckdose und Windrädern.
Principal Adverse Impacts = PAI
Ein Mann im Anzug zeigt auf einen Bildschirm mit dem Wort Transparenz.

Ein wichtiger Aspekt der Offenlegungsverordnung ist die Schaffung von Transparenz und damit auch die Berichterstattung über die wichtigsten „nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“ der getroffenen Investitionsentscheidungen – die sogenannten „Principal Adverse Impacts“ (PAI). Jede Entscheidung, auch die Investitionsentscheidung, geht naturgemäß mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken einher. Neben vielen positiven Effekten, die letztlich die Begründung für die Investition darstellen, bestehen auch möglicherweise nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Um darauf bezogen Transparenz zu schaffen, hat der Gesetzgeber Kennzahlen vorgegeben, die zu berichten sind. Für Immobilien sind das:

  • die Quote der Investitionen in Immobilien, die dem Abbau, der Lagerung, dem Transport oder der Weiterverarbeitung von fossilen Brennstoffen dienen
  • die Quote der Investitionen in energieineffiziente Immobilien

Daneben muss ein weiteres Kriterium, das man aus einer Liste diverser Kennzahlen auswählen kann, berichtet werden. Die Deka Immobilien hat sich dabei für den Bericht der Energieverbrauchsintensität entschieden.

Die Offenlegungsverordnung unterscheidet nach dem PAI-Statement auf Unternehmensebene und den PAI auf Produktebene.

Pariser Klimaabkommen

Auf der Weltklimakonferenz in Paris Ende 2015 wurde ein Übereinkommen verabschiedet, das erstmals alle Staaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Das Pariser Klimaabkommen ist ein rechtlich verbindliches Instrument unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention). Es enthält Maßnahmen zur schrittweisen Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen. Das Abkommen ist von besonderer Bedeutung, denn die 195 unterzeichnenden Staaten haben sich erstmals auf ein gemeinsames Klimaziel geeinigt: Der durchschnittliche globale Temperaturanstieg soll gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 °C (siehe „Zwei-Grad-Ziel“) begrenzt sowie idealerweise eine maximale Erwärmung von 1,5 °C angestrebt werden. Das bedeutet, dass bis 2050 die weltweiten Treibhausgasemissionen auf null reduziert werden müssen. Um das zu erreichen, dürfen keine fossilen Emissionen mehr in die Atmosphäre gelangen (siehe „Dekarbonisierung“). Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Lenkung von staatlichen und privaten Finanzflüssen hin zu einer nachhaltigen, treibhausgasarmen Entwicklung. Um dies zu erreichen, hat die EU verschiedene Maßnahmen wie die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung verabschiedet.

Eine Stadt mit hohen Gebäuden und der Sonne.
Photovoltaik
Sonnenkollektoren auf einem Dach, bei Sonnenaufgang.

Eine Solarzelle – als Teil eines Photovoltaikmoduls – nutzt den sogenannten photoelektrischen Effekt, um aus der Sonneneinstrahlung Strom zu produzieren. Trifft das Sonnenlicht auf die Halbleiterwerkstoffe in einer Solarzelle, werden Elektronen angeregt, sodass sie sich bewegen. Die Bewegungsenergie erzeugt Strom. Je mehr die Sonne scheint, desto mehr Solarstrom wird erzeugt. In einer Photovoltaikanlage werden mehrere Solarzellen zusammengefasst. Um den gewonnenen Gleichstrom zu nutzen, wird ein Wechselrichter benötigt, der den Strom in Wechselstrom verwandelt, bevor er ins öffentliche Netz eingeleitet wird. Im Gegenzug für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erhalten Betreiber eine sogenannte Einspeisevergütung. Auch eine direkte Nutzung des Stroms am Standort und eine Speicherung in Batterien ist eine immer häufiger anzutreffende Variante. 

Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz beschreibt die effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen. Darunter fallen z.B. erneuerbare und nicht erneuerbare Primärrohstoffe, Energieressourcen (Energierohstoffe, strömende Ressourcen, Strahlungsenergie), Wasser und Fläche. Um Ressourcen effizient zu nutzen, ist es wichtig, dass sie recycelt und wiederverwendet werden. Der Bausektor spielt dabei eine große Rolle, da er enorm viele Ressourcen verbraucht und für etwa ein Drittel aller in der EU erzeugten Abfälle verantwortlich ist. Mittlerweile gibt es verschiedene Projekte, die z.B. ganze Wohngebäude aus recycelten Materialien bauen. Recyclingbeton ist beispielsweise schon lange am Markt verfügbar.

Ein Damm, aus dem Wasser kommt.
RTS – Regulatory Technical Standards
Eine Person schreibt auf einem Klemmbrett, im Vordergrund sind Icons.

Die RTS definieren als technische Regulierungsstandards sehr detailliert, wie die Pflichten der Offenlegungsverordnung zu erfüllen sind. Während beispielsweise in der Offenlegungsverordnung „nur“ die Pflicht beschrieben wird, dass man über die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berichten soll, werden in den RTS die Kennzahlen festgelegt, anhand derer die PAI gemessen werden sollen. Auch werden in den RTS genaue Vorgaben gemacht wie, in welcher Form und wo die jeweiligen Berichte erstattet werden müssen.

Deshalb wird bei den RTS oft von Level 2 der Offenlegungsverordnung gesprochen, während die Verordnung selbst Level 1 entspricht. Die RTS ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Stranded Asset

Unter einem „Stranded Asset” (dt. „gestrandeter Vermögenswert“) versteht man im Sinne der Nachhaltigkeit im Gebäudesektor eine Immobilie, die im Zeitablauf nicht mehr den Anforderungen an Verbrauch und Schadstoffausstoß genügt. Als Benchmark werden dazu spezifische Verbrauchsdaten herangezogen, die zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens mindestens erreicht werden müssten. Die maßgeblichen Kenngrößen zur Bewertung einer Immobilie sind dabei die CO2-Emissionen [in kg CO2-äquiv./qm und Jahr] und der Endenergieverbrauch [in kWh/qm und Jahr]. Dazu hat sich im europäischen Markt aktuell vor allem der Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) zur Analyse bewährt. Die reale Performance von Gebäuden wird dabei länder- und gebäudenutzungsspezifischen Zielpfaden gegenübergestellt. Überschreitet das Gebäude den jeweiligen Pfad auf der Zeitachse, erreicht das Gebäude seinen Stranding-Zeitpunkt. Durch qualifizierte technische Maßnahmen und Investitionen in eine Immobilie kann das „Stranding“ vermieden werden.

Ein Raum mit einem großen Fenster und Bäumen im Hintergrund.
Sustainable Development Goals (SDGs)
Eine Weltkugel mit mehreren Icons, in einem Wald.

Die 17 Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals; kurz: SDG) aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschreiben die politische Zielsetzung der Vereinten Nationen. Sie sollen eine ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung sicherstellen. Das Zielsystem der Agenda 2030 ist universell und gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen. Es bildet die Grundlage für eine veränderte globale Partnerschaft. Zu den 17 Zielen gehören Themen wie hochwertige Bildung, Klimaschutz, saubere Energie und Geschlechtergerechtigkeit. Aus der Agenda 2030 stammt auch das Motto „leave no one behind“, das jede Art von Diskriminierung ausschließen soll. Die Entwicklungsziele wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und sind seit 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. Die Dekade von 2020 bis 2030 bezeichnet man daher auch als „Decade of Action“.

UN Global Compact
Eine blaue Flagge mit einem weißen Kreis und einer Weltkarte darauf.

Der 1999 ins Leben gerufene UN Global Compact ist ein weltweites freiwilliges Abkommen, das zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird. Um Teil des Netzwerkes zu werden, unterzeichnet die Geschäftsleitung eine Selbsterklärung zur Einhaltung der zehn Prinzipien des Global Compacts, die zu einer sozialeren und ökologischer gestalteten Globalisierung beitragen sollen. Zu den Prinzipien gehören Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte und des Arbeitsschutzes, Umweltschutz, Ablehnung von Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Vorgehen gegen Korruption und Diskriminierung. Diese Prinzipien orientieren sich an verschiedenen internationalen Standards wie der Erklärung der Menschenrechte oder der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Über 13.000 Teilnehmer aus mehr als 160 Ländern haben bereits unterzeichnet – darunter die Deka – und sich damit auch zu regelmäßigen Berichten, in denen sie die Umsetzung der zehn Prinzipen beschreiben, verpflichtet.

Zwei-Grad-Ziel

Ziel des Pariser Klimaabkommens ist es, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken sowie eine Reduzierung auf 1,5 °C anzustreben. In der Klimaforschung besteht ein weitreichender Konsens darüber, dass bei einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 °C (gemäß Sonderbericht des Weltklimarats IPCC aus dem Jahr 2018 bereits bei 1,5 °C) gegenüber dem vorindustriellen Wert eine gefährliche Störung des Klimasystems durch den Menschen gerade noch vermieden werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Überschreitung der Zwei-Grad-Grenze die Folgen des Klimawandels nicht mehr kontrolliert werden könnten. Wetterextreme und andere Klimafolgen würden ein gefährliches und kaum zu bewältigendes Maß annehmen und die ökonomischen Kosten unvertretbar hoch ansteigen lassen.

Holzwürfel mit Zahlen darauf.