Der Begriff Biodiversität beschreibt die Vielfalt von Ökosystemen, die Vielfalt der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb einer Art. Eine breite Vielfalt ist wichtig für intakte Ökosysteme unterschiedlichster Tier- und Pflanzenarten und funktionierender Kreisläufe, wie z.B. die Reinigung von Gewässern durch Mikroorganismen, von denen Menschen genauso abhängig sind wie andere Lebewesen. Greift der Mensch jedoch aktiv in die Natur ein, z. B. durch die Abholzung von Regenwald, dann wird die Artenvielfalt zum Teil erheblich eingeschränkt und die natürliche Stabilität von Biodiversität geht verloren. Mit diesem Stabilitätsverlust gehen u.a. Krankheiten und Epidemien einher.
Der CO2-Fußabdruck bezeichnet allgemein eine Bilanz, mit der der Gesamtbetrag von CO2-Emissionen, die durch Aktivität(en), durch ein Produkt oder durch Personen entstehen, dargestellt wird. Beim CO2-Fußabdruck eines Gebäudes sind mehrere Ebenen zu unterscheiden: Man kann den CO2-Fußabdruck ganzheitlich, entlang des kompletten Lebenszyklus des Gebäudes berechnen oder – im Sinne des aktuellen Beitrags - den CO2-Fußabdruck für den laufenden Betrieb des Gebäudes ermitteln. Der ganzheitliche Ansatz erfasst auch die CO2-Emissionen, die für die Herstellung der Baumaterialien, für den Betrieb der Gebäude bis hin zu dem späteren Abriss oder Rückbau anfallen. Üblicherweise wird jedoch der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes für dessen Betrieb angegeben. Er dient auch dazu, die Klimaauswirkungen von Gebäuden zu vergleichen: je niedriger der CO2-Fußabdruck, desto besser ist das Gebäude bezogen auf die Klimaziele einzuordnen.
Dekarbonisierung beschreibt den Prozess der schrittweisen Reduktion von Treibhausgasemissionen zur Erreichung einer möglichst emissionsfreien Wirtschaft. Hintergrund ist das im Pariser Klimaabkommen verankerte Ziel der Treibhausgasneutralität, das in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts erreicht werden soll. Ziel einer Dekarbonisierungsstrategie ist es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes bilanztechnisch auf annähernd Null kg CO2 zu reduzieren und damit für das Gebäude einen klimaneutralen Betrieb zu realisieren. Dazu wird zunächst der CO2-Fußabdruck des Gebäudes anhand realer Verbrauchsdaten ermittelt und Einsparungspotentiale identifiziert. Daraus leiten sich dann Maßnahmen wie der Umstieg auf Ökostrom, die Installation von Photovoltaik oder die Erneuerung verschiedener Bauteile ab.
Der Begriff Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis vom Energieertrag (Output) zur zugeführten Energie (Input). Die Energieeffizienz ist umso höher, je geringer die Energieverluste sind. Das Ziel ist es also, Energieverluste auf ein Minimum zu reduzieren. Auf EU-Ebene regelt das die Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) vom 25. Oktober 2012. Sie schreibt unter anderem verpflichtende Energieeinsparungen vor, um das EU-Ziel von 20% höherer Energieeffizienz gegenüber 2008 zu realisieren. Eine Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb von Gebäuden kann beispielsweise durch die Umstellung auf effiziente Gebäudetechnik (Heizen, Lüften und Kühlen), durch den Einsatz effizienter Beleuchtung oder durch die Optimierung der Fassaden erreicht werden.
Zur Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen nutzt der Gebäudesektor eine Kombination aus Energieeffizienzmaßnahmen und einer Verbesserung der Energieversorgung von Gebäuden (Energieerzeugung am Standort, Ökostrom, etc.). Vgl. "Dekarbonisierung"
Erneuerbare oder auch regenerative Energien sind Energiequellen, die der Menschheit nahezu unbegrenzt zur Verfügung stehen oder sich in kürzester Zeit regenerieren. Hierzu zählen Sonne und Wind, aber auch Bioenergie, Geothermie, Meeresenergie und Wasserkraft. Ziel der Energiewende ist die nahezu vollständige Nutzung dieser Energiequellen und Verzicht auf die Nutzung fossiler Brennstoffe wie z.B. Kohle und Gas, da die fossilen Brennstoffe bei ihrer Nutzung CO2 Emissionen verursachen, welche maßgeblich für die Klimaerwärmung verantwortlich sind.
Für den Gebäudebereich ergeben sich zwei Möglichkeiten aktiv erneuerbare Energien zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist der Bezug von Energie. Dies kann z.B. durch den gezielten Einkauf von Ökostrom oder durch den Anschluss an ein erneuerbares Fern- oder Nahwärmenetz (z.B. mit Geothermie) erfolgen. Die zweite Möglichkeit ist die direkte Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien am Standort selbst. Hierzu eignet sich beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach, an der Fassade und/oder in den Außenanlagen. Zur Erzeugung von Wärme könnten Solarkollektoren oder Umweltenergie nutzende Systeme (z.B. mit Grünstrom betriebene Wärmepumpen) zum Einsatz kommen.
Die EU-Taxonomieverordnung ist einer von zehn Maßnahmenpunkten im Rahmen des EU-Aktionsplanes für die Finanzierung von nachhaltigem Wachstum. Der erste Teil der Taxonomie-VO tritt am 1. Januar2021 in Kraft.
Die Taxonomieverordnung soll als Klassifizierungssystem dienen, welches definiert, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Hierbei wurden jene Sektoren priorisiert, die für den Großteil aller direkten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich sind. Dazu gehören: „Forstwirtschaft", „Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz und Wiederherstellung“, „Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren“, „Energie“, „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen", „Verkehr ", „Baugewerbe und Immobilien", „Information und Kommunikation" sowie „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen ". Es werden einzelne Aktivitäten bewertet, nicht das Unternehmen als Ganzes.
Dafür wurden bisher sechs Umweltziele formuliert, in welchen ein wesentlicher ökologischer Beitrag einer Aktivität geleistet werden kann:
⦁ Klimaschutz,
⦁ Anpassung an den Klimawandel,
⦁ nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
⦁ Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
⦁ Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und der
⦁ Schutz von Ökosystemen.
Eine Tätigkeit wird nur dann als ökologisch nachhaltig angesehen, wenn sie zu einem der sechs Ziele beiträgt und dabei keines der anderen Ziele schädigt (do no significant harm - Prinzip). Die Taxonomie gilt grundsätzlich für alle Finanzprodukte, die Anwendung bleibt jedoch freiwillig. Nachhaltige Fonds (nach Art. 8 und 9 der Offenlegungs-VO) werden zukünftig den Anteil von Investitionen ausweisen, welche die Kriterien der Taxonomie einhalten. Fonds, die nicht als nachhaltig gelten, müssen darüber informieren, dass sie nicht im Einklang mit der Taxonomie investieren. Die konkreten technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ treten ab 2022 in Kraft; die Kriterien zu den vier weiteren Zielen folgen ab 2023.
Mietverträge sind die Grundlage für die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter. Sie legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Mietverträge, die ESG-bezogene Themen und Pflichten enthalten, werden als "Green Leases" (deutsch: grüne Verträge) bezeichnet. Diese können einen kompletten Absatz zum Thema Nachhaltigkeit enthalten oder ESG-Themen durch Klauseln an verschiedenen Stellen adressieren.
Solche ESG-Klauseln können zum Beispiel das Trennen von Abfall, den Ausbau mit energieeffizienten und wassersparenden Geräten (z.B. LED-Beleuchtung) oder den Bezug von Ökostrom durch den Mieter umfassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Informationspflichten, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Dadurch verpflichtet sich der Mieter, Verbrauchsdaten offenzulegen, um es dem Vermieter zu ermöglichen, den Gesamtenergieverbrauch und den CO2-Fußabdruck des Gebäudes fundiert erfassen zu können. Ziel grüner Verträge ist ein enger Austausch und eine effiziente Zusammenarbeit beider Parteien sowie die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Für die Deka Immobilien sind grüne Mietverträge ein wesentlicher Bestandteil hin zu einem nachhaltigen Immobilienportfolio. Mehr Informationen zu grünen Mietverträgen bei der Deka Immobilien finden Sie hier.
Der Begriff Klimaschutz beschreibt Maßnahmen, die der globalen Erderwärmung entgegenwirken sollen, wie z.B. der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Umstieg auf regenerative Energien. Ziel ist die Einhaltung der Erderwärmung um maximal 2 Grad wie sie im Pariser Klimaabkommen beschrieben ist. Aus Sicht der Wissenschaft sind jedoch die Auswirkungen der Erderwärmung bereits nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch abzumildern und zu begrenzen. Daher sind parallel zur Senkung der Treibhausgasemissionen, die für die Erwärmung verantwortlich sind, auch Maßnahmen zur Anpassung an die bereits jetzt unvermeidlichen Folgen des Klimawandels nötig (Adaption). Das können beispielsweise der Bau von Deichen und die Katastrophenvorsorge sein.
Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft strebt geschlossene Material- und Ressourcenkreisläufe an. Es geht darum, alle Abfälle wieder in den Kreislauf zurück zu führen und so als neue Ressourcen immer wieder zu nutzen. Abfall im eigentlichen Sinne entsteht dann nicht mehr. Dabei geht es nicht darum, aus den Abfälle andere minderwertigere Produkte zu fertigen (z.B. Lappen aus alter Kleidung), sondern die Produkte von vornherein so zu konzipieren, dass sie wieder in ihre Bestandteile zerlegt und als neuwertige Rohstoffe genutzt werden können. Dieses Prinzip wird auch "Cradle-to-Cradle" genannt, was sinngemäß für das Prinzip „vom Ursprung zum Ursprung“ steht. Für den Bau von Gebäuden bedeutet dies, dass sie problemlos wieder demontiert und einzelne Bauteile, Rohstoffe und Materialien wiederverwendet werden können. Hier wird zukünftig dem digitalen Materialpass für Gebäude eine zunehmende Bedeutung zukommen.
Ökostrom ist kein geschützter Begriff. Üblicherweise versteht man darunter elektrische Energie aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wasserkraft oder Windkraft. Ökostrom ist üblicherweise nahezu emissionsfrei, da nur in der Herstellung der Anlagen Emissionen entstehen. Für Ökostrom gibt es kein separates Stromnetz. So speisen alle Stromanbieter ihren Strom in das gleiche Stromnetz ein, egal ob es Atom- oder Ökostromanbieter sind. Trotzdem macht es Sinn, sich für einen Ökostromanbieter zu entscheiden, da dadurch die Nachfrage nach erneuerbaren Energien steigt. Damit verschiebt sich im Zeitverlauf die Strom-Zusammensetzung von Atom- und Kohlestrom hin in Richtung Naturstrom bzw. Ökostrom. Zudem werden Investitionen in regenerative Technik gefördert.
Ökogas bezeichnet im Gegensatz zu Erdgas und Biogas keine eigenständige Gasform. Die gelieferte Energie stammt meist aus einer Mischung von Bio- und Erdgas, kann aber auch zu 100% aus konventionellem Erdgas bestehen. Den Zusatz „Öko“ verdient es sich dann, wenn der Anbieter das entstehende Kohlenstoffdioxid durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert.
Die 17 Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals; kurz: SDG) aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschreiben die politische Zielsetzung der Vereinten Nationen. Sie sollen eine ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung sicherstellen. Das Zielsystem der Agenda 2030 ist universell und gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen. Es bildet die Grundlage für eine veränderte globale Partnerschaft. Zu den 17 Zielen gehören Themen wie hochwertige Bildung, Klimaschutz, saubere Energie und Geschlechtergerechtigkeit. Aus der Agenda 2030 stammt auch das Motto "leave no one behind", das jede Art von Diskriminierung ausschließen soll. Die Entwicklungsziele wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und sind seit 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. Die Dekade von 2020 bis 2030 bezeichnet man daher auch als "Decade of Action".