Transparenz

Offenlegung

Die Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 sieht nachhaltigkeitsbezogene Informationspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater vor.

Wir begrüßen diesen neue Regulierung des Gesetzgebers, da hierdurch branchenübergreifend Transparenz hinsichtlich dem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Produkte geschaffen wird.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen hierzu.


Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Deka Immobilien blickt auf eine langjährige Expertise im Einsatz ganzheitlicher Risikomanagementsysteme zurück. Risiken werden bei uns auf Geschäftsfeld- und auf Produktebene bewertet und gesteuert.

Wie Deka Immobilien Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen integriert, finden Sie hier (Art. 3 OfflegVO).


Wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI = principal adverse impacts)

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 OffLegVO)

Jede Entscheidung, auch die Anlageentscheidung, geht naturgemäß mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken einher. Neben vielen positiven Effekten, welche letztlich die Begründung für die Investition darstellen, haben Investitionen auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Diese werden hier dargestellt.


Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik und wie wir uns in diesem Zusammenhang zur Nachhaltigkeit und damit verbundenen Risiken positionieren, ist für die gesamte Deka Gruppe einheitlich geregelt.

Gemäß Art. 5 OffLegVO finden Sie hier weiterführende Informationen.


Privatkunden

Die DekaBank bietet seit Oktober 2019 nachhaltige Produktlösungen für Privatkunden bei strukturierten Produkten und Zertifikaten. Informationen zu unseren Immobilienfonds sowie die vorvertraglichen Informationen finden Privatanleger im Bereich Produkte ➔ Immobilienfonds und hier unter dem Link „Fondsprofil“ auf der Internetseite „Privatkunden“.