Im andauernden Zinstief wünschen sich viele Anleger eine Anlage in professionell gemanagte Investmentfonds. Aber wann ist der richtige Einstiegszeitpunkt? Speziell für Kunden, die nicht mit einer Einmalanlage, sondern Schritt für Schritt in die Kapitalmärkte einsteigen wollen, haben wir den Deka-TauschPlan entwickelt. Damit kann der schrittweise Einstieg in die gewünschte Kapitalanlage einfach gelingen, auch wenn es - wie aktuell - an den Börsen mal wieder stärker auf- und- ab geht.
Die Handhabung ist einfach und sehr flexibel - entsprechend zu Ihren Bedürfnissen. Im ersten Schritt parken Sie z. B. den Betrag der Einmalanlage in einem Geldmarktfonds und tauschen anschließend Ihre Anteile schrittweise in z. B. einen Aktienfonds Ihrer Wahl. Durch die vielen regelmäßigen, gleichbleibenden Umschichtungen wird das Risiko des „einen“ falschen Einstiegzeitpunktes minimiert. So können Sie gerade in schwankenden Marktphasen von fallenden Einstiegskursen profitieren und damit den sogenannten Durchschnittskosten-Effekt nutzen.
1 Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Februar 2015. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Rechtliche Hinweise
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2020. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.