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Mit der gesetzlichen Rente allein wird es für viele zukünftige Ruheständler eng. So kann der Durchschnittsrentner im Jahr 2030 laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge nur mit 40 Prozent seines letzten Bruttogehalts oder noch weniger rechnen. Mehr als 16 Millionen Deutsche haben inzwischen die Konsequenz gezogen, zahlen zusätzlich in einen Riester-Vertrag ein und erhalten staatliche Unterstützung.
Förderberechtigte haben pro Jahr Anspruch auf eine Grundzulage von bis zu 175 Euro. Für den Nachwuchs gibt es zusätzlich Geld: 185 Euro pro Jahr für Kinder bis Jahrgang 2007 und 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008. Wird der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, kommt einmalig ein Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 Euro hinzu. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen - mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.

Ein Riester-Sparer mit zwei Kleinkindern muss also maximal 1.325 Euro selbst beisteuern (2.100 Euro - 175 Euro Grundzulage - 600 Euro Kinderzulage). Für die Zulagen kann ein Dauerzulagenantrag über den Vertragsanbieter gestellt werden. Somit ist nicht jedes Jahr ein neuer Antrag notwendig. Ändert sich die Lebenssituation, etwa durch die Geburt eines Kindes, kann dies einfach auf Basis eines Formulars mitgeteilt werden. Der staatliche Zuschuss wird dann angepasst.
Der Steuerspareffekt
Riester-Sparer können außerdem steuerliche Vorteile nutzen. Denn die Beiträge, welche zur Förderung berechtigen, können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Insbesondere Sparer mit mittlerem bis hohem Einkommen können davon profitieren.
Alternativ oder zusätzlich zu geförderten Beiträgen können auch Beiträge ohne Riester-Förderung angespart werden. Damit können Vorsorgesparer mögliche Steuervorteile nutzen. Denn in der Auszahlungsphase hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob die Riester-Rente auf geförderten oder ungeförderten Beiträgen beruht. Auszahlungen aus Beiträgen, für die Zulagen geflossen sind, werden vollständig nachgelagert besteuert. Anderenfalls wird nur der Wertzuwachs besteuert.
Dabei gilt die sogenannte 12/62-Regelung: Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang und erfolgt die erste Auszahlung nach dem 62. Geburtstag, sind 50 Prozent des Wertzuwachses steuerfrei. Daher kann sich ein Riester-Vertrag auch für Sparer lohnen, die - wie viele Selbstständige - keinen Anspruch auf Zulagen haben oder die über ihren maximalen Förderanspruch hinaus vorsorgen wollen.
Die Rente wird beim Riester-Sparen lebenslang gezahlt, wobei bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals in einer Summe fließen können. Zum Renteneintritt ist bei allen Riester-Verträgen grundsätzlich die volle Summe der Beiträge und erhaltenen Zulagen garantiert. Riester-Verträge gibt es als Fondssparplan, Banksparplan, private Rentenversicherung, Bausparvertrag und Wohndarlehen.
Insbesondere beim Riester-Fondssparen mit Deka-ZukunftsPlan können Sie von weiteren attraktiven Vorteilen profitieren:
Renditechancen:
Durch Nutzung der Anlageklasse Aktien je nach Anspardauer bieten sich langfristig hohe Renditechancen. Gerade in einem Umfeld, in dem die Inflationsraten höher sind als die Zinsen, ist es wichtig, auskömmliche Renditen zu erwirtschaften, um einen realen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge zu erzielen.
Flexibilität:
Sie sind bei Ihren Einzahlungen völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf jederzeit erhöhen, reduzieren oder vorübergehend aussetzen. Auch Teilverfügungen von Beiträgen ohne Riester-Förderung sind bereits während der Ansparphase möglich.
Vererbbarkeit:
Diese ist bei Fondssparplänen bis Alter 85 gegeben.

Sparen mit Riester-Förderung

Wesentliche Risiken

  • Wertschwankungen: Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Wertschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt.
  • Rückzahlung der Riester-Förderung bei vorzeitiger Verfügung: Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Steuerdisclaimer
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Januar 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.