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Für die Anlagen von vermögenswirksamen Leistungen kommen nur Aktienfonds in Frage, die zu mindestens 60 Prozent in Aktien und stillen Beteiligungen investiert sind.
Zur Übersicht der VL-fähigen Fonds.Da Investmentfonds grundsätzlich nicht zu den mündelsicheren Anlage gehören, muss die Anlage von Mündelgeld in Deka Investmentfonds in jedem Einzelfall vom Vormundschaftsgericht gestattet werden. Positive Gerichtsentscheidungen zu einigen Fonds der DekaBank liegen bereits vor.
Mehr zur Anlage von Mündelgeld im DekaBank Depot können Sie bei Ihrer Sparkasse erfahren.
Die DekaBank bietet ClassicFonds (CF) und TradingFonds (TF) an. Beim Erwerb von ClassicFonds wird einmalig ein Ausgabeaufschlag erhoben. Bei TradingFonds fällt kein Ausgabeaufschlag an, stattdessen wird dem Fondsvermögen i.d.R. monatlich anteilig eine Vertriebsprovision oder eine vergleichsweise höhere laufende Verwaltungsvergütung für die Verwaltungs- und Managementtätigkeit der Kapitalanlagegesellschaft entnommen.
Die Anlage in ClassicFonds eignet sich grundsätzlich für den langfristigen Anlagehorizont, da der Ausgabeaufschlag beim Kauf einmalig entrichtet wird und die Kosten langfristig niedriger sind als bei TradingFonds. TradingFonds sind für eine kurz- bis mittelfristige Anlage zu empfehlen, da hier nur die Kosten für die tatsächliche Haltedauer anfallen. Da bei TradingFonds kein Ausgabeaufschlag erhoben wird, sind bei diesen Fonds der Anteil- und der Rücknahmepreis identisch.
Ausschüttung bedeutet, dass Erträge, die dem Fonds im Geschäftsjahr zugeflossen sind, wie Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Anleihen, an den Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Im DekaBank Depot erfolgt eine automatische Wiederanlage der Ausschüttung. Bei Deka Investmentfonds geschieht dies zum Rücknahmepreis. Der Anteilbestand erhöht sich somit kontinuierlich. Thesaurierung heißt, dass keine Ausschüttung dieser Erträge erfolgt. Die Erträge werden dem Fondsvermögen wieder zugeführt.
Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination und stellt eine weltweit eindeutige Identifikation für ein Wertpapier dar. Die ersten zwei Buchstaben sind der Ländercode des herausgebenden Landes. Dann folgen neun Buchstaben und/oder Ziffern, die so genannte NSIN (National Securities Identifying Number). An der letzten Stelle steht eine Prüfziffer.
Die ISIN wird von der jeweiligen nationalen Behörde herausgegeben (National numbering agency, NNA). Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere bisher über eine sechsstellige WKN (Wertpapierkennnummer) klassifiziert. Diese wurde am 22. April 2003 durch die ISIN ersetzt.
Früher bestand die WKN nur aus Ziffern, während nun auch Buchstaben erlaubt sind. Die WKN ist bei deutschen ISINs in der sechsten bis elften Stelle der ISIN enthalten. Der WM Datenservice ist die verantwortliche Stelle für die Vergabe der WKN/ISIN in Deutschland und Mitglied der Association of National Numbering Agencies (ANNA).
Zu den Publikationen gehört das Produktinformationsblatt, das den Ausgabepreis, die Kosten sowie Hinweise auf Risiken des Fonds wie zum Beispiel Kursschwankungen enthält. Weiterhin gibt es die Wesentlichen Anlegerinformationen, in denen die Wesensart und die Risiken des Fonds dargestellt sind. Des Weiteren gehört der Verkaufsprospekt, der unter anderem über Anlageziel und Anlagegrundsätze des jeweiligen Fonds informiert, zu den Publikationen. Im Verkaufsprospekt enthalten sind auch die Vertragsbedingungen des Fonds. Außerdem findet sich dort eine Darstellung des Fonds im Überblick, die alle wichtigen Informationen zum Fonds einschließlich der Kostenstruktur übersichtlich und kompakt auflistet.
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den Rechenschaftsbericht und den Halbjahresbericht. In diesen Berichten finden Sie neben der Wertentwicklung des Fonds auch eine Beschreibung der Anlagepolitik sowie eine genaue Vermögensaufstellung auf der Basis von Einzelwerten des jeweiligen Fonds.
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte sowie für Zertifikate die jeweiligen Wertpapierinformationen, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse, Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
SICAV steht für Société d’Investissement à Capital variable. Es handelt sich hierbei um eine Investmentgesellschaft Luxemburgischen Rechts mit variablen Kapital. Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass durch das Anbieten von mehreren Teilfonds (Umbrella-Konstruktion) unterschiedliche Anlagebedürfnisse von Anlegern erfüllt werden können und zur gleichen Zeit die verwaltungsmäßigen Vorteile einer einzigen Unternehmenseinheit zum Tragen kommen. Die Gesellschaft bildet eine (einzige) juristische Person. In den Beziehungen der Aktionäre untereinander wird jeder Teilfonds wie eine eigene Einheit behandelt. Gegenüber Dritten haften die Vermögensgegenstände der einzelnen Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten, welche von den betreffenden Teilfonds eingegangen werden.
Für die Deka Investment hat die Vertretung der Interessen und Stimmrechte ihrer Fondsanleger gegenüber den Aktiengesellschaften einen hohen Stellenwert. Das Stimmrecht stellt eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs dar, was uns zu einem verantwortungsvollen Umgang damit verpflichtet.
Weitere Informationen zu den GrundsätzenDie Deka-Gruppe hat zum 1.1.2022 für die von der Deka Investment GmbH und der Deka Vermögensmanagement GmbH verwalteten, deutschen Wertpapierpublikumsfonds mit Ausnahme der ETFs sowie Fonds, die ausschließlich im Rahmen der geförderte Altersvorsorgeprodukte eingesetzt werden, Rücknahmebeschränkungen umgesetzt.
Mit der Einführung der Möglichkeit zum Einsatz von Rücknahmebeschränkungen erhalten die Kapitalverwaltungsgesellschaften der Deka- Gruppe für schwierige Marktphasen ein zusätzliches Instrument zur Liquiditätssteuerung, um Fondsschließungen zu vermeiden. Rücknahmebeschränkungen fungieren somit als milderes, anlegerschützendes Mittel gegenüber der heute schon möglichen Aussetzung der Anteilscheinausgabe.
Die Umsetzung erfolgt für die Anleger kosten- und renditeneutral. Die Kosten der Umsetzung trägt die Deka.
Die Informationen können dem Verkaufsprospekt sowie den Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds entnommen werden. Dem Verkaufsprospekt und den Besonderen Anlagebedingungen kann zudem der Schwellenwert entnommen werden, ab dessen Erreichen eine Rücknahmebeschränkung grundsätzlich möglich ist.
Die relevanten wesentlichen Anlegerinformationen enthalten ebenfalls einen allgemeinen Hinweis zur Möglichkeit der Nutzung von Rücknahmebeschränkungen.
Die Deka-Gruppe hat bisher für den von der Deka Investment GmbH verwalteten, deutschen Wertpapierpublikumsfonds „Deka-Globale Renten High Income“ Swing Pricing zum 30.06.2023 umgesetzt.
Die Deka-Gruppe beabsichtigt aufgrund der Vorteile für Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit zum Einsatz von Swing Pricing künftig für weitere Wertpapierpublikumsfonds auf Swing Pricing umzusetzen. Wir werden zeitnah über weitere Anwendungsfälle informieren.
Swing Pricing ist eine Methode zur Berechnung des Anteilpreises, bei der die durch Rücknahmen oder Ausgaben von Anteilen veranlassten Transaktionskosten möglichst verursachergerecht verteilt werden. Davon profitieren langfristig investierte Anlegerinnen und Anleger der Deka-Gruppe.
Die Umsetzung erfolgt für die Anlegerinnen und Anleger kosten- und renditeneutral. Die Kosten der Umsetzung trägt die Deka.
Die Informationen können dem Verkaufsprospekt sowie den Besonderen Anlagebedingungen (in Deutschland aufgelegte Fonds) bzw. dem Sonderreglement (in Luxemburg aufgelegte Fonds) des jeweiligen Fonds entnommen werden.
Wertpapieraufträge für das DekaBank Depot führen wir im Kommissionsgeschäft aus. Das bedeutet, Sie erteilen uns z. B. per "deka.de" Aufträge (Kauf, Verkauf, Tausch), die wir schnellstmöglich - üblicherweise taggleich - an die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft weiterleiten. Das können die Kapitalanlagegesellschaften der DekaBank Gruppe sein (z. B. Deka Investment GmbH, Deka International S. A. Luxembourg, Deka International (Ireland) Ltd.) oder Kapitalanlagegesellschaften, mit denen wir kooperieren (z. B. JPMorgan, Threadneedle, Schroders, BlackRock).
Grundlage für die Abrechnung im DekaBank Depot ist die Preisfestsetzung in der Ausführungsbestätigung der Kapitalanlagegesellschaft. Die Aufträge werden nach den Bedingungen des jeweiligen Fonds abgerechnet. In jedem Verkaufsprospekt eines Fonds ist verbindlich geregelt, wann die Aufträge bei der Kapitalanlagegesellschaft vorliegen müssen, damit sie zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden. Aufträge werden nur an Bewertungstagen weitergeleitet und abgerechnet. Grundsätzlich keine Bewertungstage sind z.B.
- Wochenenden und gesetzliche Feiertage
- Feiertage im Anlageland des Fonds, am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft oder des Fondsmanagements
Aufträge für einige Fonds müssen z.B. bis 12:00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Kapitalanlagegesellschaft vorliegen, damit Sie am gleichen Bewertungstag abgerechnet werden. Es gibt aber auch Fonds, bei denen die Aufträge z. B. bis 12:00 Uhr eines Bewertungstages bei der Kapitalanlagegesellschaft vorliegen müssen, um am nächsten oder übernächsten Bewertungstag abgerechnet zu werden. Sind Feiertage oder Wochenenden dazwischen, kann die Ausführung eines Wertpapierauftrages einige Tage dauern. Zu berücksichtigen ist auch, dass Umsätze im DekaBank Depot nachts verarbeitet und gebucht werden. Die Bestands- und Umsatzübersicht in "deka.de" wird in der Regel am Vormittag des folgenden Tages aktualisiert.
Wir empfehlen, sich vor der Auftragserteilung über die Bedingungen für die Auftragsausführung zu informieren. Die Verkaufsprospekte aller im DekaBank Depot verwahrfähigen Fonds finden Sie als PDF-Dateien auf unserer Internet-Seite. Sind Sie sich nicht sicher, helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen unter der Service-Nummer (0 69) 71 47 - 652 montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr oder die Kolleginnen und Kollegen der Sparkassen und Landesbanken vor Ort gerne weiter.
Wertpapieraufträge für das DekaBank Depot, auch Tauschaufträge, führen wir im Kommissionsgeschäft aus. Das bedeutet, Sie erteilen uns z.B. per deka.de Aufträge, die wir schnellstmöglich - üblicherweise taggleich - an die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft weiterleiten.
Ihre Tauschaufträge werden nach den jeweiligen in den aktuell gültigen Verkaufsprospekten verbindlich geregelten Bedingungen abgerechnet. Dazu gehört z.B. auch die Orderannahmezeit, die definiert, bis zu welchem Zeitpunkt die Aufträge bei der Kapitalanlagegesellschaft vorliegen müssen. Die Preisfestsetzung in der Ausführungsbestätigung der Kapitalanlagegesellschaft dient als Grundlage für die Abrechnung im DekaBank Depot.
Die benötigte Abwicklungsdauer - also vom Moment des Auftragseingangs bis zur Buchung im DekaBank Depot - kann bei verschiedenen Tauschaufträgen voneinander abweichen. Maßgeblich hierfür sind:
- der Zeitpunkt des Auftragseingangs
- die beteiligten Fonds und ihre Orderannahmezeiten
Orders zwischen zwei Deka Investmentfonds werden taggleich zu den dann gültigen Preisen ausgeführt bzw. am Folgetag, wenn ein Fonds beteiligt ist, der gemäß seines Verkaufsprospektes grundsätzlich erst am nächsten Bewertungstag abgerechnet wird. Dabei ist die jeweils späteste Orderannahmezeit der beteiligten Fonds für die Ausführung maßgeblich.
Für viele Deka Investmentfonds müssen Tauschaufträge z. B. bis 12:00 Uhr vorliegen, damit sie am gleichen oder - bei Beteiligung eines Fonds mit Orderausführung am nächsten Tag - dem darauf folgenden Bewertungstag abgerechnet werden können.
Fonds anderer Kapitalanlagegesellschaften:
z.B.: JPMorgan, Threadneedle, Schroders, BlackRock etc.
Bei unseren Kooperationspartnern gelten z.T. unterschiedliche Orderannahmezeiten, die überwiegend zwischen 9.00 und 14.00 Uhr liegen. Die Ausführung erfolgt in der Regel am gleichen bzw. am folgenden Bewertungstag.
Auch hier ist die jeweils späteste Orderannahmezeit der beteiligten Fonds entscheidend. Der aufeinander folgende Verkauf und Kauf werden ebenfalls als „Zug-um-Zug-Geschäft“ ausgeführt.
Bitte berücksichtigen Sie ergänzend auch die allgemeinen Hinweise zu den Bewertungstagen (z.B. Feiertagsregelungen) in Frage 1 („Wann und zu welchem Anteilpreis wird mein Auftrag ausgeführt?“) sowie unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis, dem Sie auch die Kosten für die unterschiedlichen Transaktionen entnehmen können.
Wenn sich ein Dokument im elektronischen Postkorb des Depots nicht öffnet kann das mit den Einstellungen Ihres Browsers zusammenhängen.
Firefox: Bitte prüfen Sie im Menü "Extras-Einstellungen-Inhalt" ob die Box "Pop-up-Fenster blockieren" mit einem Haken aktiviert ist. Ist dies der Fall klicken Sie bitte auf "Ausnahmen" , tragen bei "Adresse der Website" www.deka.de ein und klicken auf "Erlauben"
Google Chrome: Bitte hinterlegen Sie über "Einstellungen - Erweiterte Einstellungen anzeigen - Datenschutz/Inhaltseinstellungen - Pop-ups - Ausnahmen verwalten... " die Website "www.deka.de" als Ausnahme
Microsoft Edge: Bitte rufen Sie die gewünschte Seite auf deka.de über den Internet Explorer 11 auf. Der Edge-Browser unterstützt nicht mehr ActiveX-Plugins, wie z.B. das Acrobat Reader Plugin für PDFs. Stattdessen nutzt der Edge-Browser ein eigenes PDF-Plugin.
Ein DekaBank Depot kann über die Internet-Filiale der jeweiligen Sparkasse eröffnet werden. Das Depot ist nach der Eröffnung sofort freigeschaltet.
Ab 25,00 EUR können Einzahlungen in einen Investmentfonds vorgenommen werden. Regelmäßige Einzahlungen (Deka-FondsSparplan) sind ebenfalls ab 25,00 EUR möglich.
Ja. Eine GmbH kann ein Depot eröffnen und damit auch Investmentfondsanteile kaufen.
Nein, Sie brauchen das Depot nicht zu kündigen. Sie können Ihre Wertpapieranteile - sofern es sich nicht um Immobilienfonds handelt - bewertungstäglich verkaufen; das Geld steht Ihnen dann in der Regel binnen zwei bis drei Börsentagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für die Ermittlung des Abrechnungstermins die im Verkaufsprospekt genannten Bedingungen zur Ausgabe und Rücknahme der jeweiligen Fondsanteile bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
In der Regel werden Sie über jede Ausführung eines Auftrags unterrichtet, die zu einer Veränderung des Depotbestandes führt (z.B. Anteilkauf, Umschichtung, Ausschüttung, Thesaurierung). Bei einem Verkauf ab EUR 50.000,- erhalten Sie ebenfalls eine Verkaufsbestätigung. Die DekaBank erstellt anstatt einzelner Wertpapierabrechnungen eine detaillierte Jahresabrechnung, wenn regelmäßig monatliche, zweimonatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Anteilkäufe vereinbart wurden. Das betrifft regelmäßig vereinbarte Lastschrifteinzüge und Sparverträge über vermögenswirksame Leistungen. Die DekaBank informiert bei Lastschrifteinzügen den Depotinhaber im Rahmen der Zahlungsverkehrsabwicklung im Auszug seines Girokontos über die wichtigsten Abrechnungsdaten.
Auf eine Wertpapierabrechnung wird auch bei Verkäufen mit einem Gegenwert unter 50.000,00 Euro verzichtet. Auch in diesem Fall informiert die DekaBank den Depotinhaber im Auszug seines Girokontos über die wichtigsten Abrechnungsdaten. Wenn Ihr Depot für die Internet-Nutzung freigeschaltet ist, erhalten Sie alle Depotauszüge auf dem elektronischen Wege, dem sogenannten elektronischen Postkorb. Das heißt, Sie erhalten Ihre Auszüge nicht mehr auf dem Postweg, sondern im geschützten Bereich von www.deka.de bzw. im Postfach Ihrer jeweiligen Sparkassen zur Verfügung gestellt. Ihre Auszüge können hier ausgedruckt und gespeichert werden.
Bei Tradingfonds wird eine Vertriebsprovision oder eine vergleichsweise höhere laufende Verwaltungsvergütung fällig, bei Classicfonds hingegen ein einmaliger Ausgabeaufschlag.
Bei beiden Varianten fallen noch die Verwaltungsvergütung und die Depotbankgebühr an, die jährlich ausgewiesen werden. Diese Gebühren sind je nach Fonds unterschiedlich. Die laufende Vertriebsprovision sowie die Verwaltungsvergütung und die Depotbankgebühr werden dem Fondsvermögen entnommen und nicht direkt dem Anleger belastet. Die genauen Prozentsätze entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
Bei der Verwahrung im DekaBank Depot entstehen pro Depot weitere Kosten, die Sie dem aktuellen Preisverzeichnis entnehmen können.
Der Anteilpreis wird in den meisten Fällen börsentäglich ermittelt und ausgewiesen. Ausnahmefälle sind in den jeweiligen Fondsbedingungen festgelegt. Für einen Teil unserer Fonds wird an Börsentagen, die auf einen Feiertag fallen (z.B. Tag der Deutschen Einheit), kein Preis ermittelt.
Informationen über den Anteilpreis erhalten Sie hier auf dieser Webseite, in überregionalen Tages- und Wirtschaftszeitungen, über Videotext sowie per E-Mail-Abo oder bei Ihrer Sparkasse direkt vor Ort.
Zur Verwahrung Ihrer Deka Investmentfondsanteile und der Investmentfonds unserer Kooperationspartner bieten wir Ihnen das DekaBank Depot an. Sie können Ihre Investmentfondsanteile aber ebenso in einem anderen Wertpapierdepot Ihrer Wahl verwahren lassen. Das DekaBank Depot bietet den Vorteil, dass Ausschüttungen von Deka Investmentfonds und Ausschüttungen der Investmentfonds unserer Kooperationspartner zum Rücknahmepreis (also kostenfrei!) automatisch wieder angelegt werden.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Fondspalette, um den Anlegern eine umfassende Auswahl an Investmentfonds zu bieten, die unterschiedlichen Anlegerinteressen gerecht wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen vor Zulassung neuer Investmentfonds zum Vertrieb in Deutschland durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen kein Informationsmaterial zur Verfügung stellen können. Wird ein neuer Deka Investmentfonds aufgelegt, werden unsere Vertriebspartner, die Sparkassen und Landesbanken, frühzeitig von uns informiert. Aktuelle Informationen über neue Deka Investmentfonds erhalten Sie auf Anfrage unter unserer Servicenummer (0 69) 71 47 - 652, sowie bei dem Wertpapierberater Ihrer Sparkasse oder Landesbank. Nach der Auflegung des Investmentfonds bzw. mit Aufnahme des öffentlichen Vertriebes werden über unsere Homepage im Internet, Informationen zum neuen Deka Investmentfonds zur Verfügung gestellt.
Die DekaBank führt sämtliche Aufträge für Fonds der Deka-Gruppe wie auch für Fonds anderer Kapitalanlagegesellschaften (KAG) im Kommissionsgeschäft aus. Hierzu schließt die DekaBank für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Die DekaBank rechnet dabei gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen.
Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften sind alle Fonds, die nicht Fonds der Deka-Gruppe sind.
Zur Deka-Gruppe gehören:
Deka Investment GmbH, Deka Immobilien GmbH, Deka International S.A., International Fund Management, WestInvest GmbH und Landesbank Berlin Investment GmbH.
Zu den anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften gehören:
Goldman Sachs, JPMorgan, Fidelity International, BlackRock, Schroders, Swisscanto, Franklin Templeton, Threadneedle, Henderson und UBS.
Bitte erteilen Sie uns für die Kündigung eines DekaBank Depots einen Auftrag (formlos genügt). Sie können uns den Auftrag per Post schicken oder durch Ihre Sparkasse oder Landesbank an uns weiterleiten lassen.
Ihren Auftrag schicken Sie bitte an folgende Anschrift:
DekaBank Deutsche Girozentrale
60625 Frankfurt
Benötigen Sie den Freistellungsauftrag noch? Der Freistellungsauftrag muss mit einem separaten Auftrag gelöscht oder bei Inanspruchnahme in dieser Höhe zum Jahresende befristet werden. Der noch nicht in Anspruch genommene Freibetrag kann bereits in diesem Kalenderjahr für Ihre übrigen Kapitalanlagen genutzt werden. Der in Anspruch genommene Freibetrag steht erst im nächsten Kalenderjahr zur Verfügung.
Mit dem kostenlosen Übertrag Ihrer Investmentfondsanteile können Sie die Vorteile des DekaBank Depot nutzen.
- Wenn Sie bereits DekaBank Depot-Kunde sind, rufen Sie uns an: (0 69) 71 47 - 652.
- Wenn Sie noch kein DekaBank Depot haben, wenden Sie sich bitte an eine Sparkasse in Ihrer Nähe, um Ihr DekaBank Depot zu eröffnen. Sie erhalten dann die Unterlagen für den Depotübertrag.
Bitte planen Sie für Ihren Depotübertrag eine gewisse Abwicklungszeitspanne mit ein.
Zur Trennung der Alt- und Neubestände im DekaBank Depot wurden bestehende Fondssparpläne auf ein neues Unterdepot übertragen. Dies galt nicht für Altersvorsorgeprodukte wie z. B. Deka-BonusRente, Vermögenswirksame Leistungen und Sonderformen. Die bis dahin aufgebauten Bestände wurden im alten Unterdepot gesichert. Für die Überträge wurden keine zusätzlichen Kosten durch die Führung von Unterdepots berechnet.
Bei einem Einmalkauf ab dem 1. Januar 2009 prüfen wir für Sie, sofern kein Unterdepot angegeben wurde, ob bereits ein Neubestand für den jeweiligen Fonds vorhanden ist. Anderenfalls legen wir zur Trennung von Alt- und Neubestand ein neues Unterdepot für Sie an, auf dem wir den gewünschten Betrag verbuchen. Überweisungen werden wie bisher gemäß Auftrag ausgeführt.
Jede Bank ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich für die Kunden zu prüfen, ob zu viele Steuern gezahlt wurden. Wir bieten Ihnen den Service einer täglichen Steuererstattung. Wir klären für Sie, ob diese im Rahmen der Abgeltungsteuer möglich ist, und legen die Steuererstattung automatisch kostenfrei im DekaBank Depot im Fonds Deka-VarioInvest TF (ISIN DE0009771824) an, sobald ein Betrag von mehr als 10,00 EUR aufgelaufen ist. Über Chancen, Risiken und Kosten dieses Fonds informieren Sie die Wesentlichen Anlegerinformationen und die Verkaufsunterlagen, die Sie bei Ihrer Sparkasse erhalten oder hier im Internet abrufen können.
Wir ziehen den Depotpreis sowie - soweit im Depot vorhanden - die Vertragsgebühren Deka-BonusRente von Ihrem Girokonto ein, um eine ggf. anfallende Abgeltungsteuer zu vermeiden.
Ihre generelle Bankverbindung finden Sie zur Überprüfung in jeder Abrechnung im oberen Teil des Briefkopfes. Anpassungen sind jederzeit über Ihre Sparkasse / Landesbank möglich.
Sofern uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, erfolgt die Depotpreisbelastung auch weiterhin durch den Verkauf von Anteilen des Fonds mit dem geringsten Ausgabeaufschlag. Dies gilt auch bei unterjähriger Auflösung des Depots.
Die KVG hat von ihrem gemäß § 98 Abs. 1 b KAGB eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht, die Rückgabe der Anteile im Interesse der Anleger zu beschränken, um aufgrund von Liquiditätsengpässen die vollständige Aussetzung der Anteilscheinrücknahme zu verhindern. Diese Maßnahme dauert maximal 15 Arbeitstage an. In dieser Zeit kann es dazu kommen, dass Orders nur anteilig ausgeführt werden. Der nicht ausgeführte Teil der Order (sog. Restorder) verfällt. Diese Möglichkeit ist zum 1.1.2022 in den Anlagebedingungen des Fonds mit den Anlegern vereinbart worden.
Es ist eine neue Ordererteilung hinsichtlich des nicht ausgeführten Rücknahmeersuchens erforderlich sowie zu beachten, ob weiterhin eine Rücknahmebeschränkung für den jeweiligen Investmentfonds vorliegt.
Die Abgeltungsteuer ist nur für Privatkunden relevant. Grundlegend beruht das Konzept der Abgeltungsteuer auf einem Steuerabzug auf Kapitalerträge an der Quelle. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge des Anlegers grundsätzlich abgegolten. Die Angabe der im Inland erzielten Kapitaleinkünfte ist somit für die meisten Fälle in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich. Das Abzugssystem umfasst - trotz seiner weitgehenden Rückführung ab 1. Januar 2021 - immer noch den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls den Einbehalt der Kirchensteuer.
Für betriebliche Anleger ist die einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf die persönliche Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anrechenbar. Es handelt sich demnach um eine Steuervorauszahlung.
Unter die Regelung der Abgeltungsteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies sind insbesondere Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Zertifikaten sowie Erträge aus Investmentfonds.
Erträge aus Investmentfonds sind:
- Ausschüttungen des Investmentfonds,
- sogenannte Vorabpauschalen und
- Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
Bei den Erträgen aus bestimmten Investmentfonds werden auch für Privatanleger Teilfreistellungen berücksichtigt. – siehe „Was sind Teilfreistellungen“.
Deutsche und ausländische Publikumsfonds führen 15 Prozent Steuern auf vereinnahmte deutsche Dividenden und Mieterträge sowie auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien an den Fiskus ab; reine Rentenfonds sind davon nicht betroffen. Zusätzlich versteuern die Anleger die Erträge aus den Investmentfonds. Als Kompensation für die Vorbelastung auf Fondsebene erhalten die Anleger Teilfreistellungen. – siehe „Was sind Teilfreistellungen“.
Ausschüttungen des Investmentfonds sind die dem Anleger gutgeschriebenen bzw. wiederangelegten Beträge einschließlich eines hierauf vorgenommenen Steuerabzugs. Damit sind beim Anleger die Bruttoerträge der Ausschüttungen steuerlich zu erfassen.
Steuerfreie Kapitalrückzahlungen sind nur im Rahmen der Abwicklung eines Investmentfonds möglich.
Durch die Vorabpauschale möchte der Gesetzgeber eine gewisse jährliche Mindestbesteuerung von auf Fondsebene thesaurierten Erträgen sicherstellen. Durch die Besteuerung der Vorabpauschale werden die im Fonds erwirtschafteten ordentlichen und außerordentlichen Erträge erfasst, die nicht an den Anleger ausgeschüttet werden. Die Berechnung der Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an der Höhe einer risikolosen Marktverzinsung für öffentliche Anleihen (Basiszins).
Für die Vorabpauschale gelten gegebenenfalls die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen und Gewinnen aus der Veräußerung von bestimmten Investmentanteilen. Die Vorabpauschale entfällt, wenn im Kalenderjahr eine Ausschüttung mindestens in Höhe des Basisertrags erfolgt oder der Basiszins negativ ist, wie z.B. für das Jahr 2021 (-0,45%). Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70% des (positiven) Basiszinses. Die Vorabpauschale wird höchstens in Höhe der Wertsteigerung des Fonds in dem jeweiligen Kalenderjahr angesetzt. Die Vorabpauschale gilt jeweils am ersten Werktag des Folgejahres, für das sie ermittelt wurde, als zugeflossen. Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile mindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Erwerb vorausgeht.
Beispiel: Anleger A erwirbt Investmentanteile am 3. Mai 2019. Die Vorabpauschale für 2019 wird mit 8/12 ihres Jahreswertes am 2. Januar 2020 bei Anleger A berücksichtigt.
Für das Jahr der Veräußerung ist keine Vorabpauschale anzusetzen. Anleger müssen die Liquidität für die Besteuerung der Vorabpauschale selbst aufbringen, wenn die Vorabpauschale nicht freigestellt werden konnte (z.B. durch einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag). Dies erfolgt bei der DekaBank über den Einzug vom Referenzkonto, welches zum Depot hinterlegt ist.
Die auf Fondsebene erfolgte steuerliche Vorbelastung in Höhe von 15 % auf z.B. inländische Dividenden- und Mieterträge wird durch sogenannte Teilfreistellungen kompensiert. Dies bedeutet, dass sämtliche Investmenterträge (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) zu einem bestimmten Prozentsatz von der Besteuerung freigestellt werden. Für den Privatanleger gelten dabei je nach Fondsart unterschiedliche Teilfreistellungssätze.
Anlagegrenzen
|
Teilfreistellungssatz
bei Privatanlegern |
---|---|
Aktienfonds, mehr als 50% in Aktien
|
30 %
|
Mischfonds, mindestens 25% in Aktien
|
15 %
|
Immobilienfonds, mehr als 50% in Immobilien
|
60 %
|
Auslands-Immobilienfonds, mehr als 50%
in ausländische Immobilien |
80 %
|
Die Teilfreistellung ist ebenfalls bei Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen anzuwenden (= Minderung der steuerrelevanten Verluste).
Im Rahmen des Steuerabzugs werden auch für Investmenterträge von betrieblichen Anlegern die für Privatanleger geltenden Teilfreistellungssätze angewendet. Die für betriebliche Anleger weitergehende Teilfreistellung von Investmenterträgen aus Aktien- und Mischfonds können diese ausschließlich über die Veranlagung zur Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer erreichen.
Quellensteuern, insbesondere auf ausländische Dividenden, die der Investmentfonds vereinnahmt hat, können Privatanleger nicht auf die Abgeltungsteuer anrechnen.
Auf Ausschüttungen einiger weniger, ausländischer (insbesondere schweizerischer) Investmentfonds wird noch eine ausländische Quellensteuer einbehalten. Diese wird als anrechenbare ausländische Steuer im Quellensteuertopf berücksichtigt. Unterjährig nicht angerechnete ausländische Quellensteuer wird jährlich in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Ein Vortrag in das nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.
Als Zuschlag zur Abgeltungsteuer wird neben dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer erhoben.
Für Kirchenmitglieder führen wir seit 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie den geltenden Kirchensteuersatz. Möchten Sie nicht, dass das BZSt Ihre Religionszugehörigkeit verschlüsselt übermittelt, kann der Datenweitergabe bis zum 30. Juni eines Jahres widersprochen werden (www.formulare-bfinv.de, "Kirchensteuer"). Ein bereits beantragter Sperrvermerk gilt bis zu seinem Widerruf, wir führen dann keine Kirchensteuer ab. Sie sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung zur Erhebung der Kirchensteuer verpflichtet.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Kirchensteuer.
Der Abzug von Kirchensteuer ist nur möglich bei Einzeldepots und bei Gemeinschaftsdepots von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern. Voraussetzung bei Gemeinschaftsdepots ist, dass die DekaBank Kenntnis davon hat, dass es sich bei den Depotinhabern um Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner handelt. Ist das nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung zum Zwecke der Kirchensteuerveranlagung abzugeben.
Es gibt einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge von 1.000 EUR für Alleinstehende, beziehungsweise 2.000 EUR für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Hiermit werden alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten, wie Depot- oder Vermögensverwaltungsgebühren, abgegolten und können nicht mehr gesondert abgezogen werden. Voraussetzung für die Nutzung des Freistellungsauftrages ist die Vorlage einer gültigen Steuer-Identifikationsnummer.
Anleger mit niedrigem Einkommen können eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und zur Freistellung von Kapitalerträgen bei der DekaBank einreichen.
Die Höhe der Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages oder der Nichtveranlagungsbescheinigung muss an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Auch Verlustverrechnungen sowie Teilfreistellungen für bestimmte Investmentfonds können einen Steuerabzug verringern.
Es wird nur ein Freistellungsauftrag benötigt. Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können allerdings auch getrennte Freistellungsaufträge bei uns einreichen. Dann gilt diese Freistellung allerdings nur für die Einzeldepots der Kunden. Eine Freistellung vom Gemeinschaftsdepot ist mit Einzel-Freistellungsaufträgen nicht möglich.
Wenn Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaften einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird zum Jahresende eine übergreifende Verlustverrechnung durchgeführt. Diese Verrechnung erfolgt immer unter sämtlichen für die Ehegatten/Lebenspartner geführten Depots (Einzeldepots/Gemeinschaftsdepots) und zwar unabhängig davon, ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung gegeben sind.
Um eine übergreifende Verlustverrechnung zu bewirken, können Sie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 0,00 EUR erteilen. Dies ist z.B. für Ehegatten/ eingetragene Lebenspartnerschaften sinnvoll, wenn diese ihren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag bereits bei anderen Kreditinstituten/Sparkassen ausgeschöpft haben.
Die institutsbezogene Verlustverrechnung ist nur zeitlich vorrangig. Auf Antrag kann im Rahmen der Veranlagung eine institutsübergreifende Verlustverrechnung (zwischen mehreren Depots bei unterschiedlichen Kreditinstituten/Sparkassen) durchgeführt werden.
Die persönliche Steueridentifikationsnummer (kurz: TIN) ist eine personenbezogene lebenslang gültige Identifikationsnummer. Sie besteht für Deutschland aus elf Stellen und ist nicht zu verwechseln mit der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN). Die TIN befindet sich u.a. auf Ihrem Steuerbescheid oder auf Ihrer Lohnabrechnung.
Die TIN ist bei Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrages bzw. bei Eröffnung eines neuen Depots anzugeben.
Veräußerungsverluste aus Kapitalanlagen werden in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt. Für den Steuerabzug werden unterjährig diese negativen Erträge aus dem Verlustverrechnungstopf bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge ausgeglichen. Ein negativer Saldo im Verlustverrechnungstopf wird auf das nächste Kalenderjahr vorgetragen. Alternativ kann der Anleger bis zum 15. Dezember eines Jahres schriftlich beantragen, den verbleibenden Verlust am Jahresende zu bescheinigen. In diesem Fall wird der Verlustverrechnungstopf zum Ende des Kalenderjahres auf Null gestellt und es erfolgt kein Verlustvortrag in das folgende Kalenderjahr mehr. Die Bescheinigung kann zur Verrechnung mit weiteren positiven Erträgen von anderen Kreditinstituten in der Veranlagung genutzt werden.
Steuerpflichtige, die einen persönlichen Steuersatz von unter 25% haben, können in der Einkommensteuererklärung ihre Kapitaleinkünfte angeben. Das Finanzamt ist dann zu einer "Günstigerprüfung" verpflichtet. In diesem Fall wird die bereits durch das Kreditinstitut einbehaltene Abgeltungsteuer angerechnet. Die "Günstigerprüfung" wirkt sich nicht nachteilig für den Steuerpflichtigen aus. Selbst bei negativem Ausgang dieser Prüfung bleibt es im Ergebnis bei der Belastung der Kapitalerträge in Höhe der bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer.
Für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, kann der Steuerpflichtige eine Steuerfestsetzung zum Abgeltungsteuersatz beantragen. Damit können Tatbestände geltend gemacht werden, die beim Steuerabzug nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt wurden.
Hierzu zählen:
- wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgenutzt wurde,
- wenn nicht alle Daten korrekt vorgelegen haben und das Kreditinstitut die Veräußerung mit einer Ersatzbemessungsgrundlage abgerechnet hat,
- wenn noch ausländische Quellensteuer angerechnet werden soll, soweit ab 2018 noch vorhanden. – siehe „Was ändert sich bei der Anrechenbarkeit von ausländischen Quellensteuern?“,
- zur Berücksichtigung eines Verlustes bzw. eines Verlustvortrages.
Eine verpflichtende Veranlagung gilt für all jene Kapitaleinkünfte, die dem Anleger zufließen, ohne dass sie zuvor einem Abzug von Abgeltungsteuer an der Quelle unterlegen haben. Das betrifft insbesondere Kapitaleinkünfte, die der Anleger in einem ausländischen Depot erzielt.
Jede Einzahlung ist als einzelne Einmalanlage zu betrachten, bei der hinsichtlich der Besteuerung der Gewinne aus der späteren Veräußerung der Investmentanteile die FiFo-(first in – first out) Methode zu beachten ist. Danach gelten die zuerst erworbenen Investmentanteile als zuerst veräußert.
VL-Fondssparpläne werden wie "normale" Fondssparpläne behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Bitte beachten Sie: Um einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, ist Ihre Zustimmung für eine elektronische Datenübermittlung erforderlich. Nach Ihrer Zustimmung übermitteln wir jährlich – bis spätestens zum 28. Februar des auf das Zulagejahr folgenden Kalenderjahres – eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt. Diese Vermögens-bildungsbescheinigung enthält die für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage notwendigen Informationen.
Der Kunde erhält mit dem Versand des Jahresdepotauszuges auch eine Jahres-Steuerbescheinigung. Hierin sind u.a. die Höhe der Kapitalerträge, genutzte Sparer-Pauschbeträge, gezahlte Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag enthalten. Zusätzlich kann die Steuerbescheinigung die Bescheinigung der noch nicht verrechneten Verluste beinhalten, wenn der Kunde diese beantragt hat.
Wenn der Kunde einen Internetzugang zum DekaBank Depot über www.deka.de vereinbart hat, wird in der Regel der Jahresdepotauszug und damit auch die Steuerbescheinigung in digitaler Form über den persönlichen deka.de-Postkasten eingestellt.
Nein. Ausgabeaufschläge zählen zu den Anschaffungskosten der Investmentanteile. Daher wirken sich die Ausgabeaufschläge im Rahmen der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der Investmentanteile mindernd aus.
Für Kapitalerträge können Privatanleger generell keine Werbungskosten (z.B. Kosten für die Depotverwahrung und Verwaltung – Depotgebühren) geltend machen. Es wird nur der Sparer-Pauschbetrag angesetzt. – siehe „Mit welchen Freistellungsmöglichkeiten kann die Abgeltungsteuer vermieden werden?“.
Nein. Erträge aus Offenen Immobilienfonds werden beim Kunden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.
Bei betrieblichen Anlegern unterliegen die Erträge aus (Publikums-)Fonds vorbehaltlich der Teilfreistellungen in voller Höhe der Einkommen-/Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Steuerbefreiungen für Beteiligungserträge (§ 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG) gelten nicht.
Die auf Ebene des Kreditinstituts abgeführte Kapitalertragsteuer ist für betriebliche Anleger lediglich eine Vorauszahlung auf die im Rahmen der Veranlagung zu ermittelnde Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Bei Alt-Anteilen, die vor der Einführung der Abgeltungsteuer (1. Januar 2009) im Privatvermögen erworben wurden, bleiben Wertzuwächse steuerfrei, die bis zum 31. Dezember 2017 im Privatvermögen erzielt wurden.
Hingegen sind Wertzuwächse, die seit dem 1. Januar 2018 erzielt worden sind, grundsätzlich steuerpflichtig. Die depotführenden Stellen sind verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf einen Veräußerungsgewinn abzuführen, die in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wird. Soweit der Veräußerungsgewinn allerdings einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro nicht übersteigt, bleibt dieser steuerfrei. Der Freibetrag kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. Er wird durch das jeweilige Wohnsitzfinanzamt festgestellt und geführt.
Der Freibetrag gilt pro Anleger. Dies gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, so dass der nicht ausgeschöpfte Teil des Freibetrags des einen Ehegatten/Lebenspartners nicht auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner übertagen werden kann.
Bei Gemeinschaftsdepots, über die jeder Ehegatte/Lebenspartner verfügungsberechtigt ist (sogenannte Oder-Depots), wird grundsätzlich ein Aufteilungsverhältnis der bestandsgeschützten Alt-Anteile von 50:50 unterstellt, so dass Freibeträge in Summe von 200.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wenn sich ein Dokument im elektronischen Postkorb des Depots nicht öffnet kann das mit den Einstellungen Ihres Browsers zusammenhängen.
Firefox: Bitte prüfen Sie im Menü "Extras-Einstellungen-Inhalt" ob die Box "Pop-up-Fenster blockieren" mit einem Haken aktiviert ist. Ist dies der Fall klicken Sie bitte auf "Ausnahmen" , tragen bei "Adresse der Website" www.deka.de ein und klicken auf "Erlauben"
Google Chrome: Bitte hinterlegen Sie über "Einstellungen - Erweiterte Einstellungen anzeigen - Datenschutz/Inhaltseinstellungen - Pop-ups - Ausnahmen verwalten... " die Website "www.deka.de" als Ausnahme
Microsoft Edge: Bitte rufen Sie die gewünschte Seite auf deka.de über den Internet Explorer 11 auf. Der Edge-Browser unterstützt nicht mehr ActiveX-Plugins, wie z.B. das Acrobat Reader Plugin für PDFs. Stattdessen nutzt der Edge-Browser ein eigenes PDF-Plugin.
Sie erhalten bewertungstäglich einen Überblick über die Preise der im DekaBank Depot verwahrfähigen Investmentprodukte. Die Veröffentlichung der tagesaktuellen Preise unserer Deka Investmentfonds erfolgt auf unserer Seite im Internet www.deka.de jeweils technisch automatisiert dreimal am Abend und wird dann in die jeweiligen Fondsporträts integriert. Sollte der Preis noch veraltet sein, so steht hier in dem Moment des Abrufs leider noch kein aktueller Preis zur Verfügung.
Die Preise der Fonds anderer Kapitalanlagegesellschaften werden - je nach Kapitalanlagegesellschaft - jedoch zum Teil erst im Laufe des Folgetages bereit gestellt.
Manchmal ist nur eine technische Eigenheit der Browser dafür verantworlich: Um die Onlinezeit möglichst kurz zu halten, greift der Browser auf den Cachespeicher zurück und lädt die schon gespeicherte Preistabelle. Sie können das verhindern, indem Sie mit der rechten Maustaste in die Seite klicken und danach den Button "Aktualisieren" betätigen.
Oftmals verhindern Firewalls den Zugriff auf unsere Internet-Seite. Da sehr viele unterschiedliche Produkte am Markt vertreten sind, können wir an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben.
Sie sollten Ihre Firewall dahingehend überprüfen, dass die URL https://www.deka.de als „vertrauenswürdig“ eingestuft wurde und dass die Firewall gesicherte Verbindungen und die Verwendung von Java-Scripten zulässt.
Klicken Sie auf den Link, mit dem die gewünschte Datei verknüpft ist. Daraufhin wählen Sie ein Zielverzeichnis aus und speichern die Datei auf Ihre Festplatte.
Sollten bei diesem Vorgang Probleme auftreten, versuchen Sie bitte folgendes: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link. Wählen Sie aus dem darauffolgenden Menü den Punkt "Ziel speichern unter..." und klicken Sie das gewünschte Verzeichnis, in dem die Datei gespeichert werden soll, an.
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Wenn Sie Ihre Benutzeridentifikation (Benutzer ID) und/oder PIN vergessen haben bzw. Ihre PIN gesperrt wurde, schicken Sie uns einen Auftrag per Post.
Ihren Auftrag schicken Sie bitte an folgende Anschrift:
DekaBank Deutsche Girozentrale
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Nach dem Eingang Ihres Auftrages versenden wir Ihnen neue Zugangsdaten.
Wenn Sie neue Zugangsdaten (Benutzer ID und PIN) erhalten haben ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, die PIN bei der ersten Anmeldung zu ändern. Dazu erscheint üblicherweise eine Maske mit einer entsprechenden Aufforderung. Sollte diese Maske nicht erscheinen gehen Sie bitte nach der erstmaligen Anmeldung mit den neuen Benutzerdaten folgendermaßen vor:
Rufen Sie nach der Anmeldung im Depot den Menüpunkt/Reiter "Verwaltung" auf und wählen Sie den Punkt "PIN ändern". Geben Sie dort die PIN, die Sie von uns neu erhalten haben bei "Alte PIN" ein und erfassen Sie darunter die von Ihnen gewählte 6-stellige neue PIN ein.
Verwenden Sie eine schwer zu ermittelnde PIN - vermeiden Sie z.B. Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum. Nutzen Sie keine aufeinander folgenden oder sich wiederholende Zahlen. Teilen Sie niemandem Ihre PIN mit - auch nicht unseren Mitarbeitern.
Speichern Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf Ihrem PC. Wir empfehlen auch, nicht die in verschiedenen Browsern enthaltene Funktion zum Speichern und automatischen Einsetzen von Passwörtern zu verwenden. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nach einer Sitzung den Transaktionsbereich immer über >>Abmelden verlassen. Verlassen Sie nie den PC, während Sie in den Transaktionsbereich eingewählt sind.
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