So verstehen wir Barrierefreiheit.
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung deka.de/privatkunden
Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist bestrebt, ihre Website www.deka.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.deka.de/privatkunden
Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Teile der Dienstleistungen sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Dienstleistungen für den Depotvertrag
- Der KI Chatbot ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Der Rückrufservice ist nicht per Screenreader vorlesbar.
- Modul AGB Zustimmung ist nicht vollständig per Screenreader vorlesbar.
- Depot- und Nutzerdaten verwalten ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Sparpläne anlegen und bearbeiten ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Abrufen von Nachrichten im ePostfach ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Wertpapiertausch durchführen ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Auszahlplan anlegen und bearbeiten ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Tauschplan anlegen und bearbeiten ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
- Offene Aufträge bearbeiten ist nicht komplett per Tab Navigation erreichbar und über den Screenreader vorlesbar.
Vermögensverwaltung
- Alle Inhalte sind barrierefrei.
Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsbehörde prüft die Barrierefreiheit. Sie finden, eine Dienstleistung ist nicht barrierefrei, dann können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
Die MLBF soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen, wofür derzeit die notwendigen Voraussetzungen geschafft werden.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF wenden Sie dich bitte an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden.
Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.
Dienstleistungen
Information zur Funktionsweise der Dienstleistungen
Für alle besser verständlich: Wichtige Informationen zu den Dienstleistungen der Deka finden Sie hier einfach barrierefrei erklärt.