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Über uns
Um Ihnen die Orientierung innerhalb der verschiedenen Risiken zu erleichtern, werden diese optisch unterschiedlich dargestellt.
Hinweis: Das angegebene Risiko ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Der gesetzliche Verkaufsprospekt zum Fonds enthält insbesondere detaillierte Beschreibungen zu Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds verbunden sind. Die oben genannte Einstufung der Risiken basiert auf einem gesetzlich normierten Risikoindikator, für den andere Vorgaben gelten, als für die Darstellung der Risikoneigung im Profil des typischen Anlegers im Verkaufsprospekt. Daher kann die Angabe zur Risikoneigung im Verkaufsprospekt von der hier genannten Risikoneigung abweichen.
Ziele und Anlagepolitik
- Anlageziel des Fonds ist es einen mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte zu erreichen.
- Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt.
- Um dies zu erreichen, kann der aktiv gemanagte Fonds weltweit in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Im Rahmen des Wertpapierauswahlprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien (Ökologie, Soziales und Governance) berücksichtigt. Der Anteil des Fondsvermögens, der in Aktien, Aktienfonds und Aktienderivate investiert werden darf, beträgt maximal 70 %.
- Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess erfolgt im Rahmen der quantitativen Anlagestrategie "Sigma Plus". Bei dieser werden auf monatlicher Basis die erwarteten Erträge aller relevanten Anlageklassen und Märkte prognostiziert sowie die aktuelle Prognosegüte bewertet. Beides fließt anschließend in ein robustes Optimierungsverfahren ein, worüber die optimale Zusammensetzung des Portfolios auf Ebene der verschiedenen Kategorien von Vermögensgegenständen bestimmt wird. Für die Kategorien Aktien und Unternehmensanleihen folgt danach üblicherweise eine auf einer großen Anzahl von Faktoren basierende Einzeltitelauswahl sowie im Rentenportfolio eine aktive Durationssteuerung. Das Konzept strebt dabei die Erzielung einer stabilen Wertentwicklung mit kontrolliertem Risiko bei gleichzeitigem Fokus auf absoluten Ertrag an. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist.
- Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden ökologische, soziale und/oder die Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden Unternehmen nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz, Umweltpolitik), soziale Verantwortung (z.B. Sozialstandards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensführung (z.B. Bestechung, Korruption, Transparenz und Berichterstattung) bewertet und im Ergebnis entweder in das investierbare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Bei staatlichen Emittenten stehen Kriterien wie beispielsweise Ressourcennutzung und Treibhausgasemissionen (E), Einkommensungleichheiten und Arbeitslosigkeit (S) oder politische Rechte und zivile Freiheiten (G) im Fokus. Die Ausschlusskriterien orientieren sich an den Prinzipien des UN Global Compact sowie an den Geschäftspraktiken der Emittenten. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Unterzeichner sollen unter anderem den Schutz der Menschenrechte sicherstellen sowie die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Die Einstufung welche Unternehmen in diesem Sinne kontroverse Geschäftspraktiken anwenden, erfolgt im Rahmen des Investmentprozesses. Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Nicht investiert wird zudem in Staaten, die nach dem Freedom-House Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden und/oder nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen. Im Rahmen der ESG-Strategie wird auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-Bewertung aus der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe sowie ein MSCI-ESG-Rating von mindestens "BBB" oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen.
- Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale können Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen.
- Dieser Investmentfonds darf mehr als 35 % des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland investieren.
- Es können Derivate zu Investitions- und/oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert - nicht notwendig 1:1 - von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.
- Die Ermittlung der Rendite erfolgt auf Basis der täglich berechneten Anteilpreise, welche auf Grundlage der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte berechnet werden.
- Der Fonds legt mehr als 25 % des Aktivvermögens (Wert der Vermögensgegenstände ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG an.
Fondspolitik
Die fundamentalen Kennzahlen vor der neuen Berichtssaison zeigten keine wesentliche Bewegung im Vergleich zum Vorquartal. Die Entwicklung der Inflationsindikatoren blieb stabil und ging mit einer Reduktion der Inflationserwartungen einher. Von Seiten der Stimmungsindikatoren zur Konjunkturlage ergab sich ein wechselhaftes Bild. Zeitgleich zeigte sich eine spürbare Verbesserung des Aktienmarktsentiments, die Risikowahrnehmung blieb indes weiterhin neutral. Die Aktienmarktprognosen verbesserten sich leicht. Die Prognosen für US- und deutsche Staatsanleihen verbessern sich ebenfalls, wobei der Anstieg am langen Ende der Zinskurve spürbarer ausfiel. Daneben stiegen die Prognosen für US-Unternehmensanleihen aus dem Investment Grade Bereich sowie insbesondere dem europäischen und US-High Yield-Segment an. Das Exposure in Aktien wurde im Portfolio im Oktober leicht aufgebaut, die Duration blieb hingegen unverändert. Der SSKM Nachhaltigkeit Invest wies im Berichtsmonat eine leicht negative Wertentwicklung auf.
Marktentwicklung
Im Oktober entwickelten sich die internationalen Aktienmärkte tendenziell negativ. So gaben die Aktienmärkte in der Eurozone, den USA sowie in den Schwellenländern im Monatsverlauf nach (EURO STOXX 50: -3,3 %; S&P 500: -0,9 %; MSCI Emerging Markets: -4,3 % - jeweils in heimischer Währung). Im Fokus der Marktteilnehmer stand insbesondere die angelaufene Unternehmensberichtssaison, die speziell in den USA für das dritte Quartal durchaus stark ausfiel. Für Verunsicherung sorgte hingegen die anstehende US-Wahl: Die Renditen von Staatsanleihen gingen nach oben, weil die vermuteten Risiken für preistreibende Impulse einer neuen US-Regierung anstiegen. Daher wurden die Erwartungen an größere Zinssenkungsschritte der US-Notenbank Fed etwas zurückgeschraubt, was auch die Aktienmärkte belastete. Auch in der Eurozone gingen die Renditen nach oben, wobei hier auch die überraschend hohen Inflationszahlen für Oktober ein Treiber gewesen sein dürften. Entsprechend lag die Rendite bei deutschen Bundesanleihen mit einer zehnjährigen Restlaufzeit zum Monatsende bei 2,39 %, was einem Anstieg von 26 Basispunkten entspricht. US-Schuldscheine mit derselben Laufzeit lagen per Monatsultimo bei 4,28 % (+49 Basispunkte auf Monatssicht). Die enthaltenen Meinungsaussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann.
Wertentwicklung (EUR) in 12-Monatsperioden in %
Zeitraum | Netto | Brutto |
---|---|---|
19.11.2023 – 19.11.2024 | +13,46% | +13,46% |
19.11.2022 – 19.11.2023 | -1,17% | -1,17% |
19.11.2021 – 19.11.2022 | -3,88% | -3,88% |
01.12.2020 – 19.11.2021 | +8,15% | +10,31% |
Kumulierte Wertentwicklung
Zeitraum
|
Anteil
|
---|---|
Laufendes Jahr | +9,76% |
1 Monat | +0,14% |
6 Monate | +6,61% |
1 Jahr | +13,46% |
3 Jahre | +7,78% |
Seit Auflage | +18,89% |
Quelle: DekaBank
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung). Die Nettowertentwicklung berücksichtigt zusätzlich die auf Anlegerebene anfallenden Kosten, wie z.B. Depotkosten, die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu das Preisverzeichnis Ihrer depotführenden Stelle.
Bitte beachten Sie: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden.
Aktuelle Daten
52-Wochen-Hoch
|
115,27 |
52-Wochen-Tief
|
102,42 |
Risikobetrachtung
Kennzahlen | 1 Jahr | 3 Jahre |
---|---|---|
Volatilität
|
5,88 | 5,58 |
Sharpe-Ratio
|
1,55 | 0,10 |
Wertpapier
|
Anteil in %
|
||
---|---|---|---|
Bundesrep.Deutschland Anl. 14/46 | 3,20 | ||
Republik Oesterreich MTN 07/37 144A | 3,00 | ||
Republik Oesterreich MTN 22/32 | 1,80 | ||
Republik Italien B.T.P. 20/31 | 1,70 | ||
Königreich Spanien Obligaciones 20/30 | 1,20 | ||
Bundesrep.Deutschland Anl. 03/34 | 1,20 | ||
Republik Finnland Bonds 15/31 | 1,20 | ||
Republik Italien B.T.P. 18/49 | 1,00 |
Wesentliche Chancen
- Sehr flexible Anlagepolitik ohne Orientierung an einem Vergleichsmaßstab.
- Chance auf Kurssteigerungen der im Fonds enthaltenen Wertpapiere und Erträge aus den Wertpapieren.
- Durch Fremdwährungen sind Währungsgewinne möglich.
- Anlage in Unternehmen und Staaten unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten.
- Das Risiko im Vergleich zu einer Direktanlage wird durch eine breite Streuung der Anlagen reduziert.
- Die Stadtsparkasse München investiert über einen Spezialfonds, dessen einzige Anlegerin die Sparkasse ist, in den SSKM Nachhaltigkeit Invest. Die Stadtsparkasse München kann ihr Investment reduzieren oder beenden. Dadurch würde das Fondsvolumen sinken und es könnten erhöhte Kosten bei der Umsetzung der Anlagestrategie entstehen, welche die Rendite der Anleger schmälern können.
Wesentliche Risiken
- Dieser Fonds unterliegt Wertschwankungen (z.B. bedingt durch Aktienmarktschwankungen), die sich auf das Anlageergebnis auch negativ auswirken können.
- Durch Fremdwährungen sind Währungsverluste möglich.
- Zinsänderungen können sich nachteilig auf die Wertentwicklung der Anlage auswirken.
- Im Zeitablauf können sich einzelne Aussteller oder Geschäftspartner in ihrer Zahlungsfähigkeit verschlechtern, was zu Kursrückgängen oder Ausfällen führen kann.
- Kursverluste sind infolge mangelnder Liquidität im Anlagesegment möglich.
- Die Anlagepolitik kann von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass alle im Fonds enthaltenen Titel auch in Zukunft den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen.
- Der Investmentfonds darf mehr als 35 % des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland investieren. Insofern kann die Streuung der Anlagen eingeschränkt sein (Konzentrationsrisiko).
Neben den aufgeführten Publikationen halten wir für einige unserer Fonds zusätzliche Informationen, z.B. Berichte, die aufgrund von bank- oder versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben für institutionelle Kunden erstellt werden, bereit. Sollten Sie Interesse am Erhalt dieser Informationen haben, können Sie sich gerne an unser Service-Team unter service@deka.de wenden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese Informationen nur zur Verfügung stellen können, wenn Sie bereits Anteile an dem betreffenden Fonds halten. Hierfür geben Sie bitte die ISIN des Fonds sowie Ihre Depot-Nr. an, sofern Sie Kunde mit DekaBank Depot sind. Anderenfalls fügen Sie bitte einen Depotauszug bei, aus dem hervorgeht, dass Sie Anteile an dem betreffenden Fonds halten.
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Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) und/ oder aus der Förderung von Ölsanden generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus dem Betreiben von Kernkraftwerken oder der Herstellung wesentlicher Komponenten von Kernkraftwerken generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 36 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden oder deren Status als Atommacht nicht eindeutig ist, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6A9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SSKM_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SSKM_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
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