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Um Ihnen die Orientierung innerhalb der verschiedenen Risiken zu erleichtern, werden diese optisch unterschiedlich dargestellt.
Hinweis: Das angegebene Risiko ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Der gesetzliche Verkaufsprospekt zum Fonds enthält insbesondere detaillierte Beschreibungen zu Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds verbunden sind. Die oben genannte Einstufung der Risiken basiert auf einem gesetzlich normierten Risikoindikator, für den andere Vorgaben gelten, als für die Darstellung der Risikoneigung im Profil des typischen Anlegers im Verkaufsprospekt. Daher kann die Angabe zur Risikoneigung im Verkaufsprospekt von der hier genannten Risikoneigung abweichen.
Wertentwicklung (EUR) in 12-Monatsperioden in %
Zeitraum | Netto | Brutto |
---|---|---|
19.11.2023 – 19.11.2024 | +18,67% | +18,67% |
19.11.2022 – 19.11.2023 | +3,58% | +3,58% |
19.11.2021 – 19.11.2022 | -20,63% | -20,63% |
19.11.2020 – 19.11.2021 | +31,76% | +31,76% |
19.11.2019 – 19.11.2020 | +3,53% | +3,53% |
19.11.2018 – 19.11.2019 | +13,57% | +13,57% |
01.10.2018 – 19.11.2018 | -7,60% | -7,60% |
Kumulierte Wertentwicklung
Zeitraum
|
Anteil
|
---|---|
Laufendes Jahr | +10,68% |
1 Monat | -0,67% |
6 Monate | +2,79% |
1 Jahr | +18,67% |
3 Jahre | -2,44% |
5 Jahre | +33,09% |
Seit Auflage | +39,67% |
Quelle: DekaBank
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung). Die Nettowertentwicklung berücksichtigt zusätzlich die auf Anlegerebene anfallenden Kosten, wie z.B. Depotkosten, die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu das Preisverzeichnis Ihrer depotführenden Stelle.
Bitte beachten Sie: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden.
Aktuelle Daten
52-Wochen-Hoch
|
13,50 |
52-Wochen-Tief
|
11,45 |
Risikobetrachtung
Kennzahlen | 1 Jahr | 3 Jahre |
---|---|---|
Volatilität
|
n.v. | n.v. |
Sharpe-Ratio
|
n.v. | n.v. |
Neben den aufgeführten Publikationen halten wir für einige unserer Fonds zusätzliche Informationen, z.B. Berichte, die aufgrund von bank- oder versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben für institutionelle Kunden erstellt werden, bereit. Sollten Sie Interesse am Erhalt dieser Informationen haben, können Sie sich gerne an unser Service-Team unter service@deka.de wenden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese Informationen nur zur Verfügung stellen können, wenn Sie bereits Anteile an dem betreffenden Fonds halten. Hierfür geben Sie bitte die ISIN des Fonds sowie Ihre Depot-Nr. an, sofern Sie Kunde mit DekaBank Depot sind. Anderenfalls fügen Sie bitte einen Depotauszug bei, aus dem hervorgeht, dass Sie Anteile an dem betreffenden Fonds halten.
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Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro, bei entsprechender Akzeptanz einer gegebenenfalls erhöhten Volatilität. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien oder Anleihen) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Biozide generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Palmöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle und/ oder konventionellem oder unkonventionellem Öl und Gas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Kern-/Atomenergie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1856121550#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LoewenPlus_Chance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LoewenPlus_Chance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
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Diese Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfondsanteilen sind die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jährlichen Rechenschaftsberichte. Diese sind Grundlage für die steuerliche Behandlung der Fondserträge. Dort aufgeführte Vertriebsbeschränkungen- wie z.B. für US-Personen- sind zu beachten.