Informationen zu Dienst·leistungen für den Depot·vertrag
Depot·vertrag
Das sind Informationen zu Dienst·leistungen für den Depot·vertrag nach dem Gesetz zur Stärkung der Barriere·freiheit
DekaBank Deutsche Girozentrale
Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt am Main
Telefon·nummer der DekaBank: 069 7147652
Das ist eine Information nach dem Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz.
Das wird abgekürzt mit BFSG.
Diese Information ist wichtig.
Sie erfüllt die Regeln des BFSG.
Das BFSG ist ein Gesetz.
Das Gesetz will, dass alle Menschen alles nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
In der folgenden Information geht es um Dienst·leistungen zum Depot·vertrag.
Das hier ist nur eine Information.
Was wirklich zählt, steht in den Vertragsunterlagen.
Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt. Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.
1. Der Depot·vertrag
2. Weitere Dienst·leistungen
3. Zusätzliche Informationen
4. Markt·überwachungs·behörde
Die DekaBank erklärt hier, wie der Depot·vertrag funktioniert.
Hier stehen manchmal Fach·wörter.
Diese Fach·wörter werden Ihnen erklärt.
1.1 Der Depot·vertrag
Sie wollen Wert·papiere kaufen.
Dann brauchen Sie ein Depot.
Ein Depot ist ein spezielles Konto.
Auf diesem Konto werden Ihre Wert·papiere aufbewahrt und verwaltet.
Die Sparkasse kann Ihnen Ihr Depot bei der DekaBank vermitteln.
Sie machen dann einen Vertrag mit der DekaBank.
Die Sparkasse ist nur der Bote.
In dem Vertrag steht, was die DekaBank für Sie unternimmt.
Wenn Sie Kunde der DekaBank werden, gibt die DekaBank Ihnen viele Informationen.
Die Informationen sind über das Depot·geschäft und die Dienst·leistungen der DekaBank.
Die DekaBank führt Ihr Depot.
Aber die Sparkasse ist immer noch für Sie da.
Sie nimmt Ihre Aufträge entgegen und leitet sie weiter.
Die DekaBank nimmt Ihre Aufträge für Wert·papiere auch selbst an.
Zum Beispiel:
- Online
- Brief
Die DekaBank führt Ihre Aufträge aus.
Die DekaBank hält sich dabei an die Regeln und an Ihre An·weisungen.
Sollten Sie Geld aus Ihren Wertpapieren bekommen, zum Beispiel:
- Geld aus einem Fonds
dann leitet die DekaBank das Geld an Sie weiter.
Oder sie legt das Geld wieder für Sie an.
1.2 Informationen für Ihre Anlage·entscheidung
Sie können 2 Dienst·leistungen nutzen.
Zum Beispiel:
- Sie lassen sich von der Sparkasse beraten, wenn Sie einen Fonds·anteil kaufen
- Sie kaufen ein Wertpapier, zum Beispiel einen Fonds·anteil, alleine.
1.2.1 Anlage·beratung
Die Sparkasse berät Sie in Ihrer Anlage·entscheidung.
Sie können in die Filiale der Sparkasse kommen.
Oder Sie rufen die Sparkasse an.
Sie entscheiden, was für Sie am besten ist.
Die Sparkasse berät Sie bei der Geld·anlage.
Sie empfiehlt Ihnen passende Wert·papiere.
Sie prüft Ihre persönliche Situation.
Dann empfiehlt die Sparkasse Ihnen zum Beispiel einen Fonds·anteil.
Sie besprechen gemeinsam Ihre Ziele bei der Geld·anlage.
Wann ist ein Wert·papier für Sie geeignet.
Das Wert·papier passt zu Ihren Zielen.
Wichtig ist:
- Warum und wie lange Sie anlegen wollen.
- Wie viel Risiko Sie eingehen wollen.
- Ob Sie nachhaltig anlegen wollen.
Sie haben Wissen über Wert·papiere.
Und Sie kennen die Risiken von Wert·papieren.
Sie haben genug Geld.
Dann können Sie Risiken tragen.
Das bedeutet:
Sie können Geld verlieren.
Aber das ist für Sie kein Problem.
Denn Sie haben noch genug Geld übrig.
Die Sparkasse empfiehlt Ihnen ein Wert·papier nur, wenn alles passt.
Dann bekommen Sie dazu ein Dokument.
In dem Dokument steht, warum die Sparkasse Ihnen das Wert·papier empfiehlt.
Das Dokument heißt: Geeignetheits·erklärung.
Sie bekommen Infos zu dem Wert·papier.
Sie erfahren auch, was das Geschäft kosten wird.
Dann entscheiden Sie selbst.
Kaufen Sie das Wert·papier.
Oder kaufen Sie es nicht?
1.2.2 Beratungsfreies Geschäft
Sie können ein Wert·papier auch ohne Anlage·beratung kaufen.
Sie wissen viel über Wert·papiere.
Sie entscheiden alleine über Ihre Geld·anlage.
Niemand gibt Ihnen einen Rat.
Das nennt man „beratungsfreies Geschäft“.
Oder auch „Selbst·entscheider·geschäft“.
Sie wollen ein Wert·papier kaufen.
Sie können einen Auftrag auf verschiedene Weisen erteilen:
- Sie können in die Filiale der Sparkasse kommen.
- Sie können die Sparkasse anrufen.
- Sie können das Internet benutzen.
Sie entscheiden, was für Sie am besten ist.
Dann prüft man, ob Sie das Risiko kennen.
Das nennt man Angemessenheits·prüfung.
Man fragt Sie nach Ihren Erfahrungen mit Wert·papieren.
Aber man fragt nicht nach Ihren Zielen oder Ihrem Geld.
1.3 Hinweise, wie Sie ein Wert·papier kaufen oder verkaufen
1.3.1 Fest·preis·geschäft
Ein Fest·preis·geschäft ist ein Kauf·vertrag.
Die Sparkasse oder die DekaBank verkauft Ihnen das Wert·papier.
Sie müssen den Preis dafür bezahlen.
Der Preis steht fest.
1.3.2 Kommissions·geschäft
Sie können Wert·papiere kaufen oder verkaufen.
Das geht auch mit einem Kommissions·geschäft.
Bei einem Kommissions·geschäft ist die DekaBank Ihr Kommissionär.
Das bedeutet: Sie sagen der DekaBank, was sie für Sie tun kann.
Die DekaBank übernimmt das dann für Sie.
Die DekaBank schließt das Geschäft für Sie ab.
Dafür sucht sie einen anderen Markt·teilnehmer.
Mit diesem Markt·teilnehmer schließt die DekaBank das Geschäft ab.
Wenn das Geschäft klappt, führt die DekaBank Ihren Auftrag aus.
Wenn das Geschäft nicht klappt, sagt die DekaBank Ihnen das schnell.
1.3.3 Vermittlungs·geschäft (Anlage·vermittlung)
Die Sparkasse hilft Ihnen beim Kauf oder Verkauf von Wert·papieren.
Sie gibt Ihren Auftrag an die DekaBank weiter.
Die Sparkasse ist nur der Bote.
Der Vertrags·partner ist der andere Markt·teilnehmer.
Zum Beispiel der Hersteller des Wert·papiers.
2. Weitere Dienst·leistungen
2.1 Devisen·geschäfte bei Wert·papier·dienst·leistungen
Sie möchten Wertpapiere in einer anderen Währung kaufen.
Die Wertpapiere haben eine andere Währung als Euro, zum Beispiel in US-Dollar.
Die DekaBank wechselt den Betrag, den Sie brauchen in Euro um.
Oder sie wechselt den Betrag, den Sie bekommen haben, in Euro um.
Sie bezahlen aber in Euro oder bekommen Euro ausgezahlt.
Das nennt man Devisen·geschäft.
Sie können den Betrag auch direkt in der Währung des Wertpapiers auf ein Konto der
DekaBank überweisen.
3. Zusätzliche Informationen
3.1 Kosten für den Depot·vertrag mit Steuern und anderen Kosten
Im Depot·geschäft gibt es 3 Kosten·arten:
- Das Depot·entgelt
- Transaktions·entgelte
- weitere Kosten
Depot·entgelt
Sie haben einen Depot·vertrag abgeschlossen.
Dann müssen Sie ein Depot·entgelt zahlen.
Das Depot·entgelt ist der Preis für die Verwaltung Ihres Depots.
Wie hoch das Depot·entgelt ist, hängt vom Depot·modell ab.
Es ist ein fester Preis.
Transaktions·entgelte
Sie kaufen oder verkaufen Wert·papiere.
Dann können Kosten anfallen.
Die Kosten hängen vom Wertpapier und von der Höhe des Kaufauftrages ab.
Vor jedem Geschäft bekommen Sie eine Kosten·information.
In dieser Information stehen alle Kosten, die Sie zahlen müssen.
Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel:
- Geld, das die DekaBank der Sparkasse gibt
- Kosten, die im Preis des Wert·papiers schon drin sind
- Kosten, die Sie extra zahlen müssen.
Zu den extra Kosten gehören zum Beispiel:
- Kommissions·entgelte
- Börsen·entgelte
Hinweis: Die Anlage·beratung ist kostenlos.
Sie müssen nur dann bezahlen, wenn Sie danach ein Wert·papier kaufen.
Dann fallen Kosten für die Transaktion an.
Weitere Kosten
Sie wollen mehr Dienst·leistungen für Ihr Depot.
Dann schauen Sie in das Preis- und Leistungs·verzeichnis zum DekaBank Depot.
Das Verzeichnis ist Teil der Unterlagen bei Eröffnung eines Depots.
Als Neukunde bekommen Sie die Unterlagen von der Sparkasse oder in Ihr elektronisches Postfach.
Hinweise zu Steuern
Sie haben Geld mit Wert·papieren verdient.
Dann müssen Sie vielleicht Steuern zahlen.
Diese Steuer heißt Kapital·ertrag·steuer.
Manchmal müssen Sie diese Steuer nicht zahlen.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Frei·betrag haben.
Die DekaBank behält die Kapital·ertrag·steuer ein.
Dann gibt sie das Geld an das Finanz·amt weiter.
Es kann sein, dass Sie noch andere Steuern zahlen müssen.
Die DekaBank gibt keine Steuer·beratung.
Die Steuern hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie haben Fragen zu Steuern und Wert·papieren.
Dann fragen Sie bitte einen Steuer·berater.
3.2 Weitere Bedingungen
Pflichten der DekaBank aus dem Depot·vertrag
Die DekaBank hat einen Vertrag mit Ihnen.
In diesem Vertrag steht, dass die DekaBank ein Depot für Sie führt.
In diesem Depot bewahrt die DekaBank Ihre Wert·papiere auf.
Sie haben ein Depot bei Ihrer DekaBank.
Dann bekommen Sie von ihr oft Informationen.
Diese Informationen sollten Sie gut lesen.
Zum Beispiel:
- Jedes Quartal bekommen Sie einen Depot·auszug.
- Jedes Jahr bekommen Sie einen Bericht.
In dem Bericht steht, wie viel das Depot und die Wert·papier·geschäfte im abgelaufenen Jahr gekostet haben.
Die Pflichten der DekaBank, wenn sie Bestellungen bearbeitet
Die DekaBank bearbeitet Ihre Aufträge.
Dabei hält sie sich an alle Gesetze.
Und sie achtet auf Ihre Interessen.
Die DekaBank bearbeitet Ihre Aufträge schnell und fair.
Das gilt auch, wenn sie Ihre Aufträge mit anderen Aufträgen vergleichen.
Oder wenn die DekaBank ihre eigenen Interessen berücksichtigt.
Sie wollen Wert·papiere kaufen oder verkaufen.
Dann führt die DekaBank Ihren Auftrag so aus, dass Sie das beste Ergebnis bekommen.
Bevor Sie ein Wert·papier kaufen, bekommen Sie Informationen.
Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Informationen sind über das Wert·papier und die Kosten.
Ihre Pflichten als Kunde
Es gibt Kosten im Depot·geschäft.
Diese Kosten werden von einem Konto abgebucht.
Das Konto geben Sie an.
Dieses Konto heißt Verrechnungs·konto.
Das Verrechnungs·konto kann bei der Sparkasse oder bei einer anderen Bank sein.
Sie müssen für die Depot·führung bezahlen.
Die DekaBank zieht das Geld jedes Jahr ein.
Es können Entgelte für Transaktionen anfallen.
Auf dem Konto muss genug Geld sein.
Wenn nicht genug Geld auf dem Konto ist, kann die DekaBank Ihren Kauf nicht ausführen.
Sie müssen der DekaBank richtige und aktuelle Informationen geben.
Prüfen Sie Ihre Wert·papier·abrechnungen schnell.
Wenn etwas nicht stimmt, sagen Sie das bitte.
Es gibt noch mehr Pflichten.
Diese Pflichten stehen im Depot·vertrag.
3.3 Haftung und Garantien
Die DekaBank übernimmt keine Garantie für die Wert·papiere, die Sie kaufen.
Die DekaBank kann nicht sagen, wie sich der Wert der Wert·papiere entwickelt.
Die DekaBank oder Sie können haften.
Das passiert, wenn die DekaBank oder Sie den Vertrag nicht einhalten.
Zum Beispiel den Depot·vertrag.
3.4 Laufzeit und Kündigung für Verträge
Laufzeit und Kündigung für Depot·verträge
Der Depot·vertrag hat keine Mindest·lauf·zeit.
Sie können den Depot·vertrag jederzeit kündigen.
Sie müssen keine Kündigungs·frist einhalten.
Die DekaBank kann den Vertrag auch kündigen.
Aber nur, wenn die DekaBank einen guten Grund hat.
Die DekaBank wird dabei auf Ihre Interessen achten.
Sie wird den Vertrag nicht plötzlich kündigen.
Die DekaBank darf das Depot beenden.
Aber nur, wenn das Depot seit mehr als sechs Monaten leer ist.
Die DekaBank muss dafür nicht vorher kündigen.
Die Kündigungs·regeln stehen in Punkt 1.18 der Geschäfts·bedingungen.
Laufzeit und Kündigung im Übrigen
Manche Dienst·leistungen kann man nicht kündigen.
Zum Beispiel:
- Kauf oder Verkauf von Wert·papieren.
3.5 Digitale Funktionalität und Kompatibilität
Sie können Wert·papiere auch online kaufen oder verkaufen.
Das geht auch, wenn die Filiale der Sparkasse zu hat.
Das nennt man Online-Brokerage.
Sie finden das Online-Brokerage in Ihrem Online-Banking Bereich.
Sie nutzen Online-Brokerage.
Dann können Sie auf der Web·seite der DekaBank viele Informationen finden.
Auch wenn Sie kein Experte sind.
Die Web·seite funktioniert mit den meisten Betriebs·systemen und Browsern.
Die DekaBank arbeitet immer daran, die Web·seite besser zu machen.
3.6 Informationen zum Wider·rufs·recht
Wider·rufs·recht beim Depot·vertrag
Sie haben einen Depot·vertrag abgeschlossen.
Und das ohne persönlichen Kontakt.
Zum Beispiel per Internet oder bei Ihnen zuhause.
Dann können Sie den Vertrag vielleicht widerrufen.
Das bedeutet: Sie können den Vertrag rückgängig machen.
Die DekaBank gibt Ihnen eine Information über Ihr Wider·rufs·recht.
Diese Information ist wichtig.
Diese Information bekommen Sie bei Eröffnung des Depots.
Bitte lesen Sie diese Information gut durch.
Wider·rufs·rechte
Sie haben einen Depot·vertrag.
Dann können Sie diesen Vertrag meistens nicht widerrufen.
Das gilt auch für den Kauf und Verkauf von Wert·papieren.
Es gibt aber Ausnahmen.
Diese Information finden Sie in den Informationen über Ihr Wider·rufs·recht.
3.7 Beschwerden
Ihre Zufriedenheit ist Ihrer DekaBank wichtig.
Sind Sie unzufrieden mit den Dienst·leistungen der DekaBank.
Dann können Sie das sagen.
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie das sagen können.
Beschwerde·verfahren der DekaBank
Die DekaBank hat eine Stelle für Beschwerden.
Diese Stelle kümmert sich um Ihre Beschwerde.
Sie können Ihre Beschwerde auf verschiedene Weisen schicken:
- per E-Mail
- per Brief
- mündlich per Telefon
Die E-Mail-Adresse ist: service@deka.de
Die Adresse ist: DekaBank Deutsche Girozentrale, Große Gallusstraße 14, 60315 Frankfurt am Main.
Geben Sie bitte Ihre Kontakt·daten an.
Dazu gehören:
- Ihre Adresse
- Ihre Telefon·nummer
- Ihre E-Mail-Adresse (wenn Sie eine haben)
Was ist der Sachverhalt.
Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen?
Zum Beispiel:
- Fehler beheben
- Dienst·leistungen verbessern
- Meinungsverschiedenheit klären.
Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen.
Nur wenn Sie welche haben.
Sie wollen für eine andere Person sprechen.
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.
Sie haben sich beschwert.
Dann bekommen Sie von der DekaBank eine Bestätigung.
Die DekaBank bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.
Ist Ihre Beschwerde kompliziert.
Dann braucht die DekaBank etwas mehr Zeit.
Die DekaBank kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.
Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.
Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.
Weitere Wege Beschwerde einzulegen
Manchmal findet die DekaBank leider keine gute Lösung für Sie.
Sie haben ein Problem mit der DekaBank.
Dann können Sie sich an eine Schlichtungs·stelle wenden.
Die Schlichtungs·stelle hilft bei Streitigkeiten.
Die Adresse der Schlichtungs·stelle ist: Charlottenstraße 47, 10117 Berlin.
Die Internet·seite der Schlichtungs·stelle ist: https://www.dsgv.de/schlichtungsstelle.
Die DekaBank macht bei dem Verfahren der Schlichtungs·stelle mit.
Sie sind unzufrieden.
Dann können Sie sich bei der Bundes·anstalt für Finanz·dienst·leistungs·auf·sicht beschweren.
Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.
Sie fühlen sich durch Ihre Behinderung benachteiligt.
Dann können Sie sich an eine spezielle Stelle wenden.
Diese Stelle heißt: Schlichtungs·stelle nach dem Behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BGG.
Sie können dort einen Antrag stellen.
In dem Antrag schreiben Sie, dass Sie sich benachteiligt fühlen.
Sie schreiben auch, warum Sie sich benachteiligt fühlen.
Sie schicken den Antrag an diese Adresse:
Tauben·straße 4-6, 10117 Berlin.
Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.
Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.
Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web·seite:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html.
4. Markt·überwachungs·behörde
Die Markt·überwachungs·behörde prüft die Barriere·freiheit.
Sie finden, eine Dienst·leistung ist nicht barrierefrei.
Zum Beispiel im Bereich Wert·papier·geschäft.
Dann können Sie sich an die Markt·überwachungs·behörde wenden.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.