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Zeitwertkonten: Ihr Schlüssel zu mehr Freizeit.
Nutzen Sie die Freiheit, Ihre Arbeitszeit effizient zu gestalten und dabei wertvolle persönliche Auszeiten zu genießen. Zeitwertkonten ermöglichen es Ihnen, ein Guthaben aufzubauen, das zu einem späteren Zeitpunkt für Freistellungen ausgezahlt wird. Wie funktioniert das? Als Mitarbeitende können Sie Resturlaub, Überstunden oder Teile Ihres Gehalts wie laufendes Gehalt oder Boni auf Ihr Zeitwertkonto einzahlen. Dieses Guthaben können Sie später für Auszeiten vom Arbeitsalltag, eine Teilzeitbeschäftigung oder vorzeitigen Ruhestand nutzen. So finden Sie in jeder Lebensphase eine gesunde Balance zwischen Beruf und Privatleben.
Weitere Informationen zum Deka-ZeitDepotWofür brauche ich ein Deka-ZeitDepot?
Wie funktioniert das Deka-ZeitDepot?
Ein Sparbuch für Zeit und Geld.
Das Prinzip von Zeitwertkonten ist denkbar einfach: Als Mitarbeitende können Sie beispielsweise Resturlaub, Überstunden oder Teile Ihres Gehalts, wie laufendes Gehalt oder Boni einbringen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Die Rahmenbedingungen werden durch eine Betriebsvereinbarung und/oder den Tarifvertrag definiert. Das Geld wird in attraktive Deka Investmentfonds investiert. Das Guthaben kann später genutzt werden, um während einer Auszeit weiterhin Gehalt zu erhalten. Der Schutz in den sozialen Sicherungssystemen bleibt dabei bestehen. Die Versteuerung und Verbeitragung erfolgen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Einbringungsmöglichkeiten, z. B.:
- Gehalt oder Gehaltsanteile.
- Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.
- Prämien, Bonus- und Sonderzahlungen,
Tantiemen. - Urlaubstage.
- Überstunden (Gleitzeitguthaben).
Verwendungsmöglichkeiten (in Voll- oder Teilzeit), z. B.:
- Freistellungsphasen (Sabbatical, Familienzeit).
- Verkürzung der Lebensarbeitszeit (Vorruhestand).
- Studienzeit, Weiterbildung.
- Langzeiturlaub.
Was ist das Besondere an Deka-ZeitDepot?
Ihr Arbeitgeber garantiert Ihnen den Wert der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens, so dass sich für Sie hier nur ein Risiko für Verluste durch Wertschwankungen bei außerplanmäßigen Entnahmen ergibt.
Nutzen Sie attraktive Chancen.
- Schöpfen Sie die Vorteile des Bruttosparens aus.
- Nutzen Sie die Renditechancen: Je länger Ihr Geld im Deka-ZeitDepot angelegt ist, desto höher sind die Chancen durch die Entwicklung der Kapitalmärkte.
- Verlassen Sie sich auf den Insolvenzschutz Ihres Wertguthabens.
- Vertrauen Sie auf das Fachwissen der Deka-Expertinnen und -Experten.
- Ihr Arbeitgeber garantiert, dass Ihr Wertguthaben im Deka-ZeitDepot zum Zeitpunkt der planmäßigen Freistellung vollständig verfügbar ist.
Denken Sie an die Risiken.
- Bitte beachten Sie, dass die Anlage während der Laufzeit Wertschwankungen unterliegt. Diese können sich bei einer vorzeitigen Verfügung (insbesondere bei Lebensarbeitszeitkonten) zum Beispiel im Falle einer Auszahlung des Wertguthabens aufgrund einer Kündigung negativ auf den Wert der Anlage auswirken. Die Garantie Ihres Arbeitgebers gilt ausschließlich für die planmäßige Inanspruchnahme.
Rechtliche Hinweise
Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Oktober 2024.