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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien oder Anleihen) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2350902875#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Barbarossa_VermoegensverwaltungsFonds.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Barbarossa_VermoegensverwaltungsFonds.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Aktien.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Aktien_Gesellschaftlicher_Wandel.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Aktien_Gesellschaftlicher_Wandel.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Aktien_Gesundheit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Aktien_Gesundheit.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Aktien_Komfort.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Aktien_Komfort.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Aktien_Technologie.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Aktien_Technologie.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Für das Sondervermögen dürfen keine Anlagen in Investmentanteile (nachfolgend Zielfonds) getätigt werden, bei denen in Unternehmen investiert wird, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl investiert werden, mehr als 10 % des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Für die übrigen Vermögensgegenstände gilt, dass diese für das Sondervermögen nicht erworben werden dürfen, wenn diese von Emittenten ausgegeben werden, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen, zu mehr als 10 % aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus und von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), zu mehr als 10 % aus der Förderung von Kohle und Erdöl, zu mehr als 10 % aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 80 % des Wertes des Sondervermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet: Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Vermögensgegenständen nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) erfolgt. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass diejenigen Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente kommen im Rahmen der ESG-Strategie in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht keine Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen vor, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren. Im Rahmen der ESG-Strategie werden zudem keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die ihre Umsätze zu mehr als 10 % aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie keine Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten berücksichtigt, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden. Zudem wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen aus dem Anlageuniversum der ESG-Strategie ausgeschlossen werden, die gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erfolgt in der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Innerhalb der ESG-Strategie werden keine Derivate eingesetzt. Die Gesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Zielfonds im Rahmen der ESG-Strategie auch die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Schließlich nimmt die Gesellschaft ihre Rolle als Investor aktiv wahr und setzt sich durch gezielte Ausübung von Stimmrechten sowie im direkten Dialog mit den Emittenten für eine nachhaltige Unternehmensführung ein (sog. Engagement). Durch die Strategiebestandteile Positiv- und Negativ-Screening sowie Engagement, stellt die Gesellschaft für die Investitionen, die im Rahmen der ESG-Strategie getätigt werden, sicher, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wird. Zudem wird ein Mindestanteil von 5 % des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angelegt. Diese Investitionen leisten einen positiven Beitrag zu Umweltzielen und/ oder sozialen Zielen, und schaden gleichzeitig nicht erheblich den nachhaltigen Anlagezielen. Die Unternehmen wenden Verfahrensweisen guter Unternehmensführung an. Bei nachhaltigen Investitionen in Unternehmen wird nur der Anteil des Unternehmensumsatzes, der zu den nachhaltigen Anlagezielen beiträgt zum Anteil der nachhaltigen Investitionen angerechnet. Bei nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgt die Anrechnung anhand derer Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt. Wenn die Mittelverwendung eines Wertpapieres eines Unternehmens oder Staats an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Connect-ESG_Renten.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Connect-ESG_Renten.pdf.
Änderung zum 27.09.2024: Anpassung des Mindestanteils des Fondsvermögens, das nach der ESG-Strategie verwaltet wird, von 75% auf 80% unter dem Punkt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts".
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den EURO STOXX 50 ESG Filtered (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Auf Basis dieser Daten erfolgen die Indexanpassungen durch STOXX. Die Nachhaltigkeitsdaten für die zusätzliche interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.stoxx.com/document/Indices/Common/Indexguide/stoxx_index_guide.pdf. Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Mit diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Der Deka EURO STOXX 50® ESG Filtered UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den EURO STOXX 50® ESG Filtered (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen mit Sitz in der Eurozone und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Es kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening). Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der EURO STOXX 50® ESG Filtered (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltenen Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mindestens 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die mit umstrittenen Waffen oder Nuklearwaffen fortlaufend in Verbindung stehen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von oder Dienstleistungen mit Rüstungsgütern oder Handfeuerwaffen erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes durch die Produktion von Tabakwaren oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von oder Dienstleistungen mit Tabakerzeugnissen erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus dem Abbau von Kohle erzielen, mit Kohleabbau in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit unkonventioneller Förderung von Erdöl und Erdgas oder Förderung von Erdöl und Erdgas in arktischen Gebieten erzielen, mit diesen Aktivitäten in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten oder die an Erkundungen zu Tiefwasserbohrungen beteiligt sind, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl erzielen oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus Stromerzeugung durch Erdöl oder Dienstleistungen in Verbindung mit fossilen Brennstoffen erzielen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder der Förderung von Uran erzielen, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Overall Flag" von "red" umgesetzt. Diese Unternehmen verstoßen fortlaufend gegen internationale Normen wie beispielsweise die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen), die ein ISS-ESG Corporate Rating von D-, D, D+ oder kein Rating aufweisen, die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Environmental Protection Severity Indicator" von "severe" oder "very severe" umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Menschenrechte konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Fundamental Human Rights Severity Indicator" von "very severe" umgesetzt), mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95 % der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und erfüllen damit die ökologischen und sozialen Merkmale. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen des Fonds beträgt 0 %. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0 %. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0 %. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung und 3. Soziale Wirkung.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator "ökologische Wirkung" misst, den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie z.B. MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator "soziale Wirkung" misst den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine soziale Wirkung angestrebt.
Die Berechnung des Index erfolgt auf Grundlage der Nachhaltigkeitsdaten von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Die Nachhaltigkeitsdaten für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die ISS ESG Corporate Ratings werden auf Basis neuer Informationen laufend und jährlich von spezialisierten Analysten aktualisiert. Laufende Aktualisierungen erfolgen anlassbezogen im Fall neuer Informationen bezüglich kontroverser Sachverhalte oder aufgrund größerer Veränderungen in der Unternehmensstruktur. Die jährliche Aktualisierung des Ratings erfolgt auf Basis der Publikation neuer Daten durch das Unternehmen. Für den Ratingprozess und die Validierung und Vervollständigung der erfassten und bewerteten Daten ist der umfassende Dialog mit den Emittenten von zentraler Bedeutung. Ein solch umfassender Dialog wird mit jedem bewerteten Unternehmen alle 2-3 Jahre durchgeführt. Unabhängig davon steht es den bewerteten Unternehmen jederzeit offen, zusätzliche oder neue Information zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der oben dargestellten Vorgehensweise ad hoc oder im nächsten geplanten Update in das Rating eingepflegt werden. Um sich ein umfassendes Bild von dem jeweiligen Unternehmen machen zu können, erheben die Analysten die relevanten Informationen für das Rating sowohl bei den zu analysierenden Unternehmen als auch bei unabhängigen Experten. Darüber hinaus werden Schätzwerte ermittelt, falls Daten nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen von MSCI in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der EURO STOXX 50 ESG Filtered (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Die Sicherstellung der kontinuierlichen Ausrichtung erfolgt in drei Punkten. Erstens bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG") die Basis der ESG-Bewertung. Jedes Unternehmen wird hierbei einmal im Jahr innerhalb eines dezidierten Ratingprozess bewertet. Zweitens werden beim Index mittels eines sogenannten Negativ-Screenings dezidierte Ausschlusskriterien angewendet. Drittens erfolgt, um die kontinuierliche Ausrichtung auf den Referenzwert sicherzustellen, im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im März, Juni, September und Dezember) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.stoxx.com/document/Indices/Common/Indexguide/stoxx_index_guide.pdf
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-EURO-STOXX-50-ESG-Filtered-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 19.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index EURO STOXX 50 ESG Filtered, die am 16.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte, Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie oder der Stromerzeugung aus Kernenergie erzielen, mit Kohleabbau in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten, mit unkonventioneller oder arktischer Erdöl- oder Erdgarförderung in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die ein ISS-ESG Corporate Rating von D-, D, D+ oder kein Rating aufweisen. Änderung zum 18.12.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index EURO STOXX 50 ESG Filtered, die am 15.12.2023 in Kraft getreten sind. Es werden Unternehmen nicht mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen. Bislang lag der Umsatzschwellwert bei 10 %. Änderung zum 30.08.2024: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund der Änderung des Anteils der angestrebten nachhaltigen Investitionen des ETFs. Die ESG-Strategie des Fonds ändert sich dadurch nicht.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den Solactive Future Energy ESG (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren erfolgt die Selektion der Unternehmen im Index nach ihren Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Auf Basis dieser Daten erfolgen die Indexanpassungen durch Solactive. Die Nachhaltigkeitsdaten für die zusätzliche interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://solactive.com/downloads/Guideline-Solactive-SOLFTEN.pdf. Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Mit diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Der Deka Future Energy ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den Solactive Future Energy ESG (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst 60 Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen globaler Industriestaaten. Er berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien) und setzt bei der Indexzusammensetzung auf Unternehmen, die einen Beitrag zur Förderung der Transformation des Energiebereichs leisten. Es kommt eine Kombination aus Mindestausschlüssen (sog. Negativ-Screening) und der Selektion der Unternehmen im Index nach ihren Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz zum Einsatz. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Unternehmen werden nur dann in den Index aufgenommen, wenn sie in den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien, Wind- und Solarenergie oder Geothermie sowie Wasserstoff, Energieeffizienz oder Energiespeichertechnologien tätig sind. Der Solactive Future Energy ESG (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltenen Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mindestens 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die mit umstrittenen Waffen oder Nuklearwaffen fortlaufend in Verbindung stehen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Produktion von oder Dienstleistungen mit Rüstungsgütern oder Handfeuerwaffen erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes durch die Produktion von Tabakwaren oder mehr als 5 % ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von oder Dienstleistungen mit Tabakerzeugnissen erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus dem Abbau von Kohle erzielen, mit Kohleabbau in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten oder mehr als 10 % ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit unkonventioneller Förderung von Erdöl und Erdgas oder Förderung von Erdöl und Erdgas in arktischen Gebieten erzielen, mit diesen Aktivitäten in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten oder die an Erkundungen zu Tiefwasserbohrungen beteiligt sind, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl erzielen oder mehr als 10 % ihres Umsatzes aus Stromerzeugung durch Erdöl oder Dienstleistungen in Verbindung mit fossilen Brennstoffen erzielen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder der Förderung von Uran erzielen, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Overall Flag" von "red" umgesetzt. Diese Unternehmen verstoßen fortlaufend gegen internationale Normen wie beispielsweise die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Environmental Protection Severity Indicator" von "severe" oder "very severe" umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Menschenrechte konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "ISS ESG NBR Fundamental Human Rights Severity Indicator" von "very severe" umgesetzt), mit einem ISS ESG-Rating von "D-", "D" oder "D+", mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Indexes wird zusätzlich eine themenbezogene Selektion vorgenommen. Unternehmen werden nur dann in den Index aufgenommen, wenn sie in den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien, Wind- und Solarenergie oder Geothermie sowie Wasserstoff, Energieeffizienz oder Energiespeichertechnologien tätig sind. Die Titelselektion nutzt den Algorithmus ARTIS (Algorithmic Theme Identification System) zur Verarbeitung natürlicher Sprache (Natural Language Processing, kur NLP). Durch diese Methode ist es möglich Unternehmen unabhängig ihrer Sektorzuordnung oder den Umsätzen, die durch eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit erzielt werden, einem Thema zuzuweisen. Die Gewichtung im Index erfolgt jeweils hälftig anhand des Gewichts nach Streubesitz-Marktkapitalisierung und anhand des Relevanzrangs des Unternehmens von ARTIS. Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95 % der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und erfüllen damit die ökologischen und sozialen Merkmale. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen des Fonds beträgt 0 %. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0 %. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0 %. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. Ökologische Wirkung.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator "ökologische Wirkung" misst, den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie z.B. MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine ökologische Wirkung angestrebt.
Die Berechnung des Index erfolgt auf Grundlage der Nachhaltigkeitsdaten von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Die Nachhaltigkeitsdaten für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die ISS ESG Corporate Ratings werden auf Basis neuer Informationen laufend und jährlich von spezialisierten Analysten aktualisiert. Laufende Aktualisierungen erfolgen anlassbezogen im Fall neuer Informationen bezüglich kontroverser Sachverhalte oder aufgrund größerer Veränderungen in der Unternehmensstruktur. Die jährliche Aktualisierung des Ratings erfolgt auf Basis der Publikation neuer Daten durch das Unternehmen. Für den Ratingprozess und die Validierung und Vervollständigung der erfassten und bewerteten Daten ist der umfassende Dialog mit den Emittenten von zentraler Bedeutung. Ein solch umfassender Dialog wird mit jedem bewerteten Unternehmen alle 2-3 Jahre durchgeführt. Unabhängig davon steht es den bewerteten Unternehmen jederzeit offen, zusätzliche oder neue Information zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der oben dargestellten Vorgehensweise ad hoc oder im nächsten geplanten Update in das Rating eingepflegt werden. Um sich ein umfassendes Bild von dem jeweiligen Unternehmen machen zu können, erheben die Analysten die relevanten Informationen für das Rating sowohl bei den zu analysierenden Unternehmen als auch bei unabhängigen Experten. Darüber hinaus werden Schätzwerte ermittelt, falls Daten nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen von MSCI in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrundeliegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrundeliegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der Solactive Future Energy ESG (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Die Sicherstellung der kontinuierlichen Ausrichtung erfolgt in drei Punkten. Erstens bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG") die Basis der ESG-Bewertung. Jedes Unternehmen wird hierbei einmal im Jahr innerhalb eines dezidierten Ratingprozess bewertet. Zweitens ist der Index darauf ausgerichtet Unternehmen themenbezogen zu selektieren. Dafür werden Unternehmen ausgewählt, die im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienztechnologie tätig sind. Durch die Anwendung von ESG-Kriterien sowie der themenbezogenen Selektion, wird ein Beitrag zur Förderung der Transformation des Energiebereichs geleistet. Drittens erfolgt, um die kontinuierliche Ausrichtung auf den Referenzwert sicherzustellen, im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://solactive.com/downloads/Guideline-Solactive-SOLFTEN.pdf
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-Future-Energy-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.08.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index Solactive Future Energy ESG Select, die am 02.08.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie oder der Förderung von Uran erzielen, mit Kohleabbau in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten, mit unkonventioneller oder arktischer Erdöl- oder Erdgarförderung in Verbindung stehen oder Dienstleistungen mit diesem Bezug anbieten. Darüber hinaus sind keine Unternehmen mehr mit Sitz in China im Index enthalten. Änderung zum 30.08.2024: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund der Änderung des Anteils der angestrebten nachhaltigen Investitionen des ETFs. Die ESG-Strategie des Fonds ändert sich dadurch nicht.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI EMU Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI EMU Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI EMU Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen aus Industriestaaten der Eurozone und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI EMU Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI EMU Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-EMU-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI EMU Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand des "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") bei der Aufnahme in den Index selektiert. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren.Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI EUR Corporates Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst in Euro lautende Unternehmensanleihen von großen und mittelgroßen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Europa haben, und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen anhand des "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") bei der Aufnahme in den Index selektiert. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Selektion anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Er wird zur Selektion der im zugrundeliegenden Index enthaltenen Wertpapiere eingesetzt. So wird dafür gesorgt, dass eine Reduktion der gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios jährlich um mind. 7% im Vergleich zum Vorjahr sinken. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltige Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Emissionen jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinken. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2-Emissionen einem Transitionspfad folgen, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Emissionen.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionszie erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Emissionen: Der Indikator "CO2-Emissionen" drückt aus, wie hoch die gewichteten absoluten CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds sind. Er berechnet sich aus den nach Anteil der Unternehmen am Fondsvolumen gewichteten CO2-Emissionen der Unternehmen, gemessen in tCO2. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. In Folge des Auswahlmechanismus sind im zugrundeliegenden Index überproportional viele Wertpapiere von Unternehmen der LCT Kategorien Solution und Neutral enthalten. So erfolgt eine Reduktion der gewichteten absoluten CO2-Emissionen von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichteten absoluten CO2-Emissionen des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinken. Um die angestrebte Reduktion der gewichteten absoluten CO2-Emissionen zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Januar, April, Juli und Oktober) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-EUR-Corporates-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 24.05.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select, die am 01.05.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 02.11.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI EUR Corporates IG Climate Change ESG Select, die am 01.11.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI Europe Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI Europe Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen europäischer Industriestaaten und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI Europe Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI Europe Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-Europe-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI Europe Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen deutschen Unternehmen und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI Germany Climate Change ESG Select als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-Germany-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI Germany Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI Japan Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI Japan Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI Japan Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen japanischen Unternehmen und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI Japan Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI Japan Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-Japan-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI Japan Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI USA Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI USA Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen amerikanischen Unternehmen und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI USA Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI USA Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-USA-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI USA Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI World Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden Unternehmen anhand ihres "Low Carbon Transition Scores" (nachfolgend "LCT-Score") über- oder untergewichtet. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch MSCI als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://www.msci.com/index-methodology. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätig nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Der Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI World Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen globaler Industriestaaten und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ist es, die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu werden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduzieren werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der MSCI World Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, die mehr als 0% Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5% oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10% oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0% ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0% ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope 1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Bei den verbleibenden Unternehmen im Auswahluniversums des Index wird zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT-Scores vorgenommen. Dieser Score ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und -Score zusammensetzt, adjustiert. So wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt, und, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Damit erfüllt der zugrundeliegende Index die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95% der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und tragen zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 95% der Investitionen erfolgen demnach in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Zudem muss der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2- Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels der Reduktion der CO2-Intensität, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. CO2-Intensität.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltige Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. CO2-Intensität: Der Indikator "CO2-Intensität" drückt aus, wie hoch die CO2-Emissionen der Unternehmen im Fonds im Verhältnis zu deren Unternehmenswert sind. Er berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, gemessen in tCO2 je 1 Mio. Euro Unternehmenswert. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Die LCT Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) werden das ganze Jahr über aktualisiert. Werden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgt eine zusätzliche Bewertung. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung und eine LCT Analyse durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der MSCI World Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Um die angestrebte Reduktion der CO2-Intensität zu erreichen, erfolgt auf Index-Ebene im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://www.msci.com/index-methodology.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-MSCI-World-Climate-Change-ESG-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 02.06.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index MSCI World Climate Change ESG Select, die am 01.06.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde konkretisiert, dass Unternehmen nicht in den Index aufgenommen werden, die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielen oder mehr als 5% aus der Stromerzeugung aus Kernenergie generieren. Die Umsatztoleranzschwelle bezüglich Unternehmen, die Uran abbauen wurde von 0% auf 5% angepasst. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5% oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielen. Änderung zum 01.09.2023: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung" erfolgt aufgrund von Änderung der Einstufung dieses Finanzprodukts nach Offenlegungsverordnung. Durch erweiterte Ausführungen der EU-Behörden ist bei Finanzprodukten, die eine EU-Klimabenchmark abbilden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nachhaltige Investitionen verfolgen. Der ETF wird daher nun nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung eingestuft. Änderung zum 11.12.2023: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.12.2023 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, mindestens 61% des Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen aus Europa oder von Unternehmen, die in europäischen Aktienindizes enthalten sind, zu investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V7B5#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka_Nachhaltigkeit_Select_Aktien_RheinEdition.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, mindestens 61% des Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen aus Europa oder von Unternehmen, die in europäischen Aktienindizes enthalten sind, zu investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V7C3#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka_Nachhaltigkeit_Select_Aktien_RheinEdition.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, mindestens 61% des Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen aus Europa oder von Unternehmen, die in europäischen Aktienindizes enthalten sind, zu investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE0009771907#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka_Nachhaltigkeit_Select_Aktien_RheinEdition.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka_Nachhaltigkeit_Select_Aktien_RheinEdition.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den Solactive Eurozone Sustainability (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren wird ein Best-in-Class Ansatz angewendet, der anhand des ISS ESG Prime Status umgesetzt wird. Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Auf Basis dieser Daten erfolgen die Indexanpassungen durch Solactive. Die Nachhaltigkeitsdaten für die zusätzliche interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://solactive.com/downloads/Guideline_Solactive_Eurozone%20Sustainability%20_Index.pdf. Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale.Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Mit diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Der Deka Oekom Euro Nachhaltigkeit UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den Solactive Eurozone Sustainability (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen Unternehmen mit Sitz in der Eurozone und berücksichtigt ökologische (Environment - "E"), soziale (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Es kommt eine Kombination aus Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening) und einem Best-in-Class Ansatz zum Einsatz. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Der Best-in-Class Ansatz wird anhand des ISS ESG Prime Status umgesetzt. Unternehmen mit dieser Bewertung werden von ISS ESG als Nachhaltigkeitsvorreiter eingestuft. Der Solactive Eurozone Sustainability (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mindestens 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die mit umstrittenen Waffen oder Nuklearwaffen fortlaufend in Verbindung stehen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von oder Dienstleistungen mit Rüstungsgütern oder mehr als 0% ihres Umsatzes durch die Produktion von oder Dienstleistungen mit Handfeuerwaffen erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes durch die Produktion von Tabakwaren oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von oder Dienstleistungen mit Tabakerzeugnissen erzielen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes durch die Produktion von Alkohol oder das Angebot sowie den Vertrieb von bzw. Dienstleistungen mit Glücksspiel oder Pornografie erzielen, die in Verbindung zu Abtreibung stehen oder mehr als 0 % ihres Umsatzes durch Medikamente, die zur Abtreibung eingesetzt werden, erzielen, die in Verbindung zu Tierversuchen stehen oder mehr als 0 % ihres Umsatzes durch die Produktion oder den Vertrieb von Pelzen erwirtschaften, die mehr als 0 % ihres Umsatzes durch die Produktion von genetisch veränderte Organismen für die Landwirtschaft erzielen, die auf einer der Listen für gefährliche Chemikalien (ChemSec SIN List, REACH Candidate Lite, REACH Authorisation List) stehen, die sich auf menschliche embryonale Stammzellen spezialisiert haben oder in Verbindung zum Bereich menschliche embryonale Stammzellen oder Grundlagentechnologien dafür stehen oder die Kontakt zu Forschungseinrichtungen mit diesem Bezug haben, die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus dem Abbau von Kohle erzielen oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit unkonventioneller Förderung von Erdöl und Erdgas oder Förderung von Erdöl und Erdgas in arktischen Gebieten erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl erzielen oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus Stromerzeugung durch Erdöl erzielen, die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit der Stromerzeugung aus Kernenergie oder der Förderung von Uran erzielen oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit Bezug zu Nuklearenergie erwirtschaften, die mit schwerwiegenden oder sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte und/oder Korruption konfrontiert sind. So sind keine Unternehmen enthalten, die gegen internationale Normen wie beispielsweise die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Darüber hinaus kommt ein Best-in-Class Ansatz anhand des ISS ESG Prime Status zum Einsatz. Unternehmen mit dieser Bewertung werden von ISS ESG als Nachhaltigkeitsvorreiter eingestuft. Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Davon werden mindestens 95 % der Investitionen nach den im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie verwaltet und erfüllen damit die ökologischen und sozialen Merkmale. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen des Fonds beträgt 0 %. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0 %. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0 %. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung und 3. Soziale Wirkung.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator "ökologische Wirkung" misst, den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie z.B. MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator "soziale Wirkung" misst den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine soziale Wirkung angestrebt.
Die Berechnung des Index erfolgt auf Grundlage der Nachhaltigkeitsdaten von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG"). Die Nachhaltigkeitsdaten für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Die ISS ESG Corporate Ratings werden auf Basis neuer Informationen laufend und jährlich von spezialisierten Analysten aktualisiert. Laufende Aktualisierungen erfolgen anlassbezogen im Fall neuer Informationen bezüglich kontroverser Sachverhalte oder aufgrund größerer Veränderungen in der Unternehmensstruktur. Die jährliche Aktualisierung des Ratings erfolgt auf Basis der Publikation neuer Daten durch das Unternehmen. Für den Ratingprozess und die Validierung und Vervollständigung der erfassten und bewerteten Daten ist der umfassende Dialog mit den Emittenten von zentraler Bedeutung. Ein solch umfassender Dialog wird mit jedem bewerteten Unternehmen alle 2-3 Jahre durchgeführt. Unabhängig davon steht es den bewerteten Unternehmen jederzeit offen, zusätzliche oder neue Information zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der oben dargestellten Vorgehensweise ad hoc oder im nächsten geplanten Update in das Rating eingepflegt werden. Um sich ein umfassendes Bild von dem jeweiligen Unternehmen machen zu können, erheben die Analysten die relevanten Informationen für das Rating sowohl bei den zu analysierenden Unternehmen als auch bei unabhängigen Experten. Darüber hinaus werden Schätzwerte ermittelt, falls Daten nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen von MSCI in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der Solactive Eurozone Sustainability (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Die Sicherstellung der kontinuierlichen Ausrichtung erfolgt in drei Punkten. Erstens bildet das Nachhaltigkeitsresearch von Institutional Shareholder Services Inc. (nachfolgend "ISS ESG") die Basis der ESG-Bewertung. Jedes Unternehmen wird hierbei einmal im Jahr innerhalb eines dezidierten Ratingprozess bewertet. Zweitens werden beim Index mittels eines sogenannten Negativ-Screenings dezidierte Ausschlusskriterien angewendet. Drittens erfolgt, um die kontinuierliche Ausrichtung auf den Referenzwert sicherzustellen, im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im März, Juni, September und Dezember) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://solactive.com/downloads/Guideline_Solactive_Eurozone%20Sustainability%20_Index.pdf
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-Oekom-Euro-Nachhaltigkeit-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 28.12.2022: Zur Umsetzung der Anforderungen der Delegierten Verordnung zur Offenlegungsverordnung (EU 2022/1288) wurden die Angaben mit zusätzlichen Informationen auf der Internetseite ergänzt. Hierbei wurde beispielsweise die Aufteilung der Investitionen hinzugefügt. Es ergab sich durch diese Änderung keine Anpassung der Anlagestrategie. Änderung zum 30.08.2024: Die Anpassung der "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung" erfolgt aufgrund der Änderung des Anteils der angestrebten nachhaltigen Investitionen des ETFs. Die ESG-Strategie des Fonds ändert sich dadurch nicht.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Der Teilfonds versucht, sein Anlageziel weltweit durch eine breit gestreute Anlage hauptsächlich in Aktien zu erreichen. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Teilfondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Teilfonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus dem Abbau von Uran generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung wesentlicher Komponenten für Kernkraftwerke generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt dadurch, dass nicht in Unternehmen investiert wird, denen schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globale Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0133819333#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka_Portfolio_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka_Portfolio_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond Select (Preisindex) nachzubilden. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt Mindestausschlüsse (sog. Negativ-Screening). Des Weiteren werden nur Unternehmensanleihen, die in der Green Bond Datenbank (GBDB) der Climate Bonds Initiative (CBI) geführt werden und somit als nachhaltige Investition mit Umweltziel klassifiziert wurden, in den Index aufgenommen (sog. Positiv-Screening). Die Basis der ESG-Bewertung bildet das Nachhaltigkeitsresearch von MSCI ESG Research LLC. Auf Basis dieser Daten erfolgen sowohl die Indexanpassungen durch den Indexanbieter IHS Markit als auch die zusätzliche Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Methodologie des zugrundeliegenden Index finden Sie im Internet auf folgender Webseite: https://content.markitcdn.com/corporate/Company/Files/DownloadDocument?CMSID=ad6fef7f6df248bb8f64dd3d1a28fd31. Dieser Fonds verfolgt das nachhaltige Investitionsziele Projekte zu finanzieren, die eine positive Wirkung auf die Umwelt entfalten, indem, mit Ausnahme von Bankguthaben, ausschließlich nachhaltige Investitionen getätigt werden. Es erfolgen mindestens 95 % der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen.
Der Fonds tätigt nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an zur Erreichung von Umweltzielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrere der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen, trotz eines positiven Beitrags, gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der zugrundeliegende Index berücksichtigt bei der Auswahl der im Index enthaltenen Titel die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den beiden Bereichen Treibhausgasemissionen sowie Soziales und Beschäftigung berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/ oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/ oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll handeln und Menschenrechte achten.
Dieser Fonds verfolgt das nachhaltige Investitionsziel Projekte zu finanzieren, die eine positive Wirkung auf die Umwelt entfalten, indem mit Ausnahme von Bankguthaben, ausschließlich nachhaltige Investitionen getätigt werden, die zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs beitragen. Der Deka iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst in Euro lautende Unternehmensanleihen von großen und mittelgroßen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Europa haben und die in der Green Bond Datenbank (GBDB) der Climate Bonds Initiative (CBI) geführt werden und somit von der Kapitalverwaltungsgesellschaft als nachhaltige Investition mit Umweltziel klassifiziert wurden (sog. Positiv-Screening). Darüber hinaus werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht einhalten, ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt mit diesen Investitionen an zur Erreichung von Umweltzielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrere der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Der iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond Select Index wurde als Referenzwert definiert, um sicherzustellen, dass dieses Finanzprodukt das nachhaltige Investitionsziel erreicht.
Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der Fonds investiert hierzu direkt (physische Replikation) in alle im Index enthaltene Wertpapiere. Dabei stimmt der Anteil der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu mind. 95% mit dem Anteil der Wertpapiere im Index (sog. Duplizierungsgrad) überein. Dazu wird das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingeschränkt. Nicht investiert wird in Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen und/oder Atomwaffen generieren oder die in anderer Weise mit umstrittenen oder Atomwaffen in Verbindung stehen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen für Waffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen erzielen, 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion von Handfeuerwaffen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen generieren, die Umsätze aus der Produktion von Tabakwaren oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen oder damit in Verbindung stehender Lizenzierung erzielen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen ausüben, einschließlich Exploration, Förderung, Abbau, Lagerung, Vertrieb und Handel von Öl und Gas, Produktion und Vertrieb von Kraftwerkskohle sowie Produktion, Vertrieb, Lagerung und Reserven von metallurgischer Kohle (gemessen anhand des Datenpunkts ACTIVE_FF_SECTOR_EXPOSURE), die mehr als 0 % Ihrer Umsätze aus der Förderung von Kohle erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle fördern oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielen, die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, oder 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen generieren, die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielen, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand fördern, die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl- oder Erdgasförderung beziehen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten fördern, die 5% oder mehr ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie, der Stromerzeugung aus Kernenergie oder aus dem Uranabbau erzielen, die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen halten, die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Controversy Score" von 0 umgesetzt), die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert sind (dies wird durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem "MSCI ESG Environmental Controversy Score" von 1 oder 0 umgesetzt), die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten, mit einem MSCI ESG-Rating von "CCC" oder "B", fehlendem ESG-Score, mit einer CO2-Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500, mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300. Die Gesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Im zugrundeliegenden Index sind keine Unternehmen enthalten, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen des Fonds beträgt 95%. Dieser Mindestanteil beinhaltet nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform). Nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen ("Do No Significant Harm" bzw. "DNSH") und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden ("Good Governance"). Unternehmen können grundsätzlich nachhaltige und nicht nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten betreiben. Nachhaltige Aktivitäten werden somit anteilig an ihrem Beitrag zum Unternehmensumsatz als nachhaltige Investitionen angerechnet. Wenn die Mittelverwendung des investierten Wertpapieres an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden ist, dann wird die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet. Dies ist zum Beispiel bei Green oder Social Bonds der Fall. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt jeweils 0%. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Ein ökologischer und sozialer Mindestschutz wird bei den oben genannten Investitionen hergestellt, indem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert der Fonds grundsätzlich nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels und der Nachhaltigkeitsindikatoren, wird auf Index-Ebene sichergestellt. Dies erfolgt durch die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Januar, April, Juli und Oktober). Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien und 2. Ökologische Wirkung.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit das nachhaltigen Investitionsziel erfüllt wird, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Der Indikator "Einhaltung Ausschlusskriterien" misst, ob der Fonds die im Indexregelwerk definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß dem Indexregelwerk ausgeschlossene Emittenten erfolgen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator "ökologische Wirkung" misst, den Umfang, in dem Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie z.B. MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine ökologische Wirkung angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten zur Berechnung des Index sowie für die interne Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH werden von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne werden die Unternehmen in der Regel einmal jährlich kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wird ihnen zugesendet. Kommentare und Feedback werden dabei jederzeit berücksichtigt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Aktualisierung der Daten. Nach Abschluss werden die Daten von MSCI-Analysten auf die Qualität hin überprüft. Dabei ermittelt MSCI Schätzwerte, wenn von den Unternehmen keine Daten bereitgestellt werden oder diese nicht plausibilisiert werden können. Zudem wird im Rahmen der Indexkonstruktion auf die Green Bond Database der Climate Bonds Initiative zugegriffen, um Anleihen zu identifizieren, die als Green Bond klassifiziert wurden. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka Investment GmbH im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da noch Defizite bestehen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka Investment GmbH vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch vermieden, dass Unternehmen nur in den Index aufgenommen werden, wenn grundsätzlich eine Nachhaltigkeitsbewertung durch den Datenanbieter erfolgt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass das Erreichen des nachhaltigen Investitionsziels nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Es wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt. Daraus werden zum einen Ausschlüsse von Emittenten aus dem Anlageuniversum abgeleitet. Basierend auf den Informationen des Sustainability Risk Committee und der Klassifizierung der Emittenten im Risikostufenmodell erfolgen im Rahmen der physischen Replikation des zugrunde liegenden Index keine Investitionen in Emittenten, die sehr hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Des Weiteren dient das ESG-Risikostufenmodell dazu, eine jährliche Überprüfung der ESG-Kriterien des Index durchzuführen. Werden dabei Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, die im zugrunde liegenden Index enthalten sind, wird ein Wechsel des zugrunde liegenden Index geprüft.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagement-Aktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Expertinnen und Experten und Mitarbeitenden des Fondsmanagements sowie den Research-Analystinnen und -Analysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanlegerinnen und -anleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unserer Webseite www.deka.de im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Für dieses Produkt wurde der iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond Select (Preisindex) als Referenzwert zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bestimmt. Der Index enthält nur Unternehmensanleihen, die in der Green Bond Datenbank (GBDB) der Climate Bonds Initiative (CBI) geführt werden (sog. Positiv-Screening). Darüber hinaus werden beim Index mittels eines sogenannten Negativ-Screenings dezidierte Ausschlusskriterien angewendet. So wird sichergestellt, dass nur Wertpapiere im Index enthalten sind, die als nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen eingestuft werden. Um die kontinuierliche Ausrichtung auf den Referenzwert sicherzustellen, erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Januar, April, Juli und Oktober) eine Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere. Die Methode des zugrundeliegenden Index ist abrufbar unter: https://content.markitcdn.com/corporate/Company/Files/DownloadDocument?CMSID=ad6fef7f6df248bb8f64dd3d1a28fd31
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen "Vorvertragliche Informationen Offenlegungs-VO" und "Regelmäßiger Bericht Offenlegungs-VO" zum Download: https://www.deka-etf.de/etfs/Deka-iBoxx-MSCI-ESG-EUR-Corporates-Green-Bond-UCITS-ETF#downloads
Änderung zum 09.02.2024: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung erfolgt aufgrund von Änderungen des Regelwerks des zugrundeliegenden Index, die am 01.02.2024 in Kraft getreten sind. Es wurde die Umsatztoleranzgrenze, von Unternehmen, die Umsätze aus Kohleverstromung erzielen von mehr als 10 % auf 5 % oder mehr ihres Umsatzes geändert. Es werden außerdem keine Unternehmen mehr in den Index aufgenommen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen ausüben.
Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Das Vermögen des Fonds wird in Investmentanteilen (im Folgenden "Zielfonds") angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen und die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) ausgewählt werden. Im Rahmen der ESG-Strategie wird auf Basis interner Recherchen und Analysen sowie unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-Bewertung innerhalb der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe aufweisen (Best-in-Class Ansatz). Darüber hinaus werden Zielfonds ausgeschlossen, welche eine niedrigere ESG-Einstufung als bspw. BBB von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter aufweisen. Die Gesellschaft beachtet die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI). Zusätzlich müssen auch Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die Fondsmanager, welche die Zielfonds verwalten, die PRI berücksichtigen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird im Rahmen der ESG-Strategie bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden im Rahmen der ESG-Strategie keine Anlagen getätigt, wenn mehr als 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichte zum Download: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000A2DJVW9#downloadBereich
Stand: 18.11.2022
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 75% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000A2N44K6#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_ZielStruktur_offensiv_2023.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel des Fonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren, wobei der Anteil der Zielfonds, d.h. Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und sonstige Fonds, mindestens 75% des Fondsvermögens betragen muss. Nach Auflegung baut der Fonds über eine Dauer von drei Jahren seine Gewichtung insbesondere in Aktien und Aktienfonds aus. Danach wird angestrebt, mindestens 60% des Fondsvermögens in Aktien und Aktienfonds zu investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 75% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Anbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC). Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPS9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_ZielStruktur_offensiv_2025.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_ZielStruktur_offensiv_2025.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet.Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2CFR7#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_ausgewogen.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_ausgewogen.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000A2DJVV1#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_dynamisch.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_dynamisch.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören, oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert vor. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2CFP1#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_konservativ.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_konservativ.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2CFQ9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_moderat.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_moderat.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2CFT3#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-BasisAnlage_offensiv.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-BasisAnlage_offensiv.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6D3#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-ESG_Sigma_Plus_Ausgewogen.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-ESG_Sigma_Plus_Ausgewogen.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs insbesondere durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0236907720#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-ESG_Sigma_Plus_Dynamisch.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs insbesondere durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0236908371#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-ESG_Sigma_Plus_Dynamisch.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-ESG_Sigma_Plus_Dynamisch.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6C5#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-ESG_Sigma_Plus_Konservativ.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-ESG_Sigma_Plus_Konservativ.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Erdöl und/oder Erdgas, von arktischem Öl und/oder von Schiefergas und/oder -öl generieren, Stammzellenforschung aus menschlichen Embryos durchführen oder Technologien hierfür bereitstellen, gefährliche Chemikalien herstellen, genverändertes Saatgut herstellen, ihre Umsätze zu mehr als 1% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 1% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Atomwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel von Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus dem Vertrieb im Großhandel von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generiere, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 28 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, die Todesstrafe eine gesetzlich zulässige Strafe darstellt, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000A2DJVM0#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Institutionell_Weltzins_ESG.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Institutionell_Weltzins_ESG.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 20% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Erdöl und/oder Erdgas, von arktischem Öl und/oder Ölsanden und von Schiefergas und/oder -öl generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Pelzprodukten generieren, Umsätze aus der Herstellung von Abtreibungsmitteln bzw. der Durchführung von Abtreibungen generieren, genetische Veränderungen an Pflanzen für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Verzehr durchführen, Tierversuche für nicht-pharmazeutische Produkte durchführen, Stammzellenforschung aus menschlichen Embryos durchführen, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exkl. Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, die Todesstrafe eine gesetzlich zulässige Strafe darstellt, durch SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben, oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 20% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LKC4#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Kirchen_Balance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 20% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Erdöl und/oder Erdgas, von arktischem Öl und/oder Ölsanden und von Schiefergas und/oder -öl generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Pelzprodukten generieren, Umsätze aus der Herstellung von Abtreibungsmitteln bzw. der Durchführung von Abtreibungen generieren, genetische Veränderungen an Pflanzen für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Verzehr durchführen, Tierversuche für nicht-pharmazeutische Produkte durchführen, Stammzellenforschung aus menschlichen Embryos durchführen, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exkl. Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, die Todesstrafe eine gesetzlich zulässige Strafe darstellt, durch SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben, oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 20% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2J7T1#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Kirchen_Balance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Kirchen_Balance.pdf
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Teilfondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Teilfonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0703710904#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, mindestens 61 % des Netto-Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen, die in deutschen Aktienindizes enthalten sind, oder aus Deutschland sind, zu investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2339811767#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Deutschland.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, mindestens 61 % des Netto-Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen, die in deutschen Aktienindizes enthalten sind, oder aus Deutschland sind, zu investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2339811841#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Deutschland.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Deutschland.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2339785821#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Europa.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Europa.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2339786043#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Europa.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Ziel der Anlagepolitik dieses Fonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Verstromung von Kohle generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2331265863#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Nordamerika.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Aktien_Nordamerika.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0703711118#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Balance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Balance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 60% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ein mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachses durch die Vereinnahmung laufender Zinserträge sowie eine positive Entwicklung der Kurse der Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 60% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt dadurch, dass nicht in Unternehmen investiert wird, denen schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen wird. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 60% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0107368036#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_BasisStrategie_Renten.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_BasisStrategie_Renten.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist ein mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachses durch die Vereinnahmung laufender Zinserträge sowie eine positive Entwicklung der Kurse der Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 60% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt dadurch, dass nicht in Unternehmen investiert wird, denen schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen wird. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1084635462#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_BasisStrategie_Renten.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle und/oder Ölsanden generieren, Umsätze aus der Herstellung von Tabak generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, Umsätze aus der Kohleverstromung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus dem Betreiben von Kernkraftwerken oder der Herstellung wesentlicher Komponenten von Kernkraftwerken generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generiere, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden oder deren Status als Atommacht nicht eindeutig ist, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben, das Klima-Übereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0EF98#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Dividenden_RheinEdition.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Dividenden_RheinEdition.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, weltweit zu mindestens 61% in Aktien zu investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V521#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_DividendenStrategie.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_DividendenStrategie.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3 % des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6U7#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Dynamisch.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Dynamisch.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist eine mittel- bis langfristig eine angemessene Gesamtrendite aus Kapitalwachstum und Ertrag in Euro zu erwirtschaften. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2206794112#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_EinkommensStrategie.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_EinkommensStrategie.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement investiert überwiegend in Aktien von Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, welche bspw. an der Erforschung, Entwicklung oder Vermarktung von Gesundheitsfürsorgeprodukten arbeiten. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0348413229#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Gesundheit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Gesundheit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Fondsmanagement investiert überwiegend in Aktien von Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, welche bspw. an der Erforschung, Entwicklung oder Vermarktung von Gesundheitsfürsorgeprodukten arbeiten. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0348413815#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Gesundheit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es muss zu mindestens 61% weltweit in Aktien angelegt werden. Hierbei werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten sowie Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben, oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert vor. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V554#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_GlobalChampions.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_GlobalChampions.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 20% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Ziel des Fonds ist es ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 30% aus der Förderung und/oder Verstromung von Kohle generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 28 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Darüber hinaus werden im Rahmen des Positiv-Screenings der Nachhaltigkeitsstrategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten für das Anlageuniversum ausgewählt, deren wirtschaftliche Tätigkeiten einen möglichst hohen direkten oder indirekten Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der "Ziele für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals) leisten. Bei diesem Fonds wird insbesondere ein aktiver Beitrag zur Erfüllung der Ziele "Gesundheit und Wohlergehen" (SDG 3), "Bekämpfung von Wasserknappheit" (SDG 6), "Bezahlbare und saubere Energie" (SDG 7), "verantwortungsvoller Konsum und nachhaltige Produktion" (SDG 12) sowie "Maßnahmen zum Klimaschutz" (SDG 13) geleistet (sog. Impact Investing). Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 20% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2109588199#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Impact_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Impact_Aktien.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 50% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Ziel des Fonds ist es ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 30% aus der Förderung und/oder Verstromung von Kohle generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 28 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Darüber hinaus werden im Rahmen des Positiv-Screenings der Nachhaltigkeitsstrategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten für das Anlageuniversum ausgewählt, deren wirtschaftliche Tätigkeiten einen möglichst hohen direkten oder indirekten Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der "Ziele für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals) leisten. Bei diesem Fonds wird insbesondere ein aktiver Beitrag zur Erfüllung der Ziele "Gesundheit und Wohlergehen" (SDG 3), "Bekämpfung von Wasserknappheit" (SDG 6), "Bezahlbare und saubere Energie" (SDG 7), "verantwortungsvoller Konsum und nachhaltige Produktion" (SDG 12) sowie "Maßnahmen zum Klimaschutz" (SDG 13) geleistet (sog. Impact Investing). Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 50% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2112788208#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Impact_Renten.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Impact_Renten.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufen der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/ oder Erdgas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2D7Z4#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufen der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/ oder Erdgas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LKE0#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufen der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/ oder Erdgas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE0007019499#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Kommunal.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK1CJS9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_ManagerSelect.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_ManagerSelect.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile mindestens 51% betragen muss. Es wird angestrebt grundsätzlich in Zielfonds der Anlageklassen Aktien und Renten zu investieren. Die Grundlage der Portfoliostruktur ist ein Allokationsmodell, das eine Gewichtung von 70% Aktien- und 30% Rentenfonds anstrebt, wobei die Umsetzung im Fonds in Abhängigkeit von der Markteinschätzung im Rahmen der Anlagerichtlinien variiert. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Zielfonds nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening), die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Die Verwaltungsgesellschaft legt bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Im Rahmen der ESG-Strategie werden die im nachfolgenden beschriebenen Ausschlüsse für mindestens 51% des Fondsvermögens angewendet. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPA7#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_ManagerSelect_offensiv.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_ManagerSelect_offensiv.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das Stockholm International SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V5F0#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Multi_Asset.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Multi_Asset.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das Stockholm International SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V5G8#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Multi_Asset.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0703711035#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Renten.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_Renten.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2248571288#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_Renten.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2EAD4#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_StrategieInvest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK2EAE2#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Nachhaltigkeit_StrategieInvest.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Nachhaltigkeit_StrategieInvest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoße oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6V5#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Praemienstrategie_Select.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Praemienstrategie_Select.pdf
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1.Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE0005896864#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Stiftungen_Balance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1.Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LKD2#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-Stiftungen_Balance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-Stiftungen_Balance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Der Fonds verfolgt die Strategie, das Anlageziel durch eine risikogestreute, weltweite Anlage hauptsächlich in Aktien von Unternehmen, die ihre Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend in den Sektoren Klima- und Umweltschutz, Wasserwirtschaft und/oder erneuerbare Energien erzielen. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 28 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0ECS2#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-UmweltInvest.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-UmweltInvest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Der Fonds verfolgt die Strategie, das Anlageziel durch eine risikogestreute, weltweite Anlage hauptsächlich in Aktien von Unternehmen, die ihre Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend in den Sektoren Klima- und Umweltschutz, Wasserwirtschaft und/oder erneuerbare Energien erzielen. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 28 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0ECT0#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-UmweltInvest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakerzeugnissen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Fonds_Selektion_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Fonds_Selektion_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LNA2#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Frankfurter_Sparkasse_Nachhaltigkeit_Invest_Flexibel.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LNB0#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Frankfurter_Sparkasse_Nachhaltigkeit_Invest_Flexibel.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Frankfurter_Sparkasse_Nachhaltigkeit_Invest_Flexibel.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Dieses Positiv-Screening erfolgt aus Basis eines ESG-Ratings einer externen Researchagentur. Es wird nur in Unternehmen investiert, die eine Mindestbewertung erfüllen und damit ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsperformance aufweisen. Zudem werden nur Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die innerhalb der jüngsten Vergangenheit Fortschritte bei ihren Nachhaltigkeitsratings aufweisen und damit Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen können. Dabei wird deren letzte ESG-Bewertung im Vergleich zu der Bewertung vor 3 bzw. 4 Jahre betrachtet. Hierzu wird auf externes Research der Researchagentur imug Beratungsgesellschaft mbH zurückgergriffen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel mit gemäß internationalen Verträgen kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind, Umsätze aus der Herstellung konventioneller Waffen, sowie strategischer Komponenten oder strategischer Dienstleistungen für konventionellen Waffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak generieren, Atomenergie erzeugen oder vertreiben (inkl. dem Verkauf von Atomstrom) und/ oder wesentliche Bauteile oder Dienstleistungen für die Atomkraftwerke herstellen und/ oder Uranminen besitzen oder betreiben, Umsätze aus der Exploration, Herstellung und/ oder Stromergzeugung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas und Torf) generieren, Umsätze aus dem Abbau von Kohle und/ oder aus der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle generieren, Umsätze aus der Ölgewinnung aus Teersaden oder Ölschiefer generieren, an umstrittenen Öl- und Gasquellen wie z.B. Arktischer Offshore-Bohrungen oder Hydraulic Fracturing beteiligt sind, essentiellen Produkte oder Dienstleitungen für die Fracking-Industrie herstellen, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind oder ein ESG-Rating schlechter als 30 von Moody's ESG Solutions (auf einer Skala von 0 bis 100) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Dieses Positiv-Screening erfolgt aus Basis eines ESG-Ratings einer externen Researchagentur. Es wird nur in Unternehmen investiert, die eine Mindestbewertung erfüllen und damit ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsperformance aufweisen. Zudem werden nur Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die innerhalb der jüngsten Vergangenheit Fortschritte bei ihren Nachhaltigkeitsratings aufweisen und damit Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen können. Dabei wird deren letzte ESG-Bewertung im Vergleich zu der Bewertung vor 3 bzw. 4 Jahre betrachtet. Hierzu wird auf externes Research der Researchagentur imug Beratungsgesellschaft mbH zurückgergriffen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel mit gemäß internationalen Verträgen kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind, Umsätze aus der Herstellung konventioneller Waffen, sowie strategischer Komponenten oder strategischer Dienstleistungen für konventionellen Waffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak generieren, Atomenergie erzeugen oder vertreiben (inkl. dem Verkauf von Atomstrom) und/ oder wesentliche Bauteile oder Dienstleistungen für die Atomkraftwerke herstellen und/ oder Uranminen besitzen oder betreiben, Umsätze aus der Exploration, Herstellung und/ oder Stromergzeugung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas und Torf) generieren, Umsätze aus dem Abbau von Kohle und/ oder aus der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle generieren, Umsätze aus der Ölgewinnung aus Teersaden oder Ölschiefer generieren, an umstrittenen Öl- und Gasquellen wie z.B. Arktischer Offshore-Bohrungen oder Hydraulic Fracturing beteiligt sind, essentiellen Produkte oder Dienstleitungen für die Fracking-Industrie herstellen, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind oder ein ESG-Rating schlechter als 30 von Moody's ESG Solutions (auf einer Skala von 0 bis 100) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LKA8#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Hamburger_Nachhaltigkeitsfonds_-_Best_in_Progress.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Dieses Positiv-Screening erfolgt aus Basis eines ESG-Ratings einer externen Researchagentur. Es wird nur in Unternehmen investiert, die eine Mindestbewertung erfüllen und damit ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsperformance aufweisen. Zudem werden nur Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die innerhalb der jüngsten Vergangenheit Fortschritte bei ihren Nachhaltigkeitsratings aufweisen und damit Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen können. Dabei wird deren letzte ESG-Bewertung im Vergleich zu der Bewertung vor 3 bzw. 4 Jahre betrachtet. Hierzu wird auf externes Research der Researchagentur imug Beratungsgesellschaft mbH zurückgergriffen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel mit gemäß internationalen Verträgen kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind, Umsätze aus der Herstellung konventioneller Waffen, sowie strategischer Komponenten oder strategischer Dienstleistungen für konventionellen Waffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak generieren, Atomenergie erzeugen oder vertreiben (inkl. dem Verkauf von Atomstrom) und/ oder wesentliche Bauteile oder Dienstleistungen für die Atomkraftwerke herstellen und/ oder Uranminen besitzen oder betreiben, Umsätze aus der Exploration, Herstellung und/ oder Stromergzeugung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas und Torf) generieren, Umsätze aus dem Abbau von Kohle und/ oder aus der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle generieren, Umsätze aus der Ölgewinnung aus Teersaden oder Ölschiefer generieren, an umstrittenen Öl- und Gasquellen wie z.B. Arktischer Offshore-Bohrungen oder Hydraulic Fracturing beteiligt sind, essentiellen Produkte oder Dienstleitungen für die Fracking-Industrie herstellen, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind oder ein ESG-Rating schlechter als 30 von Moody's ESG Solutions (auf einer Skala von 0 bis 100) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0EF72#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Hamburger_Nachhaltigkeitsfonds_-_Best_in_Progress.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Dieses Positiv-Screening erfolgt aus Basis eines ESG-Ratings einer externen Researchagentur. Es wird nur in Unternehmen investiert, die eine Mindestbewertung erfüllen und damit ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsperformance aufweisen. Zudem werden nur Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die innerhalb der jüngsten Vergangenheit Fortschritte bei ihren Nachhaltigkeitsratings aufweisen und damit Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen können. Dabei wird deren letzte ESG-Bewertung im Vergleich zu der Bewertung vor 3 bzw. 4 Jahre betrachtet. Hierzu wird auf externes Research der Researchagentur imug Beratungsgesellschaft mbH zurückgergriffen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel mit gemäß internationalen Verträgen kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind, Umsätze aus der Herstellung konventioneller Waffen, sowie strategischer Komponenten oder strategischer Dienstleistungen für konventionellen Waffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak generieren, Atomenergie erzeugen oder vertreiben (inkl. dem Verkauf von Atomstrom) und/ oder wesentliche Bauteile oder Dienstleistungen für die Atomkraftwerke herstellen und/ oder Uranminen besitzen oder betreiben, Umsätze aus der Exploration, Herstellung und/ oder Stromergzeugung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas und Torf) generieren, Umsätze aus dem Abbau von Kohle und/ oder aus der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle generieren, Umsätze aus der Ölgewinnung aus Teersaden oder Ölschiefer generieren, an umstrittenen Öl- und Gasquellen wie z.B. Arktischer Offshore-Bohrungen oder Hydraulic Fracturing beteiligt sind, essentiellen Produkte oder Dienstleitungen für die Fracking-Industrie herstellen, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind oder ein ESG-Rating schlechter als 30 von Moody's ESG Solutions (auf einer Skala von 0 bis 100) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LMD8#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Hamburger_Nachhaltigkeitsfonds_-_Best_in_Progress.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Hamburger_Nachhaltigkeitsfonds_-_Best_in_Progress.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Dieses Positiv-Screening erfolgt aus Basis eines ESG-Ratings einer externen Researchagentur. Es wird nur in Unternehmen investiert, die eine Mindestbewertung erfüllen und damit ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsperformance aufweisen. Zudem werden nur Unternehmen in das Anlageuniversum aufgenommen, die innerhalb der jüngsten Vergangenheit Fortschritte bei ihren Nachhaltigkeitsratings aufweisen und damit Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen können. Dabei wird deren letzte ESG-Bewertung im Vergleich zu der Bewertung vor 3 bzw. 4 Jahre betrachtet. Hierzu wird auf externes Research der Researchagentur imug Beratungsgesellschaft mbH zurückgergriffen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel mit gemäß internationalen Verträgen kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten beteiligt sind, Umsätze aus der Herstellung konventioneller Waffen, sowie strategischer Komponenten oder strategischer Dienstleistungen für konventionellen Waffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak generieren, Atomenergie erzeugen oder vertreiben (inkl. dem Verkauf von Atomstrom) und/ oder wesentliche Bauteile oder Dienstleistungen für die Atomkraftwerke herstellen und/ oder Uranminen besitzen oder betreiben, Umsätze aus der Exploration, Herstellung und/ oder Stromergzeugung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas und Torf) generieren, Umsätze aus dem Abbau von Kohle und/ oder aus der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle generieren, Umsätze aus der Ölgewinnung aus Teersaden oder Ölschiefer generieren, an umstrittenen Öl- und Gasquellen wie z.B. Arktischer Offshore-Bohrungen oder Hydraulic Fracturing beteiligt sind, essentiellen Produkte oder Dienstleitungen für die Fracking-Industrie herstellen, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind oder ein ESG-Rating schlechter als 30 von Moody's ESG Solutions (auf einer Skala von 0 bis 100) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden, indem sie in schwerwiegende Kontroversen im Bereich Menschnrechte, Arbeitsrechte, Umwelt oder Korruption verwickelt sind. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0EF64#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Hamburger_Nachhaltigkeitsfonds_-_Best_in_Progress.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in den Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Ziel der Anlagepolitik dieses Fonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum sowie eine regelmäßige Ausschüttung zu erwirtschaften. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen, eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://deka.de/privatkunden/pflicht. Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Hamburger_Stiftungsfonds.pdf.
Stand: 01.01.2023
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Wucherzinsen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V5R5#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Heidelberg_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Heidelberg_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es wird mindestens 61% des Fondsvermögens in Aktien investiert und nach der ESG-Strategie verwaltet, dabei werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Wucherzinsen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V695#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Heidelberg_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien_Offensiv.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Heidelberg_Nachhaltigkeit_Globale_Aktien_Offensiv.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Teilfonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten sowie Investmentanteilen nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Bei der Auswahl von Zielfonds werden nur Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen, welche bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus können weitere Emittenten aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, wenn sie in ökologische oder soziale Kontroversen verwickelt sind und ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko aufweisen. Dazu wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für Emittenten mit ESG-Kontroversen eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht erreichen, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0097711666#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LBBW_Balance_CR_20.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LBBW_Balance_CR_20.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Teilfonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten sowie Investmentanteilen nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Bei der Auswahl von Zielfonds werden nur Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen, welche bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus können weitere Emittenten aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, wenn sie in ökologische oder soziale Kontroversen verwickelt sind und ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko aufweisen. Dazu wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für Emittenten mit ESG-Kontroversen eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht erreichen, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0097712045#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LBBW_Balance_CR_40.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LBBW_Balance_CR_40.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Teilfonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor, dass im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses die Auswahl von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten sowie Investmentanteilen nach ESG-Kriterien erfolgt. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Mindestausschlüsse zum Einsatz (sog. Negativ-Screening): Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten (nachfolgend Emittenten) anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen werden. Bei der Auswahl von Zielfonds werden nur Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen, welche bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus können weitere Emittenten aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, wenn sie in ökologische oder soziale Kontroversen verwickelt sind und ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko aufweisen. Dazu wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für Emittenten mit ESG-Kontroversen eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht erreichen, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0097712474#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LBBW_Balance_CR_75.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LBBW_Balance_CR_75.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung und/ oder Verstromung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder dem Vertrieb im Großhandel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 50 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Leipziger_Vermoegensstrategie_Balance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Leipziger_Vermoegensstrategie_Balance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung und/ oder Verstromung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder dem Vertrieb im Großhandel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 50 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Leipziger_Vermoegensstrategie_Potenzial.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Leipziger_Vermoegensstrategie_Potenzial.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung und/ oder Verstromung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder dem Vertrieb im Großhandel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 50 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Leipziger_Vermoegensstrategie_Substanz.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Leipziger_Vermoegensstrategie_Substanz.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 61 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro, bei entsprechender Akzeptanz einer gegebenenfalls erhöhten Volatilität. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien oder Anleihen) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 61% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Biozide generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Palmöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle und/ oder konventionellem oder unkonventionellem Öl und Gas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Kern-/Atomenergie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 61% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1856121550#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LoewenPlus_Chance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LoewenPlus_Chance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Biozide generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Palmöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle und/ oder konventionellem oder unkonventionellem Öl und Gas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Kern-/Atomenergie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1856121394#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LoewenPlus_Rendite.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LoewenPlus_Rendite.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Biozide generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Palmöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle und/ oder konventionellem oder unkonventionellem Öl und Gas generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Kern-/Atomenergie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1856121477#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_LoewenPlus_Wachstum.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_LoewenPlus_Wachstum.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Es wird angestrebt, Gold-ETCs unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auf Basis der Vorgaben des LBMA Responsible Gold Standards auszuwählen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder- eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPF6#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_MBS_Invest_2_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_MBS_Invest_2_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Es wird angestrebt, Gold-ETCs unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auf Basis der Vorgaben des LBMA Responsible Gold Standards auszuwählen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPG4#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_MBS_Invest_3_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_MBS_Invest_3_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Fondsvermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2343012840#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Mix-Fonds_HNI_Chance_nachhaltig.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Mix-Fonds_HNI_Chance_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0104457105#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Chance.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Chance.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 60% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 60% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 60% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0202181771#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Chance_Plus.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Chance_Plus.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 60% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0104455588#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Ertrag.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Ertrag.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Teilfonds ist mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0104456800#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Wachstum.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Naspa_Nachhaltigkeit_PortfolioSelect_Wachstum.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE0009771956#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa-Aktienfonds_Global_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LNH7#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Naspa-Aktienfonds_Global_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Naspa-Aktienfonds_Global_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1090975514#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_OSPA-Strategie_Defensiv.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_OSPA-Strategie_Defensiv.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1090975787#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_OSPA-Strategie_Offensiv.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_OSPA-Strategie_Offensiv.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Anlageziel des Fonds ist es einen mittel- bis langfristigen Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte, vorwiegend aus dem weltweiten Aktienmarkt und aktiennahen Instrumenten, zu erwirtschaften. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmensund Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 80% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gem"á Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/mms/Premium_Invest_Chance_Ausschuettungsfokus_VKP.pdf.
Stand: 01.04.2024.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2391438574#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Premium_Invest_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Premium_Invest_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Anlageziel des Fonds ist es einen mittelfristigen Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte, vorwiegend aus dem weltweilten Rentenmarkt und rentennahen Instrumenten, zu erwirtschaften. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmensund Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 80% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gem"á Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/mms/Premium_Invest_Ertrag_Ausschuettungsfokus_VKP.pdf.
Stand: 01.04.2024.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2391434318#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Premium_Invest_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Premium_Invest_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Anlageziel des Fonds ist es einen mittelfristigen Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte, vorwiegend aus dem weltweilten Rentenmarkt und rentennahen Instrumenten, zu erwirtschaften. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt Im Rahmen des Investitionsprozesses werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ökologische, soziale oder die verantwortungsvolle Unternehmens und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 80% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/mms/PremiumInvestRentenSubstanz_VKP.pdf.
Stand: 30.08.2024.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Erdöl und/oder Erdgas, von arktischem Öl und/oder Ölsanden und von Schiefergas und/oder -öl generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Pelzprodukten generieren, Umsätze aus der Herstellung von Abtreibungsmitteln bzw. der Durchführung von Abtreibungen generieren, genetische Veränderungen an Pflanzen für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Verzehr durchführen, Tierversuche für nicht-pharmazeutische Produkte durchführen, Stammzellenforschung aus menschlichen Embryos durchführen, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, die Todesstrafe eine gesetzlich zulässige Strafe darstellt, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPD1#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Private_Banking_Premium_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Private_Banking_Premium_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Erdöl und/oder Erdgas, von arktischem Öl und/oder Ölsanden und von Schiefergas und/oder -öl generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Pelzprodukten generieren, Umsätze aus der Herstellung von Abtreibungsmitteln bzw. der Durchführung von Abtreibungen generieren, genetische Veränderungen an Pflanzen für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Verzehr durchführen, Tierversuche für nicht-pharmazeutische Produkte durchführen, Stammzellenforschung aus menschlichen Embryos durchführen, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, die Todesstrafe eine gesetzlich zulässige Strafe darstellt, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0LPE9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Private_Banking_Premium_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Private_Banking_Premium_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75 % des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakerzeugnissen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Rheinischer_Kirchenfonds.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Rheinischer_Kirchenfonds.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsfhrung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfgbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfgbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Bercksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik (Engagement) an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausbung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Bercksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gem"á Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/mms/S-Multi_Asset_ESG_Ausgewogen_VKP.pdf.
Stand: 01.08.2023.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_S-Multi_Asset_ESG_Ausgewogen.pdf.
Stand: 01.01.2023
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Neben wirtschaftlichen Aspekten werden auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) oder aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren oder gegen den UN Global Compact verstoßen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Emittenten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC oder eines vergleichbaren Anbieters investiert werden. Bei der Auswahl von Zielfonds besteht die ESG-Strategie darin, dass Zielfonds in das Anlageuniversum der ESG-Strategie aufgenommen werden, welche bezüglich ihrer PAI-Kennzahlen zu den besten 50% aus ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class-Ansatz). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres ESG-Rating als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters aufweisen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) verbotenen geächteten Waffen generieren, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz aus/von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas), mehr als 10% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als 10% des Sondervermögens in den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_S-Multi_Asset_ESG_Ausgewogen.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_S-Multi_Asset_ESG_Ausgewogen.pdf.
Stand: 01.03.2023
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien oder Anleihen) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2282204853#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_S_AFIR_Ravensburg_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_S_AFIR_Ravensburg_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro bei moderatem Risiko. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder Akohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 33% aus Kern-/Atomenergie generieren gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0346416414#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SIP_Balanced.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SIP_Balanced.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder Akohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 33% aus Kern-/Atomenergie generieren gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0432113313#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SIP_Bond.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder Akohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 33% aus Kern-/Atomenergie generieren gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2272371639#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SIP_Bond.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SIP_Bond.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro, bei entsprechender Akzeptanz einer gegebenenfalls erhöhten Volatilität. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder Akohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 33% aus Kern-/Atomenergie generieren gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0346416687#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SIP_Equity.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SIP_Equity.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder Akohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 33% aus Kern-/Atomenergie generieren gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0346416257#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SIP_Income.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SIP_Income.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6R3#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SK_Rhein_Neckar_Nord_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SK_Rhein_Neckar_Nord_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 20% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Ziel des Fonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Für das Fondsvermögen werden Anlagen getätigt, die zur Erreichung nachhaltiger, ökologischer, sozialer und/oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffende Ziele beitragen. Hierbei werden beispielweise die Aspekte Umwelt und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet. Es werden Unternehmen auf Basis betriebseigener Recherchen sowie unter Verwendung von Unternehmens- und spezifischen ESG-Daten von Research- bzw. Ratingagenturen analysiert und von Unternehmen für das Sondervermögen erworben, die durch ihre Produktpalette und/oder durch Anpassung ihrer Produktionsprozesse sowie Dienstleistungen Lösungen zur Erreichung der "Ziele für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) darstellen. Bei diesem Fonds wird insbesondere ein aktiver Beitrag zur Erfüllung der Ziele "Gesundheit und Wohlergehen" (SDG 3), "Bekämpfung von Wasserknappheit" (SDG 6), "Bezahlbare und saubere Energie" (SDG 7), "verantwortungsvoller Konsum und nachhaltige Produktion" (SDG 12) sowie "Maßnahmen zum Klimaschutz" (SDG 13) geleistet (sog. Impact Investing). Nicht investiert wird in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren und/oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Geächtete Waffen sind Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung ("Ottawa-Konvention"), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition ("Oslo-Konvention") sowie B-und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC). Zusätzlich werden diejenigen Unternehmen und Staaten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter ausgeschlossen. Zudem wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Dies erfolgt durch gezielte Anlagen in Unternehmen, welche entweder durch ihre Produktpalette und/oder durch ihre Produktionsprozesse zu diesem Ziel beitragen. Die Verwaltungsgesellschaft legt zudem bei Investitionsentscheidungen die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird im Rahmen der ESG-Strategie bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden im Rahmen der ESG-Strategie keine Anlagen getätigt, wenn mehr als 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 20% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt das nachhaltige Investitionsziel erreicht.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gem"á Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/mms/SK_UnnaKamen_Impact_Invest_VKP.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SK_UnnaKamen_Impact_Invest.pdf.
Stand: 01.09.2023.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) und/ oder aus der Förderung von Ölsanden generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus dem Betreiben von Kernkraftwerken oder der Herstellung wesentlicher Komponenten von Kernkraftwerken generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 36 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden oder deren Status als Atommacht nicht eindeutig ist, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben, das Klimaübereinkommen von Paris nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V6A9#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_SSKM_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_SSKM_Nachhaltigkeit_Invest.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakerzeugnissen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Sparkasse_Duisburg_INVEST_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Sparkasse_Duisburg_INVEST_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakerzeugnissen generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in dem Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl und/oder Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Sparkasse_Kraichgau_Select_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Sparkasse_Kraichgau_Select_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC= verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO ("International Labour Organization") Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Stiftungsportfolio_Ulm_ESG.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Stiftungsportfolio_Ulm_ESG.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fonds wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung/Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung/Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung/sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung/sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Für die Emittenten des Anlageuniversums wird unter Einsatz eines betriebseigenen ESG-Risikostufenmodells (Risikostufen A bis F) eine Einstufung vorgenommen und nur Emittenten mit einer Risikoeinstufung von A bis B in das Anlageuniversum aufgenommen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Anleihen_Global_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fonds wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung/Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung/Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung/sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung/sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Für die Emittenten des Anlageuniversums wird unter Einsatz eines betriebseigenen ESG-Risikostufenmodells (Risikostufen A bis F) eine Einstufung vorgenommen und nur Emittenten mit einer Risikoeinstufung von A bis B in das Anlageuniversum aufgenommen. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Anleihen_Global_nachhaltig.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_VM_BC_Anleihen_Global_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI)aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Ausschuettungsconcept_Regional_nachhaltig.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_VM_BC_Ausschuettungsconcept_Regional_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI)aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Ausschuettungsconcept_Regional_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Min. 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inkl. Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI ESG Research LLC (MSCI) aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_BasisStrategie_Global_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Min. 75% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzieren oder vertreiben, Atom- und/oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inkl. Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von Kernspaltung generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI ESG Research LLC (MSCI) aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem Freedom-House-Index als unfrei eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, die Biodiversitätskonvention nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als B von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren bei denen mehr als 5% des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Abbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert werden, bei denen mehr als 10% des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom investiert wird, die eine ESG-Bewertung von schlechter als BBB von MSCI erhalten, die bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als schwerer Verstoß gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/pflicht.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_BasisStrategie_Global_nachhaltig.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_VM_BC_BasisStrategie_Global_nachhaltig.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2300346215#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Professionell_Aktien.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_VM_BC_Professionell_Aktien.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2303019215#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_VM_BC_Professionell_Anleihen.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_VM_BC_Professionell_Anleihen.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 75% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds besteht in der Erwirtschaftung eines angemessenen Wertzuwachses in der Fondswährung Euro unter Berücksichtigung der Kriterien Wertstabilität, Sicherheit des Kapitals und der Liquidität des Fondsvermögens. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 75% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generierengegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen.Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 75% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Fonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0233541282#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Vermoegensportfolio_Ulm_ESG.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Vermoegensportfolio_Ulm_ESG.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der ESG-Strategie verwaltet. In der 1. Stufe der ESG-Strategie kommen Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/ oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI ESG Research LLC oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten, die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=DE000DK0V570#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_WeltInvest_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_WeltInvest_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten.. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2422845268#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Wuppertal_Premium_Invest_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Wuppertal_Premium_Invest_Chance_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 5% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/oder Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschreiten. Der Fonds berücksichtigt grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei den nachhaltigen Investitionen werden die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mithilfe festgelegter Schwellenwerte für ausgewählte Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Soziales und Beschäftigung für Unternehmen sowie Umwelt und Soziales für Staaten berücksichtigt. Investitionen in Unternehmen werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn die CO2-Intensität und/oder Energieverbrauchsintensität der Unternehmen als zu hoch bewertet wird, wenn den Unternehmen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen und/oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden und/oder wenn die Unternehmen an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Investitionen in Staaten werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn es sich um Staaten handelt, deren CO2-Intensität als zu hoch bewertet wird oder es sich um Staaten handelt, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen und deshalb von der EU sanktioniert werden. Zielfonds werden nicht als nachhaltig bewertet, wenn der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen im Portfolio als zu hoch bewertet wird, wenn der Anteil der Unternehmen im Portfolio, die gegen den UN Global Compact verstoßen als zu hoch bewertet wird, wenn es Unternehmen im Portfolio gibt, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind und/oder wenn die CO2-Intensität der Staaten im Portfolio als zu hoch bewertet wird. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 51% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Anlageziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der aktiv gemanagte Fonds kann in unterschiedliche Anlageklassen investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/oder Erdgas (inklusive Fracking) generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabak und/oder Alkohol generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus Pornografie generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generieren, gegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen, durch das SIPRI als Atommacht klassifiziert werden, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht unterzeichnet haben oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 51% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 5% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU2422838305#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Wuppertal_Premium_Invest_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Wuppertal_Premium_Invest_Ertrag_Nachhaltigkeit.pdf.
Stand: 01.01.2023. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.
Der Teilfonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Bei diesem Teilfonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 60% des Teilfondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Teilfondsvermögen (ausgenommen sind Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente) Anwendung findet. Der Teilfonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Teilfondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten sowie Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Im Rahmen der ESG-Strategie ausgeschlossen werden Investitionen in ausgewählte Branchen, welche generell mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder Konflikten beiträgt. Beispielsweise wird im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Unternehmen investiert, die in der Kohleförderung tätig sind oder einen gewissen Mindestanteil ihrer Umsätze mit der Herstellung von Waffen erwirtschaften. In der ESG-Strategie ausgeschlossen werden auch Investitionen in Staaten, die keine Verfahrensweisen guter Staatsführung anwenden und beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken. Darüber hinaus werden gemäß der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards des Fonds in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten, indem sie beispielsweise eine bestimmte Nachhaltigkeitsbewertung nicht erreichen. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Der aktiv gemanagte Teilfonds kann in unterschiedliche Anlageklassen (z.B. Aktien, Anleihen oder Investmentanteile) investieren. Es werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Mindestens 60% des Teilfondsvermögens wird nach der beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Im Rahmen der ESG-Strategie kommen in der 1. Stufe Mindestausschlüsse zum Einsatz, die das Anlageuniversum des Fonds eingrenzen. In der 2. Stufe der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und/oder Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Unternehmen zu investieren, die Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen verbotener geächteter Waffen und/oder Atom- und/oder Handfeuerwaffen generieren, Umsätze aus der Förderung von Kohle generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak generieren, ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren, ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generierengegen den UN Global Compact (UNGC) verstoßen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI ESG Research LLC (MSCI) oder alternativ einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter aufweisen. Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die nach dem FreedomHouse-Index als "unfrei" eingestuft werden, nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen oder eine ESG-Bewertung von schlechter als "B" von MSCI aufweisen.Die ESG-Strategie sieht vor nicht in Zielfonds zu investieren die eine ESG-Bewertung von schlechter als "BBB" von MSCI erhalten die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehören oder deren Fondsmanager/Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen. Schließlich sieht die ESG-Strategie keine Investitionen in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel (Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja, Vieh) als Basiswert vor. Die Bewertung der Verfahrensweisen guter Unternehmensführung der Unternehmen erfolgt durch eine Betrachtung der Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC. Es wird bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarkinstrumente nicht in Unternehmen investiert, denen sehr schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC vorgeworfen werden. Bei Investitionen in Zielfonds werden keine Anlagen getätigt, bei denen mehr als 3% des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UNGC investiert werden. Der UNGC umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als "schwerer Verstoß" gegen globalen Normen wie die ILO Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet.
Der Teilfonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 60% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen des Teilfonds beträgt 0%. Daher beträgt auch der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Teilfonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder), Investitionen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand des folgenden Nachhaltigkeitsindikators: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien.
Der genannte Nachhaltigkeitsindikator, der misst inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, ist wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Teilfonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/ oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Teilfonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Teilfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU1551471565#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_i-Invest_Kreissparkasse_Diepholz-fundamental_PLUS.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_i-Invest_Kreissparkasse_Diepholz-fundamental_PLUS.pdf.
Stand: 01.04.2023.