National-ID.
Informationen zur nationalen Kennung.
Privatkunden benötigen eine National ID / nationale Kennung.
Seit dem 3. Januar 2018 müssen alle Wertpapierdienstleister die Transaktionen ihrer Kunden, also den Kauf und den Verkauf börsengehandelter Wertpapiere wie etwa Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentfonds, an die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin melden. Das gilt europaweit mit dem Ziel, das Meldewesen zu vereinheitlichen und die Transparenz an den Finanzmärkten zu erhöhen. Achtung: Ohne Angabe der Kennung der Handelspartner kann kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft durchgeführt werden.
National-ID
Hintergrund und Meldung.
Privatkunden (natürliche Personen) werden durch eine nationale ID/Kennung identifiziert. Die DekaBank ist verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, diese Kennung zu erfragen. Das betrifft Depotinhaber, Bevollmächtigte sowie ggf. Gesetzliche Vertreter. Kundinnen und Kunden sind daher angehalten, ihre nationale ID/Kennung an uns zu melden. Andernfalls kann die DekaBank meldepflichtige Geschäfte nicht ausführen.
Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig.
Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen. Ihre nationale Kennung ergibt sich aus dem Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen und liegt deshalb der Bank bereits vor. Sie müssen also nichts tun. Auch Staatsbürger aus Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und Ungarn müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da sich ihre Kennung aus den der Bank bereits vorliegenden Daten ergibt.
Für Staatsbürger aus allen anderen Ländern des EWR sind noch weitere Angaben notwendig; welche, erfahren Sie in der Tabelle unten auf dieser Seite.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer.
So melden Sie Ihre National-ID / nationale Kennung.
Für die korrekte Meldung Ihrer Transaktionen an die Finanzaufsichtsbehörde informieren Sie uns bitte über Ihre nationale Kennung. Welche Angaben wir benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und steht in folgendem Dokument.
Formulare
Formulare zur National-ID.
Bitte nutzen Sie das jeweilige Formular zu Ihrer Staatsangehörigkeit. Mit einem Klick auf das Formular des angegebenen Landes, können Sie das für Sie passende Dokument herunterladen.
Bitte beachten Sie: für Staatsangehörige von Estland, Italien, Island, Polen und Spanien gibt es jeweils ein eigenes Formular. Staatsangehörige aller weiteren Länder nutzen bitte das allgemeine Formular zur Meldung der National-ID.
Ausgefüllte und unterschriebene Formulare können Sie per Post oder E-Mail an die DekaBank senden. Die Kontaktdaten können Sie dem Formular entnehmen.
Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen ohne Meldung Ihrer nationalen Kennung kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft mehr ausgeführt werden kann.
- Mitteilung National-ID allgemein (Formular 1-820/12.25)
- Mitteilung National-ID ESTLAND (Formular 1-820A/05.25)
- Mitteilung National-ID ITALIEN (Formular 1-820C/05.25)
- Mitteilung National-ID ISLAND (Formular 1-820B/05.25)
- Mitteilung National-ID POLEN (Formular 1-820D/05.25)
- Mitteilung National-ID SPANIEN (Formular 1-820E/05.25)