Deka-ZukunftsPlan vereint für Ihre Zukunftsvorsorge viele Vorteile in einer Anlage. So sind Sie in allen Lebensphasen gut aufgestellt und können sich schon heute an dem guten Gefühl erfreuen, frühzeitig etwas Richtiges für Ihre finanzielle Zukunft getan zu haben.
Gerade in Zeiten des anhaltenden Zinstiefs und bewegter Märkte ist die Planung Ihrer finanziellen Zukunft wichtiger denn je. Deka-ZukunftsPlan kombiniert Ertragschancen mit speziellen Sicherungskomponenten. Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie außerdem die Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen nutzen.¹ Vom Berufseinstieg bis ins Rentenalter kann die Vorsorge ganz flexibel an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst werden. So bietet Ihnen Deka-ZukunftsPlan Vorteile, die Sie ein Leben lang begleiten.
Deka-ZukunftsPlan passt sich im Laufe der Jahre an Ihre wechselnden Bedürfnisse an. Dabei können Sie je nach Lebenssituation die verschiedenen Vorteile von Deka-ZukunftsPlan nutzen. Ob als Vorsorge mit Riester-Förderung, die Zukunftsvorsorge für die Familie oder mit Nutzung der Wohn-Riester-Option. Egal wie sich Ihr Leben entwickelt, Deka-ZukunftsPlan passt sich Ihren Zielen und Wünschen an.
* Ausnahme: Einmalabfindung im Rahmen einer Kleinstbetragsrente.
Bitte beachten Sie den Steuerdisclaimer unter Fußnote 1 unten.
* Garantiegeber DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
** Ausnahme: Einmalabfindung im Rahmen einer Kleinstbetragsrente.
Bitte beachten Sie den Steuerdisclaimer unter Fußnote 1 unten.
* Hinweis: Diese Fonds sind Bestandteil des zertifizierten Vorsorgeprodukts Deka-ZukunftsPlan und können nicht einzeln erworben werden.
Die Anträge auf Altersvorsorgezulage werden Ihnen per Post zugeschickt. Das Zulageverfahren wurde durch die Einführung des sogenannten Dauerzulageantrages vereinfacht. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern stellen wir Ihnen Ausfüllhilfen, Erläuterungen und Hinweise zur Verfügung.
Name | Datum | Größe |
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Antrag auf Altersvorsorgezulage 2019 (153 KB) | 12.03.2020 | 153 KB |
Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2019 (101 KB) | 12.03.2020 | 101 KB |
Kinderzulage 2019 - Ergänzungsbogen (116 KB) | 12.03.2020 | 116 KB |
Fall 1: Zulageantrag 2019 für alleinstehenden Kunden ohne Kinder
Der Kunde - Angestellter - hat seinen Deka-ZukunftsPlan im Jahr 2019 abgeschlossen.
2019 ZUP Muster Befüllung Fall 1 (347 KB) | 12.03.2020 | 347 KB |
Fall 2: Zulageantrag 2019 für Ehepaar mit zwei Kindern
Das Ehepaar hat je einen Deka-ZukunftsPlan im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ehefrau (Beamtin) ist kindergeldberechtigt und möchte auch die Kinderzulage beantragen. Der Ehemann ist mittelbar zulagenberechtigt.
Einen Zulagenantrag benötigen beide Eheleute, die Ehefrau mit Ergänzungsbogen für die Kinderzulage.
WICHTIG für die Zulagenbeantragung der Ehefrau:
Die Ehefrau gehört zum Personenkreis der Beamten oder diesen gleichgestellten Personen. Bei diesem Personenkreis ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung durch Altersvorsorgezulagen die schriftliche Einwilligung zur Übermittlung der Einkommensdaten durch den Dienstherrn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Einwilligungserklärung ist zeitnah bei der Besoldungsstelle abzugeben.
2019 ZUP Muster Befüllung Fall 2 (1041 KB) | 12.03.2020 | 1041 KB |
Fall 3: Zulage beantragen 2019 mit Dauerzulagenantrag - für Ehepaar mit einem Kind
Ein Ehepaar (1 Kind, geb. 2019) hat je einen Deka-ZukunftsPlan im Jahr 2014 abgeschlossen und jeweils einen Dauerzulagenantrag gestellt. Die Ehefrau - seit Vertragsabschluss mittelbar zulagenberechtigt - befindet sich in Kindererziehungszeit und ist kindergeldberechtigt. Der Ehemann ist nach wie vor Beamter.
WICHTIG für die Änderung der Ehefrau - jetzt unmittelbar zulagenberechtigt:
Die Ehefrau nimmt die gesetzliche Erziehungszeit (3 Jahre pro Kind) in Anspruch. Voraussetzung dafür ist, dass diese bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten der Kindererziehung Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet.
Aus diesem Grund besteht während der Kindererziehungszeit ein unmittelbarer Zulagenanspruch!
Der Dauerzulagenantrag des Ehemannes kann unverändert weiterlaufen. Hingegen muss der Dauerzulagenantrag der Ehefrau auf Grund der Änderung der Zulagenberechtigung und der Geburt des Kindes angepasst werden.
2019 ZUP Muster Befüllung Fall 3 (158 KB) | 12.03.2020 | 158 KB |
Fall 4: Zulage beantragen 2019 mit Dauerzulageantrag – für Ehepaar mit einem Kind (Kinderzulage Ehemann)
Ein Ehepaar (1 Kind, geb. 2019) hat je einen Deka-ZukunftsPlan im Jahr 2014 abgeschlossen und jeweils einen Dauerzulageantrag gestellt. Die Kinderzulage soll beim Ehemann beantragt werden, dieser ist auch kindergeldberechtigt. Die Ehefrau war bisher nicht im Vertrag des Ehemannes hinterlegt.
WICHTIG für die Änderung sind die Zustimmung und die Daten der Ehefrau zur Übertragung der Kinderzulage:
Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die im Beitragsjahr miteinander verheiratet sind, nicht dauern getrennt leben, steht die Kinderzulage – unabhängig von der Kindergeldberechtigung – der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Ehemann der Kindergeldberechtigte ist.
Sofern der Ehemann die Kinderzulage beantragt, sind die Zustimmung und die Daten der Ehefrau zwingend erforderlich.
Der Dauerzulageantrag der Ehefrau kann unverändert weiterlaufen. Hingegen muss der Dauerzulageantrag des Ehemann aufgrund der Beantragung des Kindes angepasst werden.
2019 ZUP Muster Befüllung Fall 4 (173 KB) | 12.03.2020 | 173 KB |
Name | Datum | Größe |
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Einverständniserklaerung Beamte (109 KB) | 07.01.2020 | 109 KB |
Formular: Änderungen zum Dauerzulageantrag (1-609/12.19/PDF) (123 KB) | 07.01.2020 | 123 KB |
Der Rechner zum Deka-ZukunftsPlan steht Ihnen leider nur in der Desktop-Version unserer Internetseite zur Verfügung.
¹ Steuerdisclaimer
Riester-Förderung: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage.
Einzahlungen ohne Riester-Förderung: Sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit aufweist und eine Auszahlung nach Ihrem 62. Geburtstag erfolgt, sind 50 % des Wertzuwachses steuerfrei (sogenannte „12 / 62“-Regelung). Bei Nichteinhaltung der sogenannten „12 / 62“-Regelung erfolgt eine volle Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2020. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
² Hinweis zum Garantiegeber
Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
Quelle Statistik: Onlinebefragung Institut Kantar im Auftrag der DekaBank, Mai 2019.
Rechtliche Hinweise
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.