Altersvorsorgereform.

Neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.

Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat der Altersvorsorgereform zugestimmt. Somit kann das "Altersvorsorgedepot" als neue Form der privaten, geförderten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 starten. Wir zeigen Ihnen, wie die neue Förderung aussieht und in welchen Punkten sie sich von der Riester-Förderung unterscheidet.

Überblick

Was bringt die Vorsorgereform?

Ziel der Altersvorsorgereform ist es, die bisherigen Riester‑Produkte durch flexiblere und renditestärkere Modelle zu ergänzen, insbesondere durch sogenannte Altersvorsorgedepots am Kapitalmarkt.  Eine umfassende Garantie‑Ausrichtung wie bei vielen klassischen Riester‑Produkten wird dadurch schrittweise ergänzt, aber nicht pauschal ersetzt.

Sie nutzen derzeit eine Riester‑Fondslösung bei der Deka, die langfristig auf breit gestreuten Kapitalanlagen aufbaut? Diese ist auch im Hinblick auf die Reform grundsätzlich weiterhin sinnvoll und passt zu einer langfristigen Kapitalmarktbeteiligung.
 

  • Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Sie ab 1. Januar 2027 von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch Einsatz global gestreuter Aktienfonds bzw. -ETFs.
  • Für Menschen, die beim Ansparen über lange Zeiträume ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von defensiveren Anlageformen bis hin zu Garantieprodukten möglich sein.
  • Künftig können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberufler sowie Gewerbetreibende die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Förderung

Wie viel Förderung ist drin?

  • Für jeden gesparten Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus – bis zu einem Betrag von 1.800 Euro – sind es 25 Cent pro gespartem Euro. Zusätzliche Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Maximal ist also pro Jahr eine Zulage von 540 Euro möglich.
  • Familien können besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.
  • Berufseinsteigerbonus: Auch junge Leute unter 25 Jahren werden im ersten Beitragsjahr besonders gefördert. Sie erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Riester-Rente und Altersvorsorgedepot im Vergleich.

Riester-Rente.

  • Grundzulage: Bis zu 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: Bis zu 185 Euro (vor 2008 geborenen) bzw. 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren).
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro.

Altersvorsorgedepot (ab 1.1.2027).

  • Grundzulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind.
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro.
Quelle: BT-Drucksache 21/4996 - Altersvorsorgereformgesetz - beschlossen 27.03.2026

Produktlösungen

Welche Produktlösungen gibt es?

Gemeinsam mit den Sparkassen wird die Deka zum 1. Januar 2027 Lösungen bereitstellen, mit denen Sie das neue Fördersystem nutzen können. Als Sparkassen-Kundin und -Kunde erhalten Sie rechtzeitig vor dem Start alle Informationen, um sich detailliert über die Vorteile der einzelnen Produkte zu orientieren und beraten zu lassen.

Klar ist schon jetzt: Als einer der größten und profiliertesten Fondsanbieter Deutschlands wird Ihnen die Deka ein kostengünstiges, renditestarkes und transparentes Produkt bereitstellen, mit dem Sie über global breit gestreute Aktienfonds oder ETF an den Wachstumspotenzialen der Kapitalmärkte partizipieren können.  

Die Altersvorsorgekompetenz der Deka wurde vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung mit "Exzellent" bewertet.

Quelle: https://ivfp.de/avkStand:

Was ist zu beachten?

Was ist bei bestehenden Riester-Verträgen unbedingt zu beachten?

  1. Keinesfalls kündigen: Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag jetzt kündigen, droht ein Verlust aller erhaltenen Zulagen. Denn eine frühzeitige Kündigung entspricht nicht den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie bewertet dies als „schädliche Verwendung“, denn das angesparte Kapital wird nicht für die lebenslange Altersrente genutzt – die staatliche Zulage wird dementsprechend zurückgefordert. Auch die über die Steuererklärung in Anspruch genommenen Steuerermäßigungen werden vom Riester-Guthaben abgezogen.
  2. Alle Optionen offen lassen: Ihr Riester-Vertrag kann bis zum Jahresende wie gewohnt weiterlaufen, während Sie sich in Ruhe mit den neuen Optionen vertraut machen.
    Ab dem nächsten Jahr stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen:
    • Bleiben Sie bei ihrem bisherigen Vertrag, damit behalten Sie den vollen Schutz und die bestehende staatliche Förderung. 
    • Sie können Ihren Vertrag einmalig auf die neue Förderregelung umstellen und von den neuen Vorteilen profitieren. Bei offenen Fragen ist eine Beratung in Ihrer Sparkasse unbedingt zu empfehlen. 
       

Jetzt in Ihrer Sparkasse zur Altersvorsorgereform informieren.

So einfach geht's! Geben Sie Ihre Postleitzahl bzw. Ort oder Bankleitzahl ein und starten Sie die Suche.

Wie kann sich Ihr privates Vorsorgekapital im Lauf der Zeit vermehren?

Rechnen Sie mit unserem Sparrechner aus, wie viel aus Ihrem Geld mit einem Fondssparplan werden kann. Ganz einfach. Ganz individuell.