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Ganz gleich was Sie bewegt, bleiben Sie für alles im Leben flexibel. Mit Deka-ZukunftsPlan.
Deka-ZukunftsPlan vereint für Ihre Zukunftsvorsorge viele Vorteile in einer Anlage. So sind Sie in allen Lebensphasen gut aufgestellt und können sich schon heute an dem guten Gefühl erfreuen, frühzeitig etwas Richtiges für Ihre finanzielle Zukunft getan zu haben.
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und bewegter Märkte ist die Planung Ihrer finanziellen Zukunft wichtiger denn je. Deka-ZukunftsPlan kombiniert Ertragschancen mit speziellen Sicherungskomponenten. Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie außerdem die Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen nutzen.¹ Vom Berufseinstieg bis ins Rentenalter kann die Vorsorge ganz flexibel an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst werden. So bietet Ihnen Deka-ZukunftsPlan Vorteile, die Sie ein Leben lang begleiten.

Hinweis:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Bestandskunden von Deka-ZukunftsPlan. Neuabschlüsse von Deka-ZukunftsPlan Verträgen sind seit dem 1. Juni 2022 nicht mehr möglich.

Was ist das Besondere am Deka-ZukunftsPlan?

  • Staatliche Förderung¹
    Wenn Sie förderberechtigt sind profitieren Sie von der Grundzulage in Höhe von bis zu 175,- Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie  Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300,– Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw.185,– Euro für alle älteren Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200,– Euro.
  • Renditechancen
    Deka-ZukunftsPlan nutzt die Anlageklasse Aktien je nach Anspardauer und bieten daher langfristig hohe Renditechancen. Gerade im Umfeld niedriger Zinsen ist es wichtig Renditen zu erwirtschaften um einen realen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge zu erzielen.
  • Sicherungskomponenten
    Deka-ZukunftsPlan bietet neben der Kapitalgarantie² zum Auszahlungsbeginn noch zusätzlich die Höchststandsicherung und die Anlageoption „Gewinnpolster".  Aber auch in der Auszahlungsphase erhalten Sie auf Basis Ihres bis dahin erreichten Vorsorgekapitals lebenslang garantierte regelmäßige Leistungen.²
  • Flexibilität
    Mit Deka-ZukunftsPlan sind Sie bei Ihren Einzahlungen völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf jederzeit erhöhen, reduzieren oder vorübergehend aussetzen.
  • Flexible Wohn-Riester-Option
    Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auch für die Finanzierung von Wohneigentum nutzbar.
  • Anlage von AVWL
    Neben eigenen Beiträgen können auch die in einigen Branchen üblichen Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Deka-ZukunftsPlan angelegt werden.

Wie funktioniert der Deka-ZukunftsPlan?

Zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens gut aufgestellt.

Je mehr Ihr Vorsorgekonzept zu Ihrem Leben passt, desto besser. Deshalb ist bei Deka-ZukunftsPlan Ihr angespartes Vorsorgevermögen so angelegt, dass Renditechancen entsprechend der bisherigen Anlageentwicklung und der verbleibenden Anspardauer individuell genutzt werden. Und Ihre Einzahlungen und staatlichen Zulagen sind zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert.2,3

Anlagesteuerung Ihres Vorsorgevermögens.

  • Ertragreiche Anlagen: Zu Vertragsbeginn wird ein möglichst hoher Anteil Ihres Kapitals in Anlagen investiert, die langfristig Renditechancen bieten (z. B. Aktienfonds).
  • Schwankungsärmere Wertpapiere: Während der Ansparphase werden die Anlageschwerpunkte laufend geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Sofern es die  Marktentwicklung erforderlich macht, erfolgt eine Umschichtung in schwankungsärmere Wertpapiere (z. B. Rentenfonds).

Deka-ZukunftsPlan Classic

Von Experten ausgewählt
Bei dieser Variante stellt die DekaBank innerhalb von vier Altersvorsorge-Mischfonds stets aktuell attraktive Fonds der Deka-Gruppe und renommierter Kooperationspartner zusammen. Ihre Kapitalanlage wird laufend gesteuert und erfolgt entsprechend in einem der Dachfonds oder einem Rentenkurzläuferfonds als Defensivbaustein.
Die vier Altersvorsorge-Mischfonds*

Rentenkurzläuferfonds (Defensivbaustein)

Deka-ZukunftsPlan Select

Persönliche Auswahl
Bei der Variante Select wählen Sie jeweils einen aus drei Aktienfonds für die chancenorientierte Kapitalanlage und einen aus drei Rentenfonds für die sicherheitsorientierte Kapitalanlage aus. Das heißt: Sie bestimmen, welche Fonds wir einsetzen.
Bei Bedarf wird ein Rentenkurzläuferfonds als Defensivbaustein ergänzt.
Aktienfonds

Rentenfonds

Rentenkurzläuferfonds (Defensivbaustein)

* Hinweis: Diese Fonds sind Bestandteil des zertifizierten Vorsorgeprodukts Deka-ZukunftsPlan und können nicht einzeln erworben werden.

Nutzen Sie attraktive Chancen.

  • Kapitalschutz
    Garantie der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase und zusätzliche Höchststandsicherung in den letzten fünf Jahren vor Auszahlungsbeginn2.
  • Intelligentes und flexibles Anlagekonzept
    Ihr Kapital wird so angelegt, dass die Renditechancen mit Blick auf die bisherige Anlageentwicklung und die verbleibende Zeit individuell genutzt werden. Und Sie können Ihren Deka-ZukunftsPlan während der Einzahlungs- und zu Beginn der Auszahlungsphase Ihren finanziellen Möglichkeiten anpassen.
  • Riester-Förderung
    Neben dem Erhalt von staatlichen Zulagen können viele einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nutzen.

Denken Sie an die Risiken.

  • Wegfall des Kapitalschutzes
    Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Wertschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt.
  • Rückzahlung der Riester-Förderung bei vorzeitiger Verfügung
    Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern1.

Zulageanträge und Ausfüllhilfen zum Deka-ZukunftsPlan

Die Anträge auf Altersvorsorgezulage werden Ihnen per Post zugeschickt. Das Zulageverfahren wurde durch die Einführung des sogenannten Dauerzulageantrages vereinfacht. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern stellen wir Ihnen Ausfüllhilfen, Erläuterungen und Hinweise zur Verfügung.

1 Steuerdisclaimer
Riester-Förderung: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage.
Bitte holen Sie sich dazu bei Bedarf im Rahmen einer persönlichen Steuerberatung weitere Informationen ein.
2 Hinweis zur Garantiegeberin
Garantiegeberin: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
3 Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.

Rechtliche Hinweise

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2022.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2023.