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Eine aktuelle Umfrage der Deka zeigt: Immerhin vier von fünf Berufstätigen und zwei Drittel der Berufsstarter wissen, was sich hinter dem Begriff „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) verbirgt. *
Das ist auch gut so. Denn mit VL können Sie zusätzliches Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten – bis zu 480 Euro im Jahr. Abhängig vom Einkommen können Sie beim VL-Fondssparen zusätzlich bis zu 80 Euro pro Jahr vom Staat oben drauf erhalten. Macht nach einem Ansparzeitraum von sechs Jahren und einem Jahr Ruhephase 2.880 Euro Gesamteinzahlung plus bis zu 480 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage. Und wer die Chancen der Aktienmärkte dabei nutzt, kann mit den VL-Einzahlungen zusätzlich eine Rendite erwirtschaften.
Aber wussten Sie schon, dass Sie selbst, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, dennoch VL-Sparen können, um sich die staatliche Fördermöglichkeit zu sichern?
 

3 Fakten, die Sie über VL wissen sollten.

Seit 2024 können 14 Millionen mehr Menschen von der staatlichen Förderung bei VL profitieren.

Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung bei VL, der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage, erhöht. Nach langem Stillstand hat der Staat die VL-Einkommensgrenzen sogar verdoppelt: Zulagenbererechtigt sind nun in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro, Verheiratete / eingetragenen Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Dabei kann das monatliche Bruttoeinkommen deutlich höher liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Damit Sie die staatliche Förderung für Ihren VL-Vertrag erhalten, ist eines wichtig: Jährlich die Förderung im Rahmen der Steuererklärung beantragen.

VL-Sparen und die Förderung beantragen
kann sich jetzt also auch für Menschen
lohnen, die zuvor über den Einkommens-
grenzen lagen.

VL-Sparen ist auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber möglich.

Grundsätzlich gilt: In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen freiwillig gezahlt. Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Denn geregelt sind die Beiträge nicht nur im individuellen Arbeitsvertrag, sondern häufig im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Anspruch auf VL können Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten haben. Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt dabei lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar.

Maximal werden 40 Euro VL monatlich gezahlt. Zahlt der Arbeitgeber einen geringeren oder gar keinen Zuschuss, können Arbeitnehmende trotzdem ihre Sparrate für ihren VL-Sparplan auf bis zu 40 Euro aufstocken lassen. Ihr Arbeitgeber überweist dann regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt,
vermögenswirksam zu sparen und
Ihre VL-Sparrate auf den maximal
förderfähigen Betrag aufzustocken, um
sich die
staatliche Förderung zu sichern.

Auch für zwei verschiedene VL-Sparverträge ist staatliche Förderung möglich.

VL-Sparen ist mit unterschiedlichen Sparformen möglich. Neben VL-Fondssparen zum Beispiel auch mit einem VL-Bausparvertrag. Für beide gelten seit 2024 dieselben höheren Einkommensgrenzen. Die staatliche Förderung beim VL-Fondssparen beträgt für Ledige max. 80 Euro pro Jahr (20 % auf max. 400 Euro Einzahlung p.a.), beim VL-Bausparvertrag max. 43 Euro (9 % auf max. 470 Euro Einzahlung p.a.). Wer als Lediger in beide Sparformen  die maximal förderfähigen Beträge einzahlt, kann daher bis zu 123 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr vom Staat erhalten. Gemeinsam veranlagte Paare erhalten entsprechend doppelt so viel.

Wer noch finanziellen Freiraum hat,
um die VL-Sparraten aus dem eigenen
Gehalt aufzustocken, kann noch mehr
für seine Vermögensbildung tun
und die Fördermöglichkeiten
beider VL-Sparformen nutzen.

Vermögenswirksame Leistungen jetzt sinnvoll investieren.

Denken Sie immer auch an die Risiken.

  • Kursrisiko
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.

*Deka-Anlegermonitor: Studie von YouGov Deutschland GmbH. Bundesweit repräsentative Befragung von Sparkassenkunden, darunter n=941 Arbeitnehmer und n=87 Berufseinsteiger im Februar und März 2024. Ergebnisse wurden gewichtet.
 

Rechtliche Hinweise
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: August 2024. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.

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