Sie nutzen aktuell den Internet Explorer. Dieser Webbrowser ist veraltet und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards. Außerdem werden viele aktuelle Designstandards nicht unterstützt.

Für eine sichere und schnelle Nutzung unseres Angebots verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser.

Sie verdienen Ihr eigenes Geld und wollen heute Ihr Leben genießen, aber gleichzeitig schon an Ihre Zukunft denken?
 
Mit einer Anlage Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Deka Investmentfonds können Sie den Staat und Ihren Arbeitgeber als "Superkräfte" beim Sparen nutzen.
 
Denn viele Arbeitnehmende und Azubis haben Anspruch auf VL. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag können Sie damit Monat für Monat bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber für Ihre Vermögensbildung erhalten. Vom Staat gibt es je nach Jahreseinkommen dazu noch eine mögliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Und ab 2024 können noch mehr Menschen diese staatliche Förderung erhalten, denn die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen wurden verdoppelt. Und mit Deka Investments können Sie Ihre VL außerdem clever anlegen.

Was sind VL und was ist das Besondere an einer Anlage der VL bei Deka Investments?

  • Arbeitgeber-Zuschuss: Vielfach beteiligen sich Arbeitgeber, indem sie die VL ganz (bis zu 480,– Euro pro Jahr) oder teilweise übernehmen. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt in der Regel von Tarifvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen ab. Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgaben-pflichtigen Arbeitslohn dar.
  • Staatliche Förderung: Zulagenberechtigte werden vom Staat für das VL-Sparen in Aktienfonds zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 % auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80,- Euro pro Jahr) belohnt. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie profitieren also von Arbeitnehmer-Sparzulagen, ohne hierauf Abgaben leisten zu müssen.
    Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens. 
  • Attraktive Renditechancen: Mit ausgewählten Deka Investmentfonds nutzen Sie die Chancen der Kapitalmärkte für Ihren Vermögensaufbau.
  • Bewusst investieren: Bei Wahl eines Deka Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen werden in der Anlagepolitik nachhaltige und ethische Kriterien berücksichtigt.

Wie funktioniert eine Anlage der VL bei Deka Investments?

In drei Schritten zum Sparziel:

  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Vermögenswirksame Leistungen zahlt. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte oder nicht der volle Arbeitgeber-Zuschuss gezahlt wird, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. So können Sie sich – sofern Sie unter den jährlichen Einkommensgrenzen liegen – die volle staatliche Förderung sichern.
  • Wählen Sie aus den für die Anlage von VL geeigneten Deka Investmentfonds genau die Fondsanlage aus, die am besten zu Ihnen passt. Ihre Sparkassen-Beraterin bzw. Ihr Sparkassen-Berater ist Ihnen dabei gerne behilflich.
  • Schließen Sie Ihren VL-Vertrag ab und eröffnen Sie Ihr DekaBank-Depot. Ihr Arbeitgeber wird von uns informiert und überweist künftig die VL-Beträge direkt auf Ihr Depot.

VL-Fondsangebot

Nutzen Sie attraktive Chancen.

  • Arbeitgeber-Zuschuss
    Vielfach beteiligen sich Arbeitgeber an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von VL. 
  • Staatliche Förderung
    Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen belohnen. Sind Sie zulagenberechtigt, so erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80,− Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Renditechancen
    Setzen Sie mit Deka Investmentfonds dank der Anlage an den internationalen Kapitalmärkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen ist bereits ab einer regelmäßigen Rate von 26,– Euro möglich.
  • Streuung
    Minimieren Sie Ihr Risiko durch Bündelung von Einzelwerten unterschiedlicher Währungen, Länder und Regionen.
  • Expertise
    Vertrauen Sie auf das Know-how der Deka-Expertinnen und -Experten.

Denken Sie an die Risiken.

  • Kursrisiken
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken
    Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.

Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Jetzt anmelden

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2023.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.