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In Deutschland haben 20 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf „Vermögenswirksame Leistungen” (VL). Bis zu 40 Euro pro Monat erhalten Sie als Arbeitgeber-Zuschuss. Falls Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, ist zusätzlich noch Unterstützung vom Staat drin: die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie förderberechtigt sind und Vermögenswirksame Leistungen clever in einem Fondssparplan anlegen.

So funktioniert das Förderkonzept.

Das sind Vermögenswirksame Leistungen.
Mit VL erhalten Sie zusätzliches Geld von Ihrem Arbeitgeber – bis zu 480 Euro im Jahr. Abhängig vom Einkommen können Sie zusätzlich bis zu 80 Euro pro Jahr vom Staat oben drauf erhalten. 1

Clever anlegen mit einem Fondssparplan.
Der Anlagezeitraum bei Vermögenswirksamen Leistungen beträgt sieben Jahre. Mit einem Fondssparplan können Sie Ihr Fördergeld in dieser Zeit für sich arbeiten lassen.

Immer gut beraten durch Ihre Sparkasse.
Wie Sie einen Fondssparplan für Vermögenswirsame Leistungen einrichten, erklärt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin in der Sparkasse.

Vermögenswirksame Leistungen jetzt sinnvoll investieren.

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf VL haben.

In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen freiwillig gezahlt. Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Denn geregelt sind die Beiträge nicht nur im individuellen Arbeitsvertrag, sondern häufig im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten. Keine Förderung erhalten Sie in freier Mitarbeit, als Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner.

Vielleicht ist auch noch eine Zulage drin.

Sind Sie gerade in den Beruf gestartet oder haben Sie eher ein geringes Gehalt? Dann können Sie zusätzlich von der der staatlichen Arbeitnehmersparzulage für Geringverdienende profitieren. Die ist in dann möglich, wenn Ihre Einkommensgrenze als Single bei 20.000 Euro oder als zusammenveranlagtes Ehepaar / zusammenveranlagte eingetragene Lebenspartner bei 40.000 Euro im Jahr liegt. Die Einkommensgrenze bezieht sich nicht auf Ihr Bruttoeinkommen, sondern auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulage von bis zu 80 Euro im Jahr.1 Diese staatliche Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie profitieren also von den staatlichen Leistungen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen.

Die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.

Sind Sie förderberechtigt? Dann brauchen Sie nur noch eine passende Anlageform. Mit einem Deka-FondsSparplan eröffnen sich zusätzlich interessante Renditeperspektiven indem Sie die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen. Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld für ein Jahr.
Und das ist konkret für Sie drin: Nach sechs Jahren haben Sie mit einer Förderung von monatlich 40 Euro bereits 2.880 Euro angespart. Bei einer angenommenen Rendite Ihres Fondssparplans von 5% pro Jahr können daraus sogar 3.520 Euro werden. Haben Sie Ihren Fondssparplan bei Ihrer Sparkasse eingerichtet, übergeben Sie die entsprechende Bescheinigung der Personalabteilung Ihrer Firma. Sie überweist ab diesem Zeitpunkt monatlich den vereinbarten Betrag.

Und so funktioniert ein Deka-FondsSparplan mit VL.

Sie wählen gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Sparkasse einen VL-fähigen Fonds aus. Das Geld wird angelegt, um die Renditechancen entsprechend Ihres individuellen Anlageprofils an den internationalen Kapitalmärkten zu nutzen. Dabei werden die Risiken breit gestreut und Ihre Chancen durch ein intelligentes Fondsmanagement bestmöglich genutzt. Übrigens: Falls Sie es wünschen, können Sie in Fonds der Deka investieren, die nachhaltige und ethische Kriterien in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen.

Wesentliche Risiken

  • Kursrisiken
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken
    Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.

1 Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,– Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000,– Euro bei Zusammenveranlagung. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Rechtliche Hinweise

Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement.
Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2022.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.