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Deka-ESG BasisStrategie Renten CF
Rentenfonds Aggregate Sonstige Flexibel EUR
| WKN: 930906 | ISIN: LU0107368036
Um Ihnen die Orientierung innerhalb der verschiedenen Risiken zu erleichtern, werden diese optisch unterschiedlich dargestellt.
Hinweis: Das angegebene Risiko ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Der gesetzliche Verkaufsprospekt zum Fonds enthält insbesondere detaillierte Beschreibungen zu Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds verbunden sind. Die oben genannte Einstufung der Risiken basiert auf einem gesetzlich normierten Risikoindikator, für den andere Vorgaben gelten, als für die Darstellung der Risikoneigung im Profil des typischen Anlegers im Verkaufsprospekt. Daher kann die Angabe zur Risikoneigung im Verkaufsprospekt von der hier genannten Risikoneigung abweichen.
Anlageidee
Die Entwicklungen an den Kapitalmärkten zeigen, dass es auch bei Anleihe(Renten-)bausteinen zunehmend wichtiger ist, die Anlagen breit zu streuen und eine möglichst flexible Anlagepolitik zu verfolgen, die unterschiedliche Marktchancen nutzen und negative Tendenzen abfedern oder sogar an ihnen partizipieren kann. Der europäische Rentenmarkt von Zentral- bis Osteuropa bietet gute Voraussetzungen für eine breite Aufstellung einer Rentenanlage. Die verschiedenen Regionen eröffnen sehr unterschiedliche Ertragschancen. Die Vielzahl von Anleihetypen und -ausstellern sowie die unterschiedlichen Währungen erweitern die Möglichkeiten zusätzlich. Ziel des Konzepts ist es, durch ein aktives Zins- und Währungsmanagement mittelfristig einen positiven Ertrag zu erwirtschaften und die Schwankungen des Fonds zu begrenzen.
Anlagegrundsätze
- Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, zu mindestens 60% in verzinsliche Wertpapiere von Ausstellern aus ganz Europa zu investieren. Bis zu 40% dürfen auch Papiere außereuropäischer Aussteller erworben werden, die auf Euro oder US-Dollar lauten. Die Anlagen erfolgen dabei sowohl in Staats- und Unternehmensanleihen wie auch in Pfandbriefen und müssen zu mindestens 85% ein Investmentgrade Rating aufweisen.
- Mindestens 60% der Anlagen lauten auf Euro oder sind gegenüber dem Euro abgesichert. Anlagen in auf US-Dollar lautende Papiere dürfen nur bis zu maximal 15% des Fondsvermögens gegen den Euro ungesichert sein.
- Der Fonds investiert nur in Wertpapiere, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmens- oder Staatsführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden.
Investitionsargumente
Anleger partizipieren an einem breit gestreuten Anlagespektrum, das überwiegend auf attraktive Investments in West-, Zentral- und Osteuropa ausgerichtet ist. Renditechancen globaler Anleihen können in begrenztem Umfang ebenfalls genutzt werden
Im Fokus stehen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefe mit guter bis sehr guter Schuldnerqualität.
Anleger profitieren von der Flexibilität des Fonds: Hohe Kassenposition bei steigenden Zinsen und Einsatz von Derivaten bei sinkenden Zinsen.
Fondspolitik
Gleich zu Beginn des Monats hat der Beschluss des milliardenschweren Finanzpakets in Deutschland zu einer heftigen Korrektur bei Bundesanleihen geführt. Gleichzeitig hat sich die Versteilerung der Renditekurven auch in der anschließenden Erholung fortgesetzt. Die Fonds-Duration des Deka-Nachhaltigkeit BasisStrategie Renten wurde bei rund 2,0 Jahren beibehalten. Das Risikosentiment für Unternehmensanleihen war im Verlauf des Monats aufgrund von Zollandrohungen und Wachstumssorgen (besonders in den USA) etwas schwächer. Dies wirkte sich insbesondere bei schlechter gerateten Emittenten und Unternehmen mit besonderer Sensitivität zu US-Zöllen aus wie bspw. aus dem Automobilsektor. Auch Anleihen von Real Estate-Unternehmen haben, nach zuvor guter Performance, mit den gestiegenen Zinsen deutlicher korrigiert. Dank des anhaltenden Nachfrageüberhangs und Mittelzuflüssen für Unternehmensanleihen (wenn auch in geringerem Ausmaß) fiel die Spreadausweitung im Investmentgrade-Bereich jedoch nur moderat aus. In der unsicheren Gemengelange rund um die anstehenden US-Zölle wurde im Fonds eine kleine CDS-Absicherung (Credit Default Swaps) aufgebaut. Gleichzeitig wurde das Exposure zu länger laufenden Unternehmensanleihen, die sich gut halten konnten, leicht reduziert und die Kassenquote etwas erhöht, um eine leicht vorsichtigere Positionierung im Fonds umzusetzen.
Marktentwicklung
Im Spannungsfeld zwischen globaler konjunktureller Unsicherheit und expansiver Fiskalpolitik entwickelten sich die Rentenmärkte im März vergleichsweise heterogen. So gingen die kurzfristigen US-Renditen tendenziell zurück, während die US-Treasuries mit dreißigjähriger Laufzeit einen spürbaren Renditeanstieg verzeichneten. Das US-Renditeniveau im zehnjährigen Bereich lag Ende des Monats mit 4,21 % um 1 Basispunkt höher als noch im Vormonat. Die deutschen Bundesanleihen gerieten wiederum deutlich unter Druck. Die erwartete höhere Schuldenaufnahme in Deutschland führte zu einem kräftigen Renditeanstieg insbesondere im langfristigen Laufzeitenbereich. So stieg die Rendite der vielbeachteten 10-jährigen deutschen Bundesanleihe im Monatsverlauf um 34 Basispunkte auf 2,73 %. Auch von geldpolitischer Seite gab es unterschiedliche Signale. So beließ die US-Notenbank (Fed) ihr Leitzinsintervall erwartungsgemäß unverändert in der Spanne zwischen 4,25 % und 4,50 %. Dies war die zweite Fed-Sitzung in Folge ohne Zinsänderung. Die US-Währungshüter wiesen dabei auf gestiegene Konjunkturrisiken hin. Ihre Konjunkturschätzungen haben sie nach unten angepasst und den Inflationsausblick angehoben. In der anschließenden Pressekonferenz waren vor allem die vom US-Präsident Trump angekündigten Zollanhebungen das beherrschende Thema. Die Europäische Zentralbank (EZB) senkte ihre Leitzinsen erneut um 25 Basispunkte, wodurch der Einlagensatz auf 2,50 % fiel. Die EZB begründete diesen Schritt damit, dass sich die Inflation auf das Ziel von 2,0 % zubewegt und die schwache Konjunktur eine Lockerung der Geldpolitik erforderlich macht. In dieser Gemengelage stiegen die Risikoprämien an den Kreditmärkten deutlich an. Vor allem Anleihen von Emittenten schwacher Bonität verzeichneten eine kräftige Spreadausweitung. Der US-Dollar wertete im Monatsverlauf gegenüber einer Reihe von Währungen spürbar ab. So stieg der Euro in diesem Zeitraum von 1,04 auf 1,08 US-Dollar. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann.
Wertentwicklung (EUR) in 12-Monatsperioden in %
Zeitraum | Netto | Brutto |
---|---|---|
16.04.2024 – 16.04.2025 | +4,53% | +4,53% |
16.04.2023 – 16.04.2024 | +4,16% | +4,16% |
16.04.2022 – 16.04.2023 | +0,72% | +0,72% |
16.04.2021 – 16.04.2022 | -1,58% | -1,58% |
16.04.2020 – 16.04.2021 | +4,05% | +4,05% |
16.04.2019 – 16.04.2020 | -2,72% | -2,72% |
16.04.2018 – 16.04.2019 | -1,36% | -1,36% |
16.04.2017 – 16.04.2018 | +0,33% | +0,33% |
16.04.2016 – 16.04.2017 | 0,00% | 0,00% |
16.04.2015 – 16.04.2016 | -3,13% | -1,19% |
Kumulierte Wertentwicklung
Zeitraum
|
Anteil
|
---|---|
Laufendes Jahr | +0,76% |
1 Monat | +0,54% |
6 Monate | +1,50% |
1 Jahr | +4,53% |
3 Jahre | +9,66% |
5 Jahre | +12,29% |
10 Jahre | +6,82% |
Seit Auflage | +87,37% |
Quelle: DekaBank
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung). Die Nettowertentwicklung berücksichtigt zusätzlich die auf Anlegerebene anfallenden Kosten, wie z.B. Depotkosten, die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu das Preisverzeichnis Ihrer depotführenden Stelle.
Bitte beachten Sie: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden.
Aktuelle Daten
52-Wochen-Hoch
|
106,13 |
52-Wochen-Tief
|
101,37 |
Risikobetrachtung
Kennzahlen | 1 Jahr | 3 Jahre |
---|---|---|
Volatilität
|
1,26 | 1,98 |
Sharpe-Ratio
|
0,66 | 0,23 |
Wertpapier
|
Restlaufzeit (Jahre)
|
Anteil in %
|
|
---|---|---|---|
Europaeische Union MTN 21/26 | 0,9 | 1,20 | |
Europaeische Union MTN 23/34 | 9,3 | 1,10 | |
Europaeische Union MTN 20/25 | 0,6 | 1,00 | |
Europäischer Stabilitäts.(ESM) MTN 15/25 | 0,5 | 0,80 | |
Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN 17/25 | 0,2 | 0,80 | |
European Investment Bank MTN 23/28 | 3,3 | 0,80 | |
Königreich Belgien Obl. Lin. S.74 15/25 | 0,2 | 0,60 | |
Bundesrep.Deutschland Bundesobl. 20/25 | 0,5 | 0,60 |
Die Darstellung von Beständen/Positionen (z.B. Top Werte, größte Währungen), die nicht explizit als "nach Investitionsgrad" ausgewiesen sind, berücksichtigen nicht die Wirkung von Derivaten/Absicherungsgeschäften. Das Risiko des Fonds im Hinblick auf diese Bestände/Positionen kann dementsprechend abweichen.
Wesentliche Chancen
- Durch eine globale Palette an Anlageregionen und vielfältige Anleihesegmente kann der Fonds unterschiedlichste Marktentwicklungen nutzen.
- Das Fondskonzept bietet neben der Vereinnahmung regelmäßiger Kuponerträge durch den flexiblen Managementansatz auch die Chance auf die Erzielung von Kursgewinnen aus Anleihen oder Derivatstrategien.
- Durch die Möglichkeit, in einzelnen Anlagesegmenten eine negative Duration einzugehen, kann der Fonds auch an steigenden Zinsen partizipieren.
- Ein aktives Währungsmanagement bietet Chancen auf Währungsgewinne.
- Durch die breite Streuung der Zielinvestitionen besteht ein geringeres Risiko im Vergleich zu einer Direktanlage.
- Berücksichtigung von nachhaltigen und ethischen Kriterien in der Anlagepolitik.
- Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Auswahlprozess werden Aussteller gefördert, die sich verantwortungsbewusst und nachhaltig verhalten. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Auswahlprozess werden Aussteller gefördert, die sich verantwortungsbewusst und nachhaltig verhalten.
Wesentliche Risiken
- Es sind Kursverluste infolge von Veränderungen des Marktzinsniveaus möglich.
- Im Zeitablauf können sich einzelne Aussteller oder Geschäftspartner in ihrer Zahlungsfähigkeit verschlechtern, was zu Kursrückgängen oder Ausfällen führen kann.
- Es besteht die Gefahr von Kursverlusten infolge von mangelnder Liquidität in einzelnen Marktsegmenten.
- Aufgrund der Anlage auch in bonitätsschwächere Aussteller und Aussteller aus Schwellenländern sowie aufgrund unvorhersehbarer politischer, wirtschaftlicher, länderspezifischer oder globaler Faktoren sind ebenfalls höhere Kursschwankungen möglich.
- Durch Investition in Fremdwährungen sind Währungsverluste möglich.
- ESG-und Nachhaltigkeitskritrien können im Zeitverlauf Änderungen unterliegen und von den individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen des Anlegenden abweichen.
- Verstöße gegen ESG- und Nachhaltigkeitskriterien oder Kontroversen können in Einzelfällen im Fonds erst verzögert berücksichtigt werden, da das Fondsmanagement für die Prüfung der ESG- und Nachhaltigkeitskriterien auf die Bereitstellung von Daten und Ratings durch Drittanbieter angewiesen ist.
- Der Fonds darf mehr als 35% des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente folgender Aussteller investieren: Mitgliedstaaten der EU und ihrer Gebietskörperschaften, Mitgliedstaaten der OECD, internationaler Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört. Insofern kann die Streuung der Anlage eingeschränkt sein (Konzentrationsrisiko).
Neben den aufgeführten Publikationen halten wir für einige unserer Fonds zusätzliche Informationen, z.B. Berichte, die aufgrund von bank- oder versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben für institutionelle Kunden erstellt werden, bereit. Sollten Sie Interesse am Erhalt dieser Informationen haben, können Sie sich gerne an unser Service-Team unter service@deka.de wenden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese Informationen nur zur Verfügung stellen können, wenn Sie bereits Anteile an dem betreffenden Fonds halten. Hierfür geben Sie bitte die ISIN des Fonds sowie Ihre Depot-Nr. an, sofern Sie Kunde mit DekaBank Depot sind. Anderenfalls fügen Sie bitte einen Depotauszug bei, aus dem hervorgeht, dass Sie Anteile an dem betreffenden Fonds halten.
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Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Hierzu investiert der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds") sowie Tages- und Termingelder, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Nicht investiert wird beispielsweise in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Zudem erfolgen mindestens 10% der Investitionen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Mit diesen Investitionen wird angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien, sowie durch die Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von öffentlich verfügbaren ESG-Daten, werden diese um von externen Research- bzw. Ratingprovidern geschätzte Daten erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nutzung eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells. Zudem wendet die Deka eine aktive Mitwirkungspolitik ("Engagement") an. Hierzu zählt sowohl der Dialog mit Unternehmen zu Themen wie Klimaschutz, Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel, bewirbt allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Der Fonds tätigt teilweise nachhaltige Investitionen und strebt an mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer UN Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags den Umwelt- und sozialen Zielen gleichzeitig nicht erheblich schaden, werden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, der Staaten und der Zielfonds, in die investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht über- bzw. unterschreiten. Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, indem Investitionen in Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen werden und/oder Staaten, die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstoßen, nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Investitionen in Zielfonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% der Unternehmen im Zielfonds Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen und/oder Staaten erfolgen, die verantwortungsvoll Handeln und Menschenrechte achten.
Bei diesem Fonds werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. Hierfür wird mindestens 80% des Fondsvermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird angestrebt, dass die nachfolgend beschriebene ESG-Strategie auch auf das gesamte Fondsvermögen (ausgenommen sind Derivate) Anwendung findet. Der Fonds investiert in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Investmentanteile (im Folgenden: "Zielfonds"), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/ oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass das Fondsvermögen im Rahmen der ESG-Strategie nicht in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/ oder Zielfonds angelegt wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind. Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt "Anlagestrategie". Zudem tätigt der Fonds nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und strebt an, mit diesen Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen und sozialen Zielen beizutragen. Konkret wird mit diesen Investitionen angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Das Netto-Fondsvermögen darf nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert sowie Bankguthaben bei Kreditinstituten angelegt werden, die nach der Wertung der Verwaltungsgesellschaft gegen die Grundsätze der Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC) oder gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen; an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, hierzu gehören Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung ("Ottawa-Konvention"), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition ("Oslo-Konvention") sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC), an dem Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind; 1 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb und/oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle, 10 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb und/oder der Veredelung von Erdöl, 50 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung und/oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen und/oder 50 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen. Für Derivate gelten die zuvor genannten Ausschlüsse für die Kontrahenten der Derivate sowie für Basiswerte der Derivate, bei denen es sich um ein einzelnes Unternehmen handelt. Zudem dürfen für das Netto-Fondsvermögen keine Anlagen in Investmentanteile getätigt werden, bei denen die Zielfonds in Unternehmen investieren (nachfolgend gemeinsam "Ausschlusskriterien für Zielfonds"), die nach Wertung der Verwaltungsgesellschaft gegen die Grundsätze der Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen; an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, hierzu gehören Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung ("Ottawa-Konvention"), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition ("Oslo-Konvention") sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC), am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind; 1 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle, 10 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl, 50 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen und/oder 50 % oder mehr ihrer Umsätze mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen. Mindestens 80 % des Wertes des Netto-Fondsvermögens müssen nach einer ESG-Strategie verwaltet werden. Dabei werden die Vermögensgegenstände im Rahmen eines mehrstufigen Investmentprozesses nach ökologischen (Environment - "E"), sozialen (Social - "S") und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance - "G") betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien) bewertet und ausgewählt. Die ESG-Strategie sieht für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (nachfolgend gemeinsam "Titel") vor, dass in der ersten Stufe des Investmentprozesses die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien zum Einsatz kommen (sog. Negativ-Screening): Ausgeschlossen werden Titel von Unternehmen, die Umsätze aus Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomwaffen, nach UN-Waffenkonvention UN CCW bestimmter konventioneller Waffen wie nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen sowie Handfeuerwaffen, Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl oder Erdgas (inklusive Fracking), 5 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter, 5 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie), 5 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Herstellung im Geschäftsfeld Alkohol, 5 % oder mehr ihrer Umsätze im Geschäftsfeld Glücksspiel, 5 % oder mehr ihrer Umsätze im Geschäftsfeld Pornografie, oder 10 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Verstromung von Kohle generieren. Zudem werden in der ESG-Strategie Titel von Staaten ausgeschlossen, die nach dem Freedom-House-Index als "unfrei" ("not free") eingestuft werden; nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen; durch das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) als Atommacht klassifiziert werden; das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben. Schließlich wird im Rahmen der ESG-Strategie nur in Titel von Unternehmen investiert, die bei ihrer Geschäftstätigkeit Verfahrensweisen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und somit die in Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Governance-Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung von Steuervorschriften, beachten. In der zweiten Stufe des Investmentprozesses der ESG-Strategie erfolgt eine Analyse und Bewertung der Unternehmen und Staaten anhand von ESG-Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken (sog. Positiv-Screening). Dieses Positiv-Screening erfolgt auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, einem proprietären ESG-Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen. Im Rahmen der ESG-Strategie darf nur in Titel von Unternehmen und Staaten mit einem ESG-Rating von mindestens "B" von MSCI ESG Research LLC investiert werden. Alternativ kann ein vergleichbares ESG-Rating eines anderen Anbieters herangezogen oder eine eigene Bewertung durch die Gesellschaft auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie potenzieller Kontroversen vorgenommen werden. Die Verwaltungsgesellschaft legt zudem bei Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) zugrunde. Bei Bankguthaben besteht die ESG-Strategie darin, dass für Tages- und Termingeldanlagen die Auswahl der Kreditinstitute nach der zuvor beschrieben ESG-Strategie erfolgt. Für Investmentanteile sieht die ESG-Strategie ein Negativ-Screening mit den vorstehend genannten Ausschlusskriterien für Zielfonds vor. Zusätzlich müssen bei Investitionen in Investmentanteile im Rahmen der ESG-Strategie die Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die PRI bei ihren Anlageentscheidungen zugrunde legen. Derivate werden im Rahmen der ESG-Strategie nicht eingesetzt.
Der Fonds investiert in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80% der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Hierzu zählen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen durch Zielfonds. Mindestens 10% der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel (nicht-taxonomiekonform) als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel. Der Fonds strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind 0%. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/ oder Kernenergie vorgesehen. Zusätzlich dazu kann der Fonds auch Investitionen tätigen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter fallen potenziell Derivate und derivative Instrumente, die zur Risikoabsicherung oder Investitionszwecken dienen, Bankguthaben sowie flüssige Mittel, Investitionen in Wertpapiere, Sonstige Anlageinstrumente, Geldmarktinstrumente und Zielfonds für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen und Investitionen, in Wertpapiere, Sonstige Anlageinstrumente, Geldmarktinstrumente und Zielfonds, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus, grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen durch die Sicherstellung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den festgelegten Kriterien. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, welche im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt. Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien, 2. Ökologische Wirkung, 3. Soziale Wirkung und 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Die genannten Nachhaltigkeitsindikatoren, die messen inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, sind wie folgt konzipiert: 1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien: Dieser Indikator misst, ob der Fonds die in der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Emittenten und/oder Zielfonds erfolgen. Dies erfolgt anhand der Anwendung von Ausschlusslisten, die das potentielle Anlageuniversum einschränken. Die Ausschlusslisten wurden auf Basis der im Abschnitt "Anlagestrategie" beschriebenen verbindlichen Ausschlüsse erstellt. 2. Ökologische Wirkung: Der Indikator misst, den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1000 Euro investiertes Kapital. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LL. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt. 3. Soziale Wirkung: Der Indikator misst den Umfang, in dem direkte Investitionen oder indirekte Investitionen durch Zielfonds in wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen, die zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten und Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt. 4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios: Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Dies ist Indikator für Staaten, der von MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeits-risiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerlichen Freiheiten einschränken, und die systematische Anlage eines Mindestanteils des Fondsvermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI ESG Research LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel, zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten eine Herausforderung, da bei der Verfügbarkeit von ESG-Daten noch Defizite bestehen. Zudem nutzt die Deka mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten, werden diese um Schätzwerte erweitert um eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die DNSH und Good Governance Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen des Fonds werden ESG-Kriterien mit besonderem Schwerpunkt betrachtet. Bei Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt (nachfolgend auch PAI-Strategie). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investiert, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ziel der PAI-Strategie ist es, die mit den Investitionen verbundenen, negative Einflüsse auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu begrenzen. Hierzu werden systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsanalyse- und -entscheidungsprozess angewendet. Zudem werden Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition dieses Fonds haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Die Verwaltungsgesellschaft setzt ein Sustainability Risk Komitee als Kontrollinstrument ein, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittentenebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden (Einfluss von ESG-Kriterien auf das Wirtschaftswachstum oder die soziodemographisch-bedingte Nachfragesituation). Hierbei wird bis auf Branchenebene beleuchtet, wie ESG-Kriterien makroökonomische Trends bilden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Fondsmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit. Zudem wird ein betriebsinternes ESG-Risikostufenmodell genutzt, welches für die jeweiligen Emittenten eine ESG-Risikoeinstufung vornimmt und Emittenten, die eine gewisse Mindesteinstufung nicht überschreiten, aus dem Anlageuniversum ausschließt. Das Anlageuniversum des Fonds wird auf solche Titel fokussiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung geringere Nachhaltigkeitsrisiken bergen. Dies erfolgt durch den Ausschluss von Emittenten mit einer ESG-Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter.
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anleger sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. "Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen" ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Fondsmanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur. Neben den Unternehmensdialogen ist auch die Wahrnehmung der Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen ein wichtiger Bestandteil unserer Engagement-Strategie. Das Stimmrecht ist eines der wertvollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Anhand klar definierter Kriterien übt die Deka, direkt oder über Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger aus. Zusammengefasst sind sie in den "Grundsätzen der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen". Diese Grundsätze dienen als Rahmenwerk, um eine individuelle, transparente und nachvollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen. Mehr Informationen zu unserer Engagement-Politik finden Sie in unserer ESG Policy, die Sie auf unsere Webseite im Abschnitt "Unter Uns" herunterladen können.
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Fonds: https://www.deka.de/privatkunden/fondsprofil?id=LU0107368036#downloadBereich.
Die aktuellen vorvertraglichen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRVVI_Deka-ESG_BasisStrategie_Renten.pdf.
Die aktuellen regelmäßigen Informationen gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.deka.de/globaldownload/de/fonds/OffenlegungsVO/SFDRRB_Deka-ESG_BasisStrategie_Renten.pdf.
Stand: 01.04.2025. Änderung zum 01.04.2025: Der Fondsnamen wurde von "Deka-Nachhaltigkeit BasisStrategie Renten CF" in "Deka-ESG BasisStrategie Renten CF" geändert. Weiterhin wurde die im Abschnitt Anlagestrategie beschriebene ESG-Strategie des Fonds angepasst und schließt nun Vermögensgegenstände von Emittenten aus, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 sog. "Ausschlüsse im Zusammenhang mit Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten" ausgeschlossen sind. Bislang war eine Mindestschwelle von 60 % der Anlage des Fondsvermögens in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds entsprechend der bisher für den Fonds festgelegten ESG-Strategie vorgesehen. Künftig gilt, dass mindestens 80 % des Netto-Fondsvermögens nach der ESG-Strategie verwaltet werden, wobei angestrebt wird, dass die ESG-Strategie für das gesamte Netto-Fondsvermögen mit Ausnahme von Derivaten Anwendung finden soll. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds. Änderung zum 01.01.2023: Der Abschnitt Zusammenfassung wurde erweitert um eine besseres Verständnis des Fonds zu ermöglichen. Zudem erfolgte eine Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien, die Beschreibung dieser im Abschnitt Anlagestrategie wurde entsprechend angepasst. Im Abschnitt Sorgfaltspflicht wurde die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Berücksichtigung) als Teil der Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht aufgenommen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Offenlegung der PAI-Berücksichtigung in den vorvertraglichen Informationen des Fonds.

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Diese Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfondsanteilen sind die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jährlichen Rechenschaftsberichte. Diese sind Grundlage für die steuerliche Behandlung der Fondserträge. Dort aufgeführte Vertriebsbeschränkungen- wie z.B. für US-Personen- sind zu beachten.