Finden Sie den Vorsorge- und Sparplan, der genau Ihren Vorstellungen entspricht.
In jeder Lebensphase gibt es Themen, die besonders wichtig sind. Berufsstart, Partnerschaft, Kinder – aber auch die eigenen Finanzen sind Themen, die uns bewegen. Besonders in einer Zeit, in der wir uns nicht mehr auf klassische Zinsen verlassen können und auf unruhige Kapitalmärkte blicken.
Was auch immer bei Ihnen ansteht, die Deka bietet vielfältige Optionen, um Ihre finanzielle Zukunft optimal zu gestalten und trotz Marktschwankungen entspannt zu bleiben. Denn warum sollten Sie sich mit weniger als der bestmöglichen Zukunft zufriedengeben?
Mit Deka-FondsSparplan können Sie auch bei Marktschwankungen entspannt bleiben. Denn Sie nutzen die Chancen der Kapitalmärkte und machen sich mit regelmäßigen Sparraten unabhängig von der Frage nach dem richtigen Einstiegszeitpunkt. So können Sie schon heute das gute Gefühl genießen, frühzeitig etwas für Ihre finanzielle Zukunft getan zu haben.
Sie verdienen Ihr eigenes Geld und wollen Ihr Leben genießen aber gleichzeitig schon an Ihre Zukunft denken? Mit der richtigen Unterstützung ganz einfach: Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei Vermögensaufbau und Zukunftsvorsorge staatliche Förderung und Zuschüsse vom Arbeitgeber nutzen können.
Oma und Opa, Paten und Freunde und nicht zuletzt Sie selbst wollen Ihrem Nachwuchs etwas Gutes tun. Umso besser, wenn das geschenkte Geld von Anfang an gut angelegt wird. Mit einem langfristigen Anlagehorizont sind Fonds dafür eine ideale Anlage. So können Sie mit Deka-JuniorPlan mit regelmäßigen Beiträgen für Ihr Kind langfristig Vermögen aufbauen.
Sie haben nicht jeden Monat einen festen Betrag zum Sparen übrig? Mit Deka-AbräumSparen können Sie flexibel und automatisch nur den Betrag sparen, der am Ende des Monats übrig bleibt.
Das Ergebnis dieser Beispielrechnung stellt keine Prognose oder Garantie dar und basiert auf dem angenommenen Renditesatz ohne Berücksichtigung von Kosten.
Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung einer Anlage.
Das Ergebnis dieser Beispielrechnung stellt keine Prognose oder Garantie dar und basiert auf dem angenommenen Renditesatz ohne Berücksichtigung von Kosten.
Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung einer Anlage.
Das Ergebnis dieser Beispielrechnung stellt keine Prognose oder Garantie dar und basiert auf dem angenommenen Renditesatz ohne Berücksichtigung von Kosten.
Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung einer Anlage.
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Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung einer Anlage.
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Sprechen Sie mit Ihrem Berater über Ihre Wünsche und Sparziele. |
Lassen Sie sich über Fördermöglichkeiten von Staat und Arbeitgeber informieren. |
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Ermitteln Sie gemeinsam mit dem Berater Ihr persönliches Chance-/Risiko-Profil. |
Wählen Sie den für Sie passenden Fondssparplan. |
¹Quelle Statistik: Online.Befragung Institut Kantar im Auftrag der DekaBank, Juli 2020
²Quelle Statistik: Online.Befragung Institut Kantar im Auftrag der DekaBank, Mai 2020
³Quelle Statistik: Online.Befragung Institut Kantar im Auftrag der DekaBank, Mai 2019
⁴Steuerdisclaimer
Riester: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage.
VL: Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,– Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000,– Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2020. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Rechtliche Hinweise
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.