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Der Staat unterstützt den Aufbau Ihrer privaten Vorsorge mit der Riester-Förderung. Mit Deka-BonusRente nutzen Sie diese Möglichkeit. In diesem passgenauen Anlagekonzept wird Ihr Kapital so angelegt, dass die Renditechancen der Kapitalmärkte mit Blick auf die Zeit bis zum Rentenbeginn bestmöglich genutzt werden. Gleichzeitig werden Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase Ihre eingezahlten Beiträge garantiert.1
Hinweis:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Bestandskunden von Deka-BonusRente. Neuabschlüsse von Deka-BonusRente Verträgen sind seit dem 1. August 2017 nicht mehr möglich.
Was ist das Besondere an Deka-BonusRente?
- Staatliche Förderung2: Wenn Sie förderberechtigt sind, profitieren Sie von der Grundzulage in Höhe von 175,– Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300,– Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw.185,– Euro für alle älteren Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200,– Euro.
- Renditechancen: Deka-BonusRente überzeugt auch mit guten Renditechancen. Dies ist wichtig und sinnvoll, um auch nach Abzug der Inflation einen realen Vermögensaufbau zu erzielen. Diese Renditechancen bieten sich langfristig nur bei Einbindung der Anlageklasse Aktien. Durch das Lebenszyklusmodell erfolgt die optimale Nutzung von Renditechancen.
- Kapitalgarantie1: Ihnen werden zu Beginn der Auszahlungsphase Ihre eingezahlten Beiträge garantiert. In der Auszahlungsphase erhalten Sie Ihr Leben lang garantierte Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Rentenversicherung. So können Sie gut geschützt Ihrem Ruhestand entgegenblicken.
- Flexibilität: Sie können sich lockermachen – denn Sie bleiben völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf reduzieren oder sogar aussetzen, aber natürlich auch erhöhen. Ebenso können Sie frei wählen, in welchem Rhythmus Sie einzahlen - monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich.
Wie funktioniert die Deka-BonusRente?
Die Vermögensstruktur Ihrer Deka-BonusRente wird im Zeitablauf Ihrer Situation angepasst und ist als sogenanntes Lebenszyklusmodell in drei Phase eingeteilt: In der Ansparphase werden die Eigenbeiträge, die staatlichen Riester-Zulagen und die erzielten Erträge in eine lebenszyklusorientierte Fondsanlage investiert. Je länger die Zeit bis zum Ruhestand, desto höher der Aktienanteil Ihrer Anlage – mit der Chance auf eine möglichst hohe Gesamtrendite.
Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase greift die Sicherungsphase: Ihr Vorsorgevermögen – wird mit dem Ziel, das Kapital vor starken Kursschwankungen zu schützen – in wertstabilere Anlagen umgeschichtet.3
Zwischen Vollendung Ihres 62. und 67. Lebensjahres beginnt eine zweistufige Auszahlungsphase: Bis zum 85. Lebensjahr erhalten Sie monatliche Leistungen im Rahmen eines Fonds-Auszahlplans, danach lebenslange Zahlungen aus einer Rentenversicherung – wie gesetzlich vorgeschrieben.
Wesentliche Chancen
- Kapitalgarantie1: Garantie auf alle Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase durch die DekaBank Deutsche Girozentrale.
- Renditechancen: Je mehr Zeit Ihnen noch bis zur Auszahlungsphase bleibt, desto höher ist die Chance, langfristig von der Entwicklung der Kapitalmärkte zu profitieren.
- Staatliche Zulagen: Neben dem Erhalt von staatlichen Zulagen können viele einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nutzen.
- Lebenslange Leistungen: Sie erhalten lebenslang Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Leibrentenversicherung.
- Flexible Wohn-Riester-Option: Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auch für die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum (flexible Wohn-Riester-Option).
Wesentliche Risiken
- Kursschwankungen: Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kursschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt.
- Rückzahlung der Riester-Förderung bei vorzeitiger Verfügung: Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Zulageanträge und Ausfüllhilfen zur Deka-BonusRente
Die Anträge auf Altersvorsorgezulage werden Ihnen per Post zugeschickt. Das Zulageverfahren wurde durch die Einführung des sogenannten Dauerzulageantrages vereinfacht. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern stellen wir Ihnen Ausfüllhilfen, Erläuterungen und Hinweise zur Verfügung.
Fall 1: Zulageantrag 2022 für alleinstehenden Kunden ohne Kinder
Der Kunde - Angestellter - hat seinen Deka-ZukunftsPlan oder seine Deka-BonusRente im Jahr 2022 abgeschlossen.
2022 Muster Befüllung Fall 1 (PDF)Fall 2: Zulageantrag 2022 für Ehepaar mit zwei Kindern
Das Ehepaar hat je einen Deka-ZukunftsPlan oder je eine Deka-BonusRente im Jahr 2022 abgeschlossen. Die Ehefrau (Beamtin) ist kindergeldberechtigt und möchte auch die Kinderzulage beantragen. Der Ehemann ist mittelbar zulagenberechtigt.
Einen Zulagenantrag benötigen beide Eheleute, die Ehefrau mit Ergänzungsbogen für die Kinderzulage.
WICHTIG für die Zulagenbeantragung der Ehefrau:
Die Ehefrau gehört zum Personenkreis der Beamten oder diesen gleichgestellten Personen. Bei diesem Personenkreis ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung durch Altersvorsorgezulagen die schriftliche Einwilligung zur Übermittlung der Einkommensdaten durch den Dienstherrn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Einwilligungserklärung ist zeitnah bei der Besoldungsstelle abzugeben.
Fall 3: Zulage beantragen 2022 mit Dauerzulagenantrag - für Ehepaar mit einem Kind
Ein Ehepaar (1 Kind, geb. 2022) hat je einen Deka-ZukunftsPlan oder je eine Deka-BonusRente im Jahr 2014 abgeschlossen und jeweils einen Dauerzulagenantrag gestellt. Die Ehefrau - seit Vertragsabschluss mittelbar zulagenberechtigt - befindet sich in Kindererziehungszeit und ist kindergeldberechtigt. Der Ehemann ist nach wie vor Beamter.
WICHTIG für die Änderung der Ehefrau - jetzt unmittelbar zulagenberechtigt:
Die Ehefrau nimmt die gesetzliche Erziehungszeit (3 Jahre pro Kind) in Anspruch. Voraussetzung dafür ist, dass diese bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten der Kindererziehung Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet.
Aus diesem Grund besteht während der Kindererziehungszeit ein unmittelbarer Zulagenanspruch!
Der Dauerzulagenantrag des Ehemannes kann unverändert weiterlaufen. Hingegen muss der Dauerzulagenantrag der Ehefrau auf Grund der Änderung der Zulagenberechtigung und der Geburt des Kindes angepasst werden.
Fall 4: Zulage beantragen 2022 mit Dauerzulageantrag – für Ehepaar mit einem Kind (Kinderzulage Ehemann)
Ein Ehepaar (1 Kind, geb. 2022) hat je einen Deka-ZukunftsPlan oder je eine Deka-BonusRente im Jahr 2014 abgeschlossen und jeweils einen Dauerzulageantrag gestellt. Die Kinderzulage soll beim Ehemann beantragt werden, dieser ist auch kindergeldberechtigt. Die Ehefrau war bisher nicht im Vertrag des Ehemannes hinterlegt.
WICHTIG für die Änderung sind die Zustimmung und die Daten der Ehefrau zur Übertragung der Kinderzulage:
Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die im Beitragsjahr miteinander verheiratet sind, nicht dauern getrennt leben, steht die Kinderzulage – unabhängig von der Kindergeldberechtigung – der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Ehemann der Kindergeldberechtigte ist.
Sofern der Ehemann die Kinderzulage beantragt, sind die Zustimmung und die Daten der Ehefrau zwingend erforderlich.
Der Dauerzulageantrag der Ehefrau kann unverändert weiterlaufen. Hingegen muss der Dauerzulageantrag des Ehemann aufgrund der Beantragung des Kindes angepasst werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Sie erreichen uns unter der Servicenummer (0 69) 71 47 - 652 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Gerne hilft Ihnen auch Ihr Anlageberater in der Sparkasse oder Landesbank.
1 Hinweis zum Garantiegeber
Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
Steuerdisclaimer
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2024. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
3 Bei einer Restlaufzeit von weniger als zehn Jahren bei Vertragsabschluss entfällt die Sicherungsphase, da von Anfang an in schwankungsarme Anlagen investiert wird.
Rechtliche Hinweise
Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.