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Der Staat unterstützt den Aufbau Ihrer privaten Vorsorge mit der Riester-Förderung. Mit Deka-BonusRente nutzen Sie diese Möglichkeit. In diesem passgenauen Anlagekonzept wird Ihr Kapital so angelegt, dass die Renditechancen der Kapitalmärkte mit Blick auf die Zeit bis zum Rentenbeginn bestmöglich genutzt werden. Gleichzeitig werden Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase Ihre eingezahlten Beiträge garantiert.1


Hinweis:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Bestandskunden von Deka-BonusRente. Neuabschlüsse von Deka-BonusRente Verträgen sind seit dem 1. August 2017 nicht mehr möglich.

Was ist das Besondere an Deka-BonusRente?

  • Staatliche Förderung2: Wenn Sie förderberechtigt sind, profitieren Sie von der Grundzulage in Höhe von 175,– Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie  Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300,– Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw.185,– Euro für alle älteren Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200,– Euro.
  • Renditechancen: Deka-BonusRente überzeugt auch mit guten Renditechancen. Dies ist wichtig und sinnvoll, um auch nach Abzug der Inflation einen realen Vermögensaufbau zu erzielen. Diese Renditechancen bieten sich langfristig nur bei Einbindung der Anlageklasse Aktien. Durch das Lebenszyklusmodell erfolgt die optimale Nutzung von Renditechancen.
  • Kapitalgarantie1Ihnen werden zu Beginn der Auszahlungsphase Ihre eingezahlten Beiträge garantiert. In der Auszahlungsphase erhalten Sie Ihr Leben lang garantierte Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Rentenversicherung. So können Sie gut geschützt Ihrem Ruhestand entgegenblicken.
  • Flexibilität: Sie können sich lockermachen – denn Sie bleiben völlig flexibel. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf reduzieren oder sogar aussetzen, aber natürlich auch erhöhen. Ebenso können Sie frei wählen, in welchem Rhythmus Sie einzahlen - monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich.

Wie funktioniert die Deka-BonusRente?

Die Vermögensstruktur Ihrer Deka-BonusRente wird im Zeitablauf Ihrer Situation angepasst und ist als sogenanntes Lebenszyklusmodell in drei Phase eingeteilt: In der Ansparphase werden die Eigenbeiträge, die staatlichen Riester-Zulagen und die erzielten Erträge in eine lebenszyklusorientierte Fondsanlage investiert. Je länger die Zeit bis zum Ruhestand, desto höher der Aktienanteil Ihrer Anlage – mit der Chance auf eine möglichst hohe Gesamtrendite.

Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase greift die Sicherungsphase: Ihr Vorsorgevermögen – wird mit dem Ziel, das Kapital vor starken Kursschwankungen zu schützen – in wertstabilere Anlagen umgeschichtet.3

Zwischen Vollendung Ihres 62. und 67. Lebensjahres beginnt eine zweistufige Auszahlungsphase: Bis zum 85. Lebensjahr erhalten Sie monatliche Leistungen im Rahmen eines Fonds-Auszahlplans, danach lebenslange Zahlungen aus einer Rentenversicherung – wie gesetzlich vorgeschrieben.

Wesentliche Chancen

  • Kapitalgarantie1Garantie auf alle Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase durch die DekaBank Deutsche Girozentrale.
  • Renditechancen: Je mehr Zeit Ihnen noch bis zur Auszahlungsphase bleibt, desto höher ist die Chance, langfristig von der Entwicklung der Kapitalmärkte zu profitieren.
  • Staatliche Zulagen: Neben dem Erhalt von staatlichen Zulagen können viele einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nutzen. 
  • Lebenslange Leistungen: Sie erhalten lebenslang Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Leibrentenversicherung.
  • Flexible Wohn-Riester-Option: Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auch für die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum (flexible Wohn-Riester-Option).

Wesentliche Risiken

  • Kursschwankungen: Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kursschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf die Anlage auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt.
  • Rückzahlung der Riester-Förderung bei vorzeitiger Verfügung: Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Zulageanträge und Ausfüllhilfen zur Deka-BonusRente

Die Anträge auf Altersvorsorgezulage werden Ihnen per Post zugeschickt. Das Zulageverfahren wurde durch die Einführung des sogenannten Dauerzulageantrages vereinfacht. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern stellen wir Ihnen Ausfüllhilfen, Erläuterungen und Hinweise zur Verfügung.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Sie erreichen uns unter der Servicenummer (0 69) 71 47 - 652 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Gerne hilft Ihnen auch Ihr Anlageberater in der Sparkasse oder Landesbank.

1 Hinweis zum Garantiegeber
Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.

Steuerdisclaimer
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,– Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60,– Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60,– Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100,– Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2024. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als zehn Jahren bei Vertragsabschluss entfällt die Sicherungsphase, da von Anfang an in schwankungsarme Anlagen investiert wird.

Rechtliche Hinweise

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.