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Ob zu Weihnachten, zum Geburtstag, der Geburt eines Kindes, zur Hochzeit oder zum Jubiläum – es gibt viele Anlässe im Leben, beschenkt zu werden. Schön ist es, wenn man dann das passende Geschenk erhält, das sich sinnvoll nutzen lässt.

Unsere Idee: Laden Sie Personen Ihres Freundes- und Familienkreises dazu ein, sich an Ihrem Vermögensaufbau zu beteiligen. In dem von Ihnen ausgewählten Deka Investmentfonds. Ganz einfach – mit Deka-GeschenkSparen.

Deka-GeschenkSparen im Überblick.

  • Erhalten Sie keine unpassenden Geschenke mehr. Laden Sie zu den unterschiedlichsten Anlässen in Ihrem Leben Menschen ein, sich an Ihrem Vermögensaufbau zu beteiligen.
  • Sie wünschen sich nicht irgendein Geschenk, Sie wünschen sich Anteile von Ihrem Investmentfonds.
  • Sie laden Ihre Familienangehörigen, Freunde oder Gäste ein (zum Beispiel per Mail oder WhatsApp) und erhalten auf Ihrem ausgewählten Investmentfonds eine Gutschrift.

Laden Sie Ihre Freunde und Familie direkt online über die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse oder in der S-Invest App ein!

So geht´s:

1. Schritt

Wählen Sie ein DekaBank Depot aus (Einstieg über Depot-Übersicht)

2. Schritt

Im gewünschten Depot wählen Sie einen Investmentfonds, in welchen Sie Einzahlungen erhalten möchten.

3. Schritt

Dann gestalten Sie Ihre persönliche Nachricht an Personen, die Sie einladen möchten.

4. Schritt

Anschließend entscheiden Sie, wie Sie Ihre Einladung versenden möchten, z. B. per E-Mail oder WhatsApp.

Ihr nächster Schritt.

Rechtliche Hinweise

Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement.
Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.