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Ihre aktive Zustimmung ist gefragt!

  • Rechtssicherheit unserer Geschäftsbeziehungen schaffen.
  • Ihr Depot weiter wie gewohnt nutzen.
  • Zustimmen: Schriftlich mit Formular, online per Klickstrecke (nur für Einzeldepots möglich) oder telefonisch bei Ihrer Sparkasse.
Jetzt hier online zustimmen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie ein DekaBank Depot besitzen, dann stimmen Sie bitte zu:

Zustimmen können Sie auf drei Wegen:

ONLINE PER KLICKSTRECKE (nur für Einzeldepots möglich): Klicken Sie hierfür auf den roten „Jetzt hier online zustimmen“-Button. Sie benötigen zur Durchführung Ihr Geburtsdatum und entweder den im Anschreiben mitgeteilten Code oder Ihre Depotnummer.

Eine Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie das Geburtsdatum bei der Klickstrecke eingeben, finden Sie hier.

Jetzt hier online zustimmen.

VIA POST: Füllen Sie hierfür bitte das Zustimmungsformular Ihres Anschreibens aus, unterschreiben Sie es und senden es an uns zurück – entweder per Post oder per E-Mail an auftrag@deka.de. Sollten Sie das Formular nicht zur Hand haben, können Sie sich die Zustimmungsvereinbarung für Ihr DekaBank Depot auf www.deka.de/zustimmen herunterladen.

IN IHRER SPARKASSE: Gerne können Sie telefonisch bei Ihrer Sparkasse zustimmen. Alternativ unterstützt Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater auch vor Ort in Ihrer  Sparkasse. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren.

Es handelt sich bei der Zustimmung insbesondere um folgende Vertragsbedingungen:

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Vertragsbedingungen zum DekaBank Depot.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

Sie kennen die DekaBank als das zentrale Wertpapierhaus der Sparkassen. Sie ist Ihr Partner, wenn es um die Wertpapieranlage geht. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir gemeinsam mit den Sparkassen seit einigen Jahren. In so langen Geschäftsbeziehungen ist es normal, dass sich auch manchmal die vertraglichen Bedingungen ändern müssen. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun wurde diese geübte und übliche Praxis durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 für unzulässig erklärt. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre aktive Zustimmung.
Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Sie möchten weitere Informationen zum BGH-Urteil und zur Zustimmung?

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: 

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

DekaBank Depot FAQ: Ihre Fragen - unsere Antworten.

Vermögensverwaltung FAQ: Ihre Fragen - unsere Antworten.