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Effektive Fondsanteile – In Luxemburg emittiert.

Für die Einreichung effektiver Luxemburger Fondsanteile (gedruckte Anteilscheine) wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Ihr Kreditinstitut.
Die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
 
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei Einreichung von effektiven Fondsanteilen der gesamte Bestand eingereicht werden muss.
Die Einreichung sollte daher aus allen im Besitz befindlichen Mänteln und Bögen (Kupons inkl. Talons) bestehen.

Bitte verwenden Sie für die Einreichung ausschließlich unser aktuelles Formular und beachten Sie unsere Bearbeitungshinweise, welche wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen.
 
Hinweis: Den Anteilspreis und steuerlichen Anteil der immobilisierten Fondsanteile finden Sie hier.

Abwicklung

Fondsanteile, deren Registrierung nicht bis zum 18.02.2016 erfolgte, sind annulliert (bekannt auch unter dem Begriff „Immobilisierung“) und deren Gegenwert ist bei der Luxemburger Hinterlegungskasse („Caisse de Consignation“ im Weiteren auch „CDC“) hinterlegt, bis der legitimierte Inhaber die Rückerstattung des Gegenwertes beantragt. Aufgrund der Immobilisierung erfolgt eine Auszahlung auf das angegebene Girokonto, ein Übertrag in ein Depot ist nicht mehr möglich.
 
Nach Prüfung Ihrer Einreichung senden wir die Unterlagen an die Luxemburger Hinterlegungskasse, zur Erstattung Ihres Guthabens. Die Bearbeitungszeit dort beträgt 3 bis 6 Monate. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Arbeitsabläufe der Caisse de Consignation. Daher können wir keine verbindlichen Aussagen über die Bearbeitungsdauer Ihrer Aufträge treffen.
 
Berücksichtigung von Steuern
Nach Erhalt der Geldmittel von der CDC werden folgende Steuern berücksichtigt:

  • Kapitalertragssteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • ggf. Kirchensteuer
    Eine Berücksichtigung der Kirchensteuer erfolgt nur, wenn der wirtschaftlich Berechtigte mit der DekaBank eine Geschäftsbeziehung pflegt. Dies ist der Fall, wenn ein DekaBank-Depot vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss bei Kirchensteuerpflicht der wirtschaftlich Berechtigte seine Steuerschuld über die Einkommensteuererklärung nachträglich abführen.

Nach Beendigung des Geschäftsvorfalles wird eine Steuerbescheinigung an die angegebene Adresse des wirtschaftlich Berechtigten versendet.
 
Kupons
Aufgrund der Verjährung seit Dezember 2020 sind die Kupons wertlos. Für ausschüttende Fonds erfolgt somit keine nachträgliche Ertragsausschüttung mehr. Trotz Verjährung bitten wir Sie, die Kupons der Vollständigkeit halber mitzusenden, damit nach Abschluss des Geschäftsvorfalles die Wertpapiere entsprechend vernichtet werden können.
 
Gebühr
Die Caisse de Consignation berechnet eine Gebühr von 1% p.a. für den Hinterlegungszeitraum 18.02.2016 bis heute.
Die DekaBank berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 0,4% pro ISIN (mind. 150€).
 
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Bitte beachten Sie ihrerseits eine mögliche AWV-Meldepflicht. Dafür steht Ihnen die entgeltfreie Auskunft bei der Deutschen Bundesbank unter der Tel.-Nr. 0800 - 1234 111 zur Verfügung.

Versand der Wertpapiere

Beachten Sie, dass der Versand nur durch den berechtigten Dritten (Sparkassenmitarbeiter, Rechtsanwalt oder Notar) erfolgen darf, von dem die Identitätsprüfung vorgenommen wurde.
 
Folgende Unterlagen sind zu versenden:

  • Einreichungsformular mit originaler Unterschrift
  • Nachweis über die Identifikation aller beteiligten Personen (auftretende Person und alle wirtschaftlich Berechtigten), durch berechtigte Dritte (Sparkassenmitarbeiter, Rechtsanwalt oder Notar), in dem eine Kopie des Ausweises mit dem Hinweis „Original lag vor“ und entsprechender Unterschrift, sowie Klarschrift des berechtigten Dritten beigelegt wird.
  • Anteilscheine im Original

Bitte senden Sie die Einreichung, z.B. per Wertbrief DHL oder Prosegur, an folgende Adresse:
 
DekaBank
Deutsche Girozentrale
OE 84 1202 02
Lyoner Straße 13
60528 Frankfurt am Main
 
Wichtige Informationen zur persönlichen Einlieferung
 
In Ausnahmefällen können Sie Ihre effektiven Fondsanteile auch persönlich bei uns einreichen. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache zwischen 9.00 und 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten der
DekaBank in Frankfurt-Niederrad möglich. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie ein Dokument, dass Sie ausgefüllt, 2 x ausdrucken, unterschreiben und bei Übergabe außerhalb eines verschlossenen Umschlags mit übergeben. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Team der Effektenklasse.
 
Sollten Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns bitte, um eine reibungslose und zügige Abwicklung Ihrer Transaktion zu ermöglichen. Sie können sich hierzu auch gerne an einen Ansprechpartner bei Ihrer Sparkasse wenden.
 
Ihre Ansprechpartner:
 
Effektenkasse
Tel.: (0 69) 71 47 - 21 21
E-Mail schreiben