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Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 entschieden sich die Regierungen aus der ganzen Welt, einen nachhaltigeren Weg für den Planeten und auch die Wirtschaft zu beschreiten.
Dem Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren zu verwerten, wird das Finanzsystem derzeit reformiert und kann vor diesem Hintergrund ein Teil der Lösung für eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft sein.
Ende 2016 hat die Europäische Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt. Am 31. Januar 2018 veröffentlichte diese Gruppe ihren Abschlussbericht, in dem sie eine umfassende Vision für die Entwicklung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorstellte.

Die Vision für die Entwicklung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen beinhaltet unter anderem:

  • eine Integration von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung und die Förderung von Investments in nachhaltige Produkte.
  • ein Klassifizierungssystem („Taxonomie“), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was „nachhaltig“ ist und was nicht.
  • eine verbesserte Offenlegung/Transparenz von Finanzdienstleistern darüber, wie die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG) in ihre Entscheidungsfindung/ihren Investitionsprozess bei Produkten einbezogen werden.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Die Sustainable Development Goals sind 17 politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die auf Grundlage der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Umwelt, Soziales und Wirtschaft – eine weltweite nachhaltige Entwicklung vorantreiben sollen. Sie traten als Nachfolger der Millenniums-Entwicklungsziele am 01. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft und gelten für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer. Menschenrechte sind ein Querschnittsthema der Sustainable Development Goals, sodass jedes SDG mit einer Vielzahl von Menschenrechten verknüpft ist.