Sparkassen setzen auf digitalen Sparkassenbrief der Deka
Sparkassen setzen auf digitalen Sparkassenbrief der Deka
Die Deka digitalisiert den Sparkassenbrief, ein klassisches Produkt für die langfristige Refinanzierung von Sparkassen und institutionellen Kunden. Die Sparkasse Dortmund, die Kreissparkasse Ludwigsburg und die Sparkasse Schwarzwald-Baar nutzen als erste Finanzinstitute den digitalen Sparkassenbrief.
Der Sparkassenbrief ist eine Namensschuldverschreibung. Sie lautet auf den Namen des Gläubigers, d.h. nur an die in der Schuldverschreibung namentlich genannte Person werden Zahlungen geleistet. Eine Weitergabe der Namensschuldverschreibung ist nur durch Abtretung möglich. Bislang erfolgt der Nachweis der Abtretung von Namensschuldverschreibungen papierhaft durch Anzeige des Käufers und Bestätigung der Abtretung an den Käufer. Das neue am digitalen Sparkassenbrief: Er basiert auf der Blockchain, was eine Abtretung einfacher, sicherer und schneller macht. Damit wird die Handelbarkeit von Sparkassenbriefen im Sekundärmarkt deutlich vereinfacht und verbessert.
„Nach den Emissionen von digitalen Wertpapieren ist der digitale Sparkassenbrief der nächste Schritt in der Digitalisierungsstrategie der Deka. Der digitale Sparkassenbrief ist das erste blockchain-basierte Produkt, das eine vollständige Marktreife erreicht hat“, sagt Martin K. Müller, der im Vorstand der Deka die Bankgeschäftsfelder und das Verwahrstellengeschäft verantwortet.
Die Blockchain-Technologie beschleunigt zudem die Emission. Dauerten die Prozesse im Nachgang bislang bis zu sieben Tage, geht dies nun in Sekundenschnelle und der Prozess bietet einen noch nicht dagewesenen Sicherheitsstandard. Dazu bleibt die Rechtsgrundlage in der digitalen Form unverändert, da der Geschäftsabschluss wie bisher erfolgt.
Die Blockchain-Technologie beschleunigt zudem die Emission. Dauerten die Prozesse im Nachgang bislang bis zu sieben Tage, geht dies nun in Sekundenschnelle und der Prozess bietet einen noch nicht dagewesenen Sicherheitsstandard. Dazu bleibt die Rechtsgrundlage in der digitalen Form unverändert, da der Geschäftsabschluss wie bisher erfolgt.
Die Deka tritt als Registrar- und Zahlstelle auf und begleitet die Finanztransaktionen. Technisch umgesetzt werden die Transaktionen auf der SWIAT-Plattform.