Corporate Governance

Die Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung sind fest in der Deka-Gruppe verankert. Dazu gehört auch, dass Vorstand und Verwaltungsrat gut und offen zusammenarbeiten.

Ansicht des Gebäudes der Deka in Frankfurt Niederrad

Verantwortungsbewusst handeln

Die Deka ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit unterliegen wir nicht dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Trotzdem sind uns die Prinzipien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung wichtig.

Das Corporate-Governance-Konzept der Deka regelt, wie das Unternehmen geführt und überwacht wird. Es stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten der Organe klar abgegrenzt sind, und ermöglicht effiziente Entscheidungsprozesse. Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Deka-Gruppe vor allem zwei Prinzipien besonders verpflichtet: Subsidiarität und Orientierung am Gemeinwohl. Darauf setzen zwei unserer wichtigsten Kodexe auf:

  • Mit dem Ethikkodex verpflichtet sich die Deka zu ethisch richtigem Verhalten. Er ist die Grundlage für die Unternehmenskultur der Deka-Gruppe und garantiert, dass wir immer rechtskonform, offen und transparent handeln und uns am Mehrwert orientieren.
  • Das Rahmenwerk zur Risikokultur gibt Orientierung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken.

Der Ethikkodex und das Rahmenwerk zur Risikokultur sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Deka verbindlich.

So wirken Vorstand und Verwaltungsrat zusammen

Die DekaBank wird gesamtverantwortlich durch den Vorstand geleitet. Der Verwaltungsrat überwacht und kontrolliert den Vorstand. Die Mitglieder des Verwaltungsrats  werden durch die Hauptversammlung bestellt. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Anteilseigner, Vertretern der Arbeitnehmer und Vertretern der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (mit beratender Stimme).

Der Verwaltungsrats arbeitet sowohl im Plenum als auch in verschiedenen Ausschüssen:
  • Präsidial- und Nominierungsausschuss
  • Prüfungsausschuss
  • Risiko- und Kreditausschuss
  • Vergütungskontrollausschuss

Die allgemeine Staatsaufsicht liegt beim Bundesministerium der Finanzen.