Clearingdienstleistungen

Die DekaBank Deutsche Girozentrale (DekaBank) agiert als Wertpapier-Dienstleister innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG). Damit einhergehend bietet die DekaBank als Verbundpartner und Mitglied des SFG das sog. Clearing außerbörslicher Derivatekontrakte („Over the Counter“ - OTC-Derivate) über zentrale Gegenparteien nach Maßgabe der European Market Infrastructure Regulation1 (EMIR) an. Die DekaBank ist hierfür ausschließlich für die Clearingkategorie „Interest Rate“ als Clearingmitglied für das Kunden-Clearing bei den zentralen Gegenparteien („Central Counterparty“ - CCP) Eurex Clearing AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Eurex) und LCH Ltd mit Sitz in London (LCH) angebunden.
 
Mit Artikel 1 Nr. 2 b) der Verordnung (EU) Nr. 2019/834 vom 20. Mai 2019 (EMIR-REFIT) werden weiterführende Voraussetzungen festgelegt, unter denen die handelsüblichen Bedingungen von Clearingdiensten für OTC-Derivate als fair, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent anzusehen sind (EMIR-FRANDT). Diese Anforderungen wurden im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2021/1456 vom 2. Juni 2021 präzisiert. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss die DekaBank als Clearingmitglied/Clearing Broker bei einer zentralen Gegenpartei ein Formblatt zur Einholung eines Angebots des Clearingdienstleisters zur Aufnahme als Kunde („Angebotsanfrage-Formblatt“) auf der Website veröffentlichen. Das Angebotsanfrage-Formblatt unterstützt potenzielle Kunden bei der Einreichung vollständiger Angebotsanfragen. Potenzielle Kunden können frei wählen, ob sie das von der DekaBank veröffentlichte Formblatt verwenden, andere Formen von Angebotsanfragen nutzen oder die DekaBank als Clearingdienstleister auf andere Weise kontaktieren. Zudem ist die Transparenz über den Prozess zur Aufnahme der Clearingdienstleistung mit einem potenziellen Kunden zu gewährleisten. Hierfür veröffentlicht die DekaBank auf ihrer Website eine entsprechende Beschreibung des Vorgangs, dessen Endpunkt die Vereinbarung von Vertragsbedingungen und die Festlegung betrieblicher Prozesse für Clearingdienste ist („Onboarding-Prozess“). 
 
Beide Dokumente finden Sie auf dieser Website. Die Preisliste der Clearingdienstleistungen für börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Derivate ist ebenfalls weiter unten verlinkt.

1 Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister.

Entsprechende Angebotsanfragen oder allgemeine Fragen zum Clearingangebot der DekaBank können Sie an die folgende Adresse übermitteln.